G
Gandami
Gast
Hallo
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen denn alles was ich bei Google gefunden habe entspricht nicht meinem Problem.
Seit dem 1.06.2010 bin ich in einem neuen Arbeitsverhältniss. Bis zum 26.06. habe ich rund 220 Stunden gearbeitet und den Sonntag hatte ich frei. Da ich seit Jahren Probleme mit meinem Handgelenk und Arm habe wurden die schmerzen durch die Überbelastung nun so stark, das ich am Montag zu meinem Hausarzt gegangen bin. Dieser hat direkt eine Überweisung zum Chirurgen angefertigt wo ich morgen einen Termin habe.
Soviel zur Vorgeschichte. Da ich ungefähr abschätzen kann welche Folgen die Behandlung haben kann (Oberarmgips mit Ruhigstellung für ca 4 Wochen), wird dies meinem Arbeitgeber sicherlich nicht gefallen. Deshalb ziehe ich in erwägung die Bahndlung nicht durch zu führen, mit den schmerzen weiter arbeiten zu gehen und dies erst nach den 6 Monaten Probezeit durchführen zu lassen. Wie es mir bis dahin geht sei mal dahin gestellt =/
Andersrum - würde ich die Behandlung nun an mir vornehmen lassen, könnte mir die Kündigung drohen und ich stehe vorerst auf der Strasse.
Deshalb nun ein paar Fragen.
Da ich noch keine 4 Wochen gearbeitet habe, besteht auch keine Lohnfortzahlung. Gilt eine Kündigung denn erst nach Ablauf vom Krankenschein oder zu dem Zeitpunkt der dann im Schreiben angegeben ist? Was ist wenn der Krankenschein über das Arbeitsverhältnis hinaus besteht? Wie verhält es sich nämlich dann mit dem Gehalt oder Krankengeld?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen denn alles was ich bei Google gefunden habe entspricht nicht meinem Problem.
Seit dem 1.06.2010 bin ich in einem neuen Arbeitsverhältniss. Bis zum 26.06. habe ich rund 220 Stunden gearbeitet und den Sonntag hatte ich frei. Da ich seit Jahren Probleme mit meinem Handgelenk und Arm habe wurden die schmerzen durch die Überbelastung nun so stark, das ich am Montag zu meinem Hausarzt gegangen bin. Dieser hat direkt eine Überweisung zum Chirurgen angefertigt wo ich morgen einen Termin habe.
Soviel zur Vorgeschichte. Da ich ungefähr abschätzen kann welche Folgen die Behandlung haben kann (Oberarmgips mit Ruhigstellung für ca 4 Wochen), wird dies meinem Arbeitgeber sicherlich nicht gefallen. Deshalb ziehe ich in erwägung die Bahndlung nicht durch zu führen, mit den schmerzen weiter arbeiten zu gehen und dies erst nach den 6 Monaten Probezeit durchführen zu lassen. Wie es mir bis dahin geht sei mal dahin gestellt =/
Andersrum - würde ich die Behandlung nun an mir vornehmen lassen, könnte mir die Kündigung drohen und ich stehe vorerst auf der Strasse.
Deshalb nun ein paar Fragen.
Da ich noch keine 4 Wochen gearbeitet habe, besteht auch keine Lohnfortzahlung. Gilt eine Kündigung denn erst nach Ablauf vom Krankenschein oder zu dem Zeitpunkt der dann im Schreiben angegeben ist? Was ist wenn der Krankenschein über das Arbeitsverhältnis hinaus besteht? Wie verhält es sich nämlich dann mit dem Gehalt oder Krankengeld?