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Pruduktpiraterie

Lorett

Mitglied
habe mal zu diesem Thema eine Frage .

Eine Bekannte ist Besitzerin eines SecondsHand Laden, der sehr schlecht läuft.

Jetzt ist sie in meinen Augen auf eine Schnappsidee gekommen.

Sie möchte sich aus dem Ausland Plagiate beschaffen und diese als gebraucht verkaufen.

Gemäß dem Motto , ich weiß nicht woher die Sachen kommen,

soweit mich zu diesem Thema durch gelesen habe ,

macht sich sogar der Kunde , der es kauft strafbar.

Oder sehe ich das falsch , da ja die Klamotten als *gebraucht*

über den Ladentisch gehen.

Wo setzt man da Recherchen an?

Soweit ich es gelesen habe kann so was ein recht teueres vergnügen werden,

vom Zoll angefangen bis hin zu Klagen der Firmen,

aber wie ist das , wenn es als gebrauchtware verkauft wird,

darüber habe ich nicht wirklich was gefunden.

Ich habe für mich lediglich das Gefühl mich dringenst aus diesem geschäft zurück zuziehen,

da mir schon alleine das Wissen darum Bauchschmerzen macht.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
 
ich verstehe nicht so ganz....was möchtest du denn nun wissen?

plagiate zu verkaufen IST strafbar....soweit ich wweiß,egal ob als gebraucht oder neu angeboten.😉

ich würde es nicht mitmachen....
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Mich würd's wundern, wenn sie damit durchkommt.
...andererseits... wo kein Kläger, da kein Richter. 🙄
 
naja - wo kein kläger da kein richter...habe ich auch erst gedacht,doch was ist das für ein geschäft? immer darauf bedacht , das einen bloß keiner anschwärzt?
 
habe mal zu diesem Thema eine Frage .

Eine Bekannte ist Besitzerin eines SecondsHand Laden, der sehr schlecht läuft.

Jetzt ist sie in meinen Augen auf eine Schnappsidee gekommen.

Sie möchte sich aus dem Ausland Plagiate beschaffen und diese als gebraucht verkaufen.

Gemäß dem Motto , ich weiß nicht woher die Sachen kommen,

soweit mich zu diesem Thema durch gelesen habe ,

macht sich sogar der Kunde , der es kauft strafbar.

Oder sehe ich das falsch , da ja die Klamotten als *gebraucht*

über den Ladentisch gehen.

Wo setzt man da Recherchen an?

Soweit ich es gelesen habe kann so was ein recht teueres vergnügen werden,

vom Zoll angefangen bis hin zu Klagen der Firmen,

aber wie ist das , wenn es als gebrauchtware verkauft wird,

darüber habe ich nicht wirklich was gefunden.

Ich habe für mich lediglich das Gefühl mich dringenst aus diesem geschäft zurück zuziehen,

da mir schon alleine das Wissen darum Bauchschmerzen macht.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

1. Ja es ist strafbar
2. Du machst dich der Strafvereitlung strafbar wenn du es weist und nichts sagst.
Das Ding geht nach hinten los und sie zieht Dich mit rein.
 
Da es im Ausland wohl kaum gebrauchte Plagiate gibt, will sie sich also neue Ware holen - oder schicken lassen - und diese dann in ihrem Laden als "gebraucht" verkaufen?
( So verstehe ich das )
Wird kaum längere Zeit funktionieren, die Konkurrenz wird das schon beobachten.
Und wie ist es mit Garantie und Gewährleistung? Da werden wohl kaum die produzenten in China oder dem Ostblock haften - also muß sie dafür geradestehen. Und hinzu kommt, daß die Ware natürlich nicht so gut ist, wie die Originale.
Also ich würd die Finger von sowas lassen.`Wenn schon, ganz normal im Ausland ( auch in China ) Ware einkaufen - aber natürlich keine Plagiate!


Oh, Quatsch mit der "Strafvereitelung". Niemand ist gewungen sowas anzuzeigen! Der Denunzianten-Staat ist 89 zusammengebrochen.
 
Oh, Quatsch mit der "Strafvereitelung". Niemand ist gewungen sowas anzuzeigen! Der Denunzianten-Staat ist 89 zusammengebrochen.


Darauf würde ich nicht Wetten...
Die Strafvereitelung ist nach deutschem Strafrecht, wie auch die Begünstigung, die Hehlerei und die Geldwäsche, ein Anschlussdelikt. Sie ist geregelt in § 258 StGB. Strafbar ist danach die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung des Täters oder eines Teilnehmers einer rechtswidrigen Tat. Dabei werden sowohl die Vereitelung der Strafverfolgung als auch die Vereitelung der Strafvollstreckung einbezogen. Geschütztes Rechtsgut ist demgemäß nach herrschender Ansicht die Strafrechtspflege in ihrer Aufgabe, Strafen zu verhängen und zu vollstrecken. Strafandrohung ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Vergehen).
Notwendig ist eine rechtswidrige Vortat, die auch fahrlässig begangen worden sein kann.
 
Du bist auch aus Thüringen, hätt ich fast gesagt. Da mag das so gewesen sein.
In der BRD Deutschland ist das grundsätzlich so, daß niemand eine Straftat melden muß. Noch nicht mal, wenn er Zeuge eines Mordes war. Läßt sich überall nachlesen. Und das ist gut so.

Strafvereitelung kommt erst in betracht, wenn man als ZEUGE geladen ist und dort ( vor dem Staatsanwalt oder Richter ) FALSCH aussagt.

Im übrigen trifft das hier so oder so nicht zu. Wenn Beamte den Laden untersuchen ( würden ) - dann liegen da die Plagiate - da braucht es keine weiteren Zeugen, oder?

( § 138 StGB )
 
Du bist auch aus Thüringen, hätt ich fast gesagt. Da mag das so gewesen sein.
In der BRD Deutschland ist das grundsätzlich so, daß niemand eine Straftat melden muß. Noch nicht mal, wenn er Zeuge eines Mordes war. Läßt sich überall nachlesen. Und das ist gut so.

Nicht wirklich,ich bin gebürtiger Duisburger und habe 2 Jahre hier gelebt und gehe nun zurück nach NRW.
 

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