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Pflegegeld Stufe und Hartz IV Darf das angerechnet Werden?

G

Gast

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Hallo ich Brauche Hilfe und Rat ich habe für mein Mann Antrag auf Pflegegeld gestellt , er ist wegen Pychiatrische und Seelische nicht in Lage Grundpflege
vorgeschichte ist lang fasse kurz an, er ist auch Gewaltopfer wir beide bekommen Hartz IV haben 2 Kinder . nun es wurde Pflegegeld Bewilligt Stufe II . ich habe Erfahren dass diese Pflegegeld nicht an Hartz 4 angerechnet werden. es gibt nächtliche Grundpflege . er kann 3 stunden leichte Arbeit machen. darf das JobCenter ihn aus der Regelsatz rausschmeissen. ? ich werde ihn pflegen als Ehefrau. ich habe den Rechtsanwalt gefragt er sagte diese Pflegegeld darf NICHT an Hartz 4 angerechnet werden. ich habe nun Angst dass ihn Jobcenter nicht mehr Krankenversichert bzw Pflegeversichen wird ? oder von der ALG regelsatz kündigt.

ich werde ja bald umziehen weil Klein wohnung ist auch da habe ich angst dass die nur 3 Personen berechnen wegen Umzug und ihn ausserbtracht halten geht das so?

kann mir bitte ein oder anderen Rat geben.
 
ja ob das so ist ? kann das JobCenter zu mein Man sagen ja sie haben Pflegestufe II und Kein Geld mehr von Hartz Iv ? wie ist den das damit .
 
Kann mir bitte ein Antwort geben . ob das Pflegegeld Stufe II an Hartz Iv angerechnet werden kann? wenn nicht kann mein Mann einfach Rausgeschmissen werden vom ALG IL . ? er ist gesundheitlich eingeschränk aber kann 3-4 Stunden bestimmte Arbeit machen also man kann ihn doch nicht aus der Regelsatz herausnehmen oder und dann ist er nicht Mehr Kranken und Pflegeversichert ?

bitte um Hilfe
 
Nein Pflegegeld ist nicht auf ALGII anrechenbar.
Ja es kann sein, dass die ARGE bei einer Pflegestufe II deinen Mann ausstuft. Natürlich, denn wenn man Pflegestufe II bekommt ist man nicht arbeitsfähig also Krank und steht damit dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung. Hier wäre der nächste Schritt Rente zu beantragen oder Sozialhilfe. Auch bei einer Rente ist man bei voller Erwerbsminderung bis zu 3 Stunden arbeitsfähig.
Wiso sprecht ihr nicht bei der ARGE vor und fragt dort nach was die nächsten Schritte sind.
ALGII ist für Menschen die arbeiten können, kann dein Mann nicht arbeiten oder ist nicht vermittelbar, weil es seiner Erkrankung nicht zuläßt, dann hat das Amt das berechtigte Recht zu sagen, wir sind nicht mehr zuständig.
So einfach ist das und ich finde das auch sinnvoll.
 
Hmm bei Pflegestuffe II doch 3 Stunden mindestens zum Arbeitsmarkt . wenn Stufe III
das könnte sein aber nicht doch bei Stufe II , habe gegoogelt , steht viel infos drin , also mein Mann bekommt weiter hin Alg II oder ?

ich kann mir nicht vorstellen dass er ohne Versicherung da ist , er bekommt ja Versorgungsrente nach dem Opferentschädigungsgesetzt die auch nicht an ALG II angerechnet wird, angegeben habe ich schon. ich weiss nicht wie es Weiter geht.
 

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