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Pruduktpiraterie

Investier mal 4,80 Euro für das Buch "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" von Ralf Höcker.....

Würde mich aber mal - gibt es hier nicht noch ein paar Bürger der Ex-DDR? - interessieren ob damals die Gesetze der DDR vom Bürger verlangt haben Straftaten anzuzeigen?
 
vielen Dank für die zahlreichen Zuschriften,

diese bestätigen mir , das ich wirklich die Finger von lassen sollte.

Ich persönlich empfinde es als wahnsinn so etwas zu machen ,

um ein Geschäft auf die Reihe zu bekommen.

Hat zufällig noch jemand Ahnung wie es mit Silber und Bernstein aussieht,

was keine Plagiate sind ?

Muß man da nur die Zollbestimmungen beachten?
 
Investier mal 4,80 Euro für das Buch "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" von Ralf Höcker.....

Würde mich aber mal - gibt es hier nicht noch ein paar Bürger der Ex-DDR? - interessieren ob damals die Gesetze der DDR vom Bürger verlangt haben Straftaten anzuzeigen?

Das kostet nur 4,80 EUR??? 😕 😱 Eigentlich müsstest du vor der 4 eine 1 vergessen haben.

(habe das Buch "Lexikon der kuriosen Rechtsfälle von Höcker, klasse; werde natürlich noch nachrüsten 🙂)
 
Na das ist ja ein super Businessplan, also folgende Probleme habt Ihr 😀

Produkt- oder Markenpiraterie wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet (§§ 106, § 107 und § 108 UrhG).

Die Strafandrohung nach dem § 143 MarkenG sieht für ein einfaches Delikt eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, beim gewerbsmäßigen Handeln bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe vor.

Der Markenverstoß ist ausschließlich im gewerblichen Verkehr (Handel) strafbar, was Deine Freundin ja vorhat 😎

Indem die Plagiate oftmals als "Originalware" angeboten werden, wird eine Täuschung erzeugt, um einen Vermögensvorteil zu erlangen. Die Strafen bei gewerbsmäßigen Betrug Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten und bis zu 10 Jahren.
 
Na das ist ja ein super Businessplan, also folgende Probleme habt Ihr 😀

Produkt- oder Markenpiraterie wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet (§§ 106, § 107 und § 108 UrhG).

Die Strafandrohung nach dem § 143 MarkenG sieht für ein einfaches Delikt eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, beim gewerbsmäßigen Handeln bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe vor.

Der Markenverstoß ist ausschließlich im gewerblichen Verkehr (Handel) strafbar, was Deine Freundin ja vorhat 😎

Indem die Plagiate oftmals als "Originalware" angeboten werden, wird eine Täuschung erzeugt, um einen Vermögensvorteil zu erlangen. Die Strafen bei gewerbsmäßigen Betrug Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten und bis zu 10 Jahren.

Vielen herzlichen Dank für die § und die sachkundige Auskunft.
 

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