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Pflichtteilsverzichtsvertrag anfechten?

Acromantula74

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

ich hab vor ca. 5 Jahren (damals unter massivem Druck durch meine dämliche Mutter) eingewilligt, beim Notar einen sog. "Pflichtteilsverzichtsvertrag" unterschrieben, d.h., ich verzichte beim Tod des ersten Elternteils auf meinen Pflichtteil und erbe erst, wenn der zweite Elternteil auch verstorben ist.

Inzwischen könnt ich mich aber in den Hintern beissen, dass ich den Mist damals unterschrieben hab. 🙄

Kann man so einen Vertrag im nachhinein anfechten?
 
Hallo,

Der Erbverzicht muss, im Gegensatz zur Erbschaftsausschlagung, zu Lebzeiten des Erblassers zwischen diesem und einem gesetzlichen Erben, in welchem der Letztere auf sein Erbrecht verzichtet, abgeschlossen werden, § 2346 Abs. 1 BGB. Der Verzicht kann auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden, § 2346 Abs. 2 BGB. Für den Lebenspartner gelten die Vorschriften des BGB über den Erbverzicht entsprechend, § 10 Abs. 7 LPartG. Der Erblasser muss den Erbverzichtsvertrag höchstpersönlich abschließen und ihn notariell beurkunden lassen, damit er Rechtswirksamkeit entfaltet. Wird nichts anderes bestimmt, erstreckt sich der Erbverzicht auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden. § 2349 BGB gibt dem Verzichtenden damit einen Eingriff in das von seinem gesetzlichen Erbrecht an sich unabhängige gesetzliche Erbrecht seiner Abkömmlinge. Der Stamm muss sich mit dem zufrieden geben, was der Verzichtende für seinen Erbverzicht vom Erblasser erhalten hat. Gleichwohl kann der Erblasser die Abkömmlinge des Verzichtenden in einer letztwilligen Verfügung bedenken. Die Wirkung des Erbverzichts für die Abkömmlinge des Verzichtenden kann jedoch im Vertrag abbedungen werden. Ein Erbverzicht des Ehegatten erstreckt sich nicht auf die Abkömmlinge des Erblassers, da diese den Erblasser aus eigenem Recht beerben.

Nein, dass kannst Du nicht rückgängig machen. Ich hoffe, dass der Verzicht sich nur auf das von Dir beschrieben Szenarium beschränkt und nicht auch auf den zweiten Erblasser.

LG
 
So dämlich war deine Mutter nicht.🙂

Hättest du den Pflichtteilsverzichtsvertrag nicht unterschrieben,
hättest du im Fall des Todes eines Elternteils nur den
Pflichtteil des Vermögens des Verstorbenen einfordern können.

Der Pflichtteil ist nur ein Teil des gesetzlichen Erbteils.

Ich nehme an, dass deine Eltern ein Testament gemacht haben,
in welchem der überlebende Elternteil als Vorerbe des Vermögens
des Verstorbenen für die Nachkommen / Nacherben eingesetzt wurde.



Pflichtteilsverzichtvertrag

Auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht kann jeder Erbe selbständig verzichten. Der Erbverzicht schließt dagegen zwingend einen Pflichtteilsverzicht mit ein. Reine Pflichtteils -Verzichtsverträge werden oft abgeschlossen, damit pflichtteilsberechtigte Kinder das Testament der Eltern nicht durch die Forderung von Pflichtteilsansprüchen verändern. Im Berliner Testament beispielsweise, bei dem sich die Eltern gegenseitig als Erben einsetzen, wäre ein solcher Pflichtteilsverzicht hilfreich. Die Ehegatten bestimmen meist, dass die gemeinsamen Kinder Schlusserben nach dem Ableben des zweiten Elternteils sein sollen. Den Kindern steht nach dem Tod des Erstversterbenden immer ein Pflichtteil zu und der überlebende Ehegatte könnte durch hohe Zahlungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Unter Umständen könnte er sogar gezwungen sein, das gemeinsame Haus zu verkaufen. Das könnte durch einen Pflichtteilsverzichtvertrag mit den Pflichtteilsberechtigten verhindert werden.
http://www.erbrecht-pflichtteil.com/Pflichtteilsverzicht.html

Dein Erbe ist geschützt.


http://www.ratgeber-recht24.de/Verf..._Erbverzicht/Rechtsstellung_des_Vorerben.html



L.G.Karin
 
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