Acromantula74
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
ich hab vor ca. 5 Jahren (damals unter massivem Druck durch meine dämliche Mutter) eingewilligt, beim Notar einen sog. "Pflichtteilsverzichtsvertrag" unterschrieben, d.h., ich verzichte beim Tod des ersten Elternteils auf meinen Pflichtteil und erbe erst, wenn der zweite Elternteil auch verstorben ist.
Inzwischen könnt ich mich aber in den Hintern beissen, dass ich den Mist damals unterschrieben hab. 🙄
Kann man so einen Vertrag im nachhinein anfechten?
ich hab vor ca. 5 Jahren (damals unter massivem Druck durch meine dämliche Mutter) eingewilligt, beim Notar einen sog. "Pflichtteilsverzichtsvertrag" unterschrieben, d.h., ich verzichte beim Tod des ersten Elternteils auf meinen Pflichtteil und erbe erst, wenn der zweite Elternteil auch verstorben ist.
Inzwischen könnt ich mich aber in den Hintern beissen, dass ich den Mist damals unterschrieben hab. 🙄
Kann man so einen Vertrag im nachhinein anfechten?