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Probezeit+krankenschein

  • Starter*in Starter*in Gandami
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G

Gandami

Gast
Hallo

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen denn alles was ich bei Google gefunden habe entspricht nicht meinem Problem.

Seit dem 1.06.2010 bin ich in einem neuen Arbeitsverhältniss. Bis zum 26.06. habe ich rund 220 Stunden gearbeitet und den Sonntag hatte ich frei. Da ich seit Jahren Probleme mit meinem Handgelenk und Arm habe wurden die schmerzen durch die Überbelastung nun so stark, das ich am Montag zu meinem Hausarzt gegangen bin. Dieser hat direkt eine Überweisung zum Chirurgen angefertigt wo ich morgen einen Termin habe.

Soviel zur Vorgeschichte. Da ich ungefähr abschätzen kann welche Folgen die Behandlung haben kann (Oberarmgips mit Ruhigstellung für ca 4 Wochen), wird dies meinem Arbeitgeber sicherlich nicht gefallen. Deshalb ziehe ich in erwägung die Bahndlung nicht durch zu führen, mit den schmerzen weiter arbeiten zu gehen und dies erst nach den 6 Monaten Probezeit durchführen zu lassen. Wie es mir bis dahin geht sei mal dahin gestellt =/

Andersrum - würde ich die Behandlung nun an mir vornehmen lassen, könnte mir die Kündigung drohen und ich stehe vorerst auf der Strasse.

Deshalb nun ein paar Fragen.

Da ich noch keine 4 Wochen gearbeitet habe, besteht auch keine Lohnfortzahlung. Gilt eine Kündigung denn erst nach Ablauf vom Krankenschein oder zu dem Zeitpunkt der dann im Schreiben angegeben ist? Was ist wenn der Krankenschein über das Arbeitsverhältnis hinaus besteht? Wie verhält es sich nämlich dann mit dem Gehalt oder Krankengeld?
 
Egal wie die Situation aussieht. Ich würde niemals die Arbeit über die Gesundheit stellen. Eine Arbeit kann man wieder finden. Die Gesundheit aber bleibt futsch...

Solange du krankgeschrieben bist, kann man dir so weit ich weiss nicht kündigen. Für deinen Lohn kommt die Krankenkasse auf, soweit ich weiss (Krankengeld).

Siehe auch:

SGB 5 - Einzelnorm
 
Hallo,

also wie Serafina schon sagt, es dankt einem "Keiner" wenn man sich für eine Arbeit kaputt macht. Gesundheit geht immer vor alles andere steht da mal hinten an.

Du bekommst auf jeden Fall Krankengeld von der Krankenkasse (Anträge dauern ein wenig). Du musst dich aber falls sie dich kündigen, sofort Arbeitslos melden, beziehst dann aber kein ALG sondern Krankengeld so lange wie du krank geschrieben bist.

Man kann auch in der Probezeit während einer Krankheit gekündigt werden.

Gute Besserung.
LG
Kamill
 
Hi wo arbeitest du denn, dass du so viele Stunden arbeitest in so kurzer Zeit?
Was das kündigen betrifft:
In Probezeit kann er sofort braucht normal nur die 14 Tage Regel einhalten ich denk in deinem Vertrag steht das auch so....
Also, er kann dich kündigen, ob du krank oder gesund bist.....
Nach der Probezeit kann er zumindest jemanden, der einen Beh. Ausweis hat, nicht so einfach kündigen. Denke aber mal, so etwas hast du nicht. 😉
Wie es bei "Normalos" ist weis ich net...
Bei meinem letzten Job wurde ich auch während ich krank war gekündigt.....AG musste die 4 Wochen halt einhalten, weil ich ne 4 Wochen Klausel im Vertrag hatte, die aber standard sind... (war aber nach der Probezeit)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bekommst auf jeden Fall Krankengeld von der Krankenkasse (Anträge dauern ein wenig). Du musst dich aber falls sie dich kündigen, sofort Arbeitslos melden, beziehst dann aber kein ALG sondern Krankengeld so lange wie du krank geschrieben bist.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommt man erst nach 4 W. Tätigkeit oder sind es sogar 6??
vom AG, also aufpassen....
Ich meine der AG braucht während der ersten 4 Wochen nicht zahlen. Dann müsste aber die KK einspringen mit weniger Geld natürlich....die zahlen nur 70% v. netto oder 80 vom Brutto oder so....
 
Hallo und Danke für die Antworten.

Das ich jederzeit gekündigt werden kann weiß ich ja. Wie verhält es sich aber mit den 4 Wochen arbeiten und der anschließenden Lohnfortzahlung? Es sind nurnoch 2 Tage dann hätte ich diesen Anspruch gehabt trotz der vielen Stunden knüppelei. Wenn dem nämlich so wäre, müsste ich jetzt nochmal erst 4 Wochen durcharbeiten oder gilt der Krankenschein jetzt die letzten zwei Tage als "Arbeitszeit"? Sprich - Würde ich eine Kündigung erst am 1.7. erhalten, so hätte ich anspruch auf die Lohnfortzahlung? Oder würde es reichen jetzt noch für 3-4 Tage zu arbeiten um die 4 Wochen voll zu bekommen? Ansich geht es mir nicht direkt um eine Zahlung vom Arbeitgeber aber sollte man aufgrund erkrankung die auf den Beruf zurück zu führen ist, gekündigt werden, fänd ich eine "Entschädigung" vom Arbeitgeber als angemessen.

Ich komme aus der Gastronomie wo solche Stunden ja keine Seltenheit sind. Immerhin hatte ich 7 Tage frei das erlebt man auch selten.

Wie es genau weiter geht weiß ich nicht. Morgen ist erst der Termin beim Chirurgen und dort werde ich auch erfahren für wie lange ich aussetzen muss. Schön ist das bei dem Wetter nicht mit einem Oberarmgips an der Führhand durch die Gegend zu latschen =(
 
Hallo Gandami,

wenn Du in 4 Wochen 220 Stunden körperlich arbeitest, ist daß nicht in Ordnung. Ich würde zuerst zum Arzt gehen und hören, was der sagt. Es gibt auch Gelenkschmerzen, die ohne Gips behandelt werden. Wenn zwischen Deiner Arbeit und den Schmerzen ein Zusammenhang besteht, würde ich alsbald (nach Rücksprache mit dem A-Amt) kündigen. Sind Deine Knochen in ein paar Jahren kaputt, dankt es Dir keiner!

Schöne Grüße

John

.
 
Guten morgen.

Mit dem Amt hatte ich schon vor längerer Zeit zu tun und die Umstände erleutert. Interessiert hat es nur niemanden. In diesem Beruf werden immer Leute gesucht. Da werden einfach Löcher gestopft und der Leittragende ist man selbst. Warum habe ich wohl die Einstellung, meine Gesundheit hinten anzustellen? Gab schon einige Tage auf der Arbeit wo ich nicht einmal die einfachste Bewegung mit der Hand machen konnte da sie einfach einknickt. Sichtbar ist natürlich nichts. Bestrahlung, Spritzen, Salben und Medikamente helfen auf dauer gar nicht. Zumal mit Stützverband oder ähnlichem in der Küche ist völliger schwachsinn.

Man bekommt teilweise auch das gefühl man stellt sich an. Gesagt habe ich deshalb auch nie was. Es hat mich schon überwindung gekostet nun mein Problem dem Arbeitgeber zu schildern. Nunja. Ich fahre jetzt gleich zum Chirurgen. Dann weiß ich mehr.

Übrigens ein nettes Forum hier 🙂
 
Möchte nach dem Arztbesuch nun noch etwas hinzu fügen. Der Chirurg war leider nicht sonderlich kompetent, wunderte sich jedoch über einen nicht vorhandenen Verband und unterbrach die Behandlung mit den Worten "schwaches Handgelenk" und "Röntgen geht erst morgen wieder".

Als ich dann nach Hause kam fand ich einen Sendeschein im Briefkasten. Einschreiben war nicht zustellbar.

Nun brauche ich nurnoch 1 und 1 zusammen zählen. Wundere mich doch ein wenig da ich nach dem Arzttermin noch auf der Arbeit war und den Krankenschein eingereicht hatte. Machen kann ich dagegen jetzt nichts aber spiegelt das wieder was ich gedacht habe. Gastronomie ist einfach das letzte. Zum Dank für sowas noch den Tritt in den hintern.
 
Hallo nochmal

Habe wie oben schon erwähnt meine Kündigung bekommen in der auf ein Kündigungsschreiben vom letzten Monat verwiesen wird, welches durch diesen Brief nun seine Wirksamkeit verliert. (***Für denjenigen den es interessiert unten weiterlesen) Ist somit das Kündigungsschreiben wirksam oder muss es neu verfasst werden?

Man hat mir zwar zugesagt eine neue Kündigung auszustellen, aber da heute nichts angekommen ist, gehe ich davon aus, das der Betriebsleiter nicht dazu verpflichtet ist und die Kündigung weiterhin seiner Richtigkeit entspricht. Liege ich richtig oder falsch?

Ich berufe mich dabei auf einen Text den ich im Internet gefunden habe; "Eine falsche Kündigungsfrist macht die Kündigung nicht unwirksam.
Die Kündigung wird dann mit Ablauf der einschlägigen Kündigungsfrist wirksam.
"
Wobei es sich in meinem Fall nicht um die Kündigungsfrist handelt. Wenn ich mit so einem Wisch zum Arbeitsamt gehen würde, wird mir doch vorgeworfen ich hätte mich viel eher melden müssen.


***
Da ich im guten Kontakt mit meinen Chef stehe weiß ich, das er fast zeitgleich mit mir gekündigt wurde. Bei ihm stimmten alle Daten nicht, weshalb sie ein neues Schreiben aufgesetzt haben. In seiner Kündigung steht als Zusatz das die zuvor geschickte Kündigung zum 16.6. seine Gültigkeit verloren hat. Der Betriebsleiter meinte aber den 26.06.

Jetzt bekam ich meine Kündigung und darin stand das selbe. Als ich den Betriebsleiter darauf angesprochen habe, das ich keine Kündigung zu diesem Datum erhalten habe, meinte er das die Post den Brief verschlampt hat. Ich antwortete darauf das es komisch sei das ich noch 15 Tage weiter gearbeitet habe ohne zu wissen das ich schon gekündigt worden bin, geschweige denn, das mir mal jemand davon berichtet hat. Darauf kam dann die Antwort, es handelt sich nur um einen Zahlendreher. Er wollte nicht eingestehen das er dummer Weise die Kündigung von meinem Chef kopiert, mit meinen Daten ersetzt und verschickt hat. Ich gab mich natürlich ahnungslos.

Wie verhält man sich dabei nun?
 

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