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P-Konto doppelter Lohneingang

PatoX

Neues Mitglied
Hallo, normalerweise bekomme ich meinen Lohn immer Ende des Monats. Leider ist es diesen Monat erstmals nicht so und ich bekomme ihn erst morgen. Das bedeutet ich habe im Februar keinen Lohneingang erhalten, dafür aber im März 2 Lohneingänge, sprich morgen und Ende des Monats erneut.
Dann wäre ja der Lohneingang Ende März sozusagen "weg" oder sehe ich das falsch?
Ich bekomme den Mindestlohn, also rund 1700€ Netto, ich konnte bisher immer die Rund 200€ die über den Freibetrag liegen in den Folgemonat mitnehmen. Dies würde ja diesen Monat auch entfallen oder was passiert dann mit den 200€, die über den Freibetrag liegen?
Ich bin Single, keine Kinder etc.

Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken, denn Formulierungen sind nicht meine Stärke.

Liebe Grüße!
 
Du hast von Tag des Eingangs 5 tage zeit das Konto zu räumen solange bleibt es unangetastet.
Ausreizen würde ich es aber nicht. Ich selber habe ebenfalls ein P-Konto, spätestens am 3. des Monats gehe ich hin und räume es leer bis auf 30€.

Freibetrag aktuell 1440€.
 
Hallo PatoX,
wo genau soll hier ein Problem liegen? Der Freibetrag wird doch jährlich berechnet, nicht monatlich.
 
Hallo, normalerweise bekomme ich meinen Lohn immer Ende des Monats. Leider ist es diesen Monat erstmals nicht so und ich bekomme ihn erst morgen. Das bedeutet ich habe im Februar keinen Lohneingang erhalten, dafür aber im März 2 Lohneingänge, sprich morgen und Ende des Monats erneut.
Dann wäre ja der Lohneingang Ende März sozusagen "weg" oder sehe ich das falsch?
Ich bekomme den Mindestlohn, also rund 1700€ Netto, ich konnte bisher immer die Rund 200€ die über den Freibetrag liegen in den Folgemonat mitnehmen. Dies würde ja diesen Monat auch entfallen oder was passiert dann mit den 200€, die über den Freibetrag liegen?
Ich bin Single, keine Kinder etc.

Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken, denn Formulierungen sind nicht meine Stärke.

Liebe Grüße!
Laufen denn Pfändungen von dem Konto?
 
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sagt dazu:
https://www.bmjv.de/DE/themen/wirts...endungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto.html
  • § 904 ZPO regelt den Pfändungsschutz bei Nachzahlung laufender Leistungen, unter anderem von Arbeitseinkommen. Es gilt Folgendes:
    • Wird durch die Nachzahlung des Arbeitseinkommens der monatliche Grundfreibetrag nicht überschnitten, dann müssen Sie nichts unternehmen, weil der automatische Pfändungsschutz (1. Stufe) greift.
    • Wenn das nachgezahlte Arbeitseinkommen 500 Euro nicht übersteigt, ist dieser Betrag ebenfalls pfändungsgeschützt. Sie müssen in diesem Fall dem Kreditinstitut aber eine Bescheinigung vorlegen, dass es sich um eine Nachzahlung von Arbeitseinkommen handelt. Die Bescheinigung kann Ihnen Ihr Arbeitgeber ausstellen.
    • Wenn das nachgezahlte Arbeitseinkommen 500 Euro übersteigt und der Grundfreibetrag für den Monat, in dem die Nachzahlung dem Konto gutgeschrieben wird, überschritten ist, müssen Sie beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Festsetzung des pfändungsfreien Betrags stellen. Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig, wenn die Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (z. B. Finanzamt, Stadtkasse) die Pfändung bewirkt hat.

Du hast von Tag des Eingangs 5 tage zeit das Konto zu räumen solange bleibt es unangetastet.
Ausreizen würde ich es aber nicht. Ich selber habe ebenfalls ein P-Konto, spätestens am 3. des Monats gehe ich hin und räume es leer bis auf 30€.

Freibetrag aktuell 1440€.
Aber der Freibetrag gilt ja für alle Zahlungseingänge des Monats - und nicht für das auf dem Konto enthaltene Geld. Wenn er schon so über der Grenze ist, dann mit 2 Gehältern in einem Monat definitiv.

Der TE kann sich das Geld jetzt abheben und nutzen - aber er liegt ja mit seinem regulären Gehalt schon über der Freigrenze und konnte etwas mit rübernehmen.
Wäre das nicht der Fall - könnte es vermutlich nach folgendem Schema laufen
Auch wenn Sie in einem Monat eine doppelte Gehaltszahlung bekommen, brauchen Sie keine Angst zu haben, dass Ihnen davon im nächsten Monat nichts mehr bleibt: Die Banken haben eine Frist, nach der sie erst im übernächsten Monat das Geld an die Gläubiger auszahlen dürfen.

Wird also in einem Monat der Freibetrag auf Ihrem Konto deutlich überschritten, warten die Banken zunächst den Folgemonat ab. Geht dann weniger Geld auf dem Konto ein, behalten Sie trotzdem die Summe in Höhe des Freibetrags über, die sich noch aus dem Vormonat auf dem Konto befindet. Im oben genannten Beispiel hätten Sie plötzlich im März deutlich mehr Geld auf dem Konto als sonst. Statt aber alles über dem März-Freibetrag zu pfänden, halten die Banken genügend Geld für den April-Freibetrag zurück.
Schutzkonto.de

Da der TE aber wohl dauerhaft über der Grenze liegt und jeden Monat etwas mit in den neuen Monat rüberzieht, wird er vermutlich beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Festsetzung des pfändungsfreien Betrags stellen müssen.
 
Hallo, normalerweise bekomme ich meinen Lohn immer Ende des Monats. Leider ist es diesen Monat erstmals nicht so und ich bekomme ihn erst morgen. Das bedeutet ich habe im Februar keinen Lohneingang erhalten, dafür aber im März 2 Lohneingänge, sprich morgen und Ende des Monats erneut.
Dann wäre ja der Lohneingang Ende März sozusagen "weg" oder sehe ich das falsch?
Ich bekomme den Mindestlohn, also rund 1700€ Netto, ich konnte bisher immer die Rund 200€ die über den Freibetrag liegen in den Folgemonat mitnehmen. Dies würde ja diesen Monat auch entfallen oder was passiert dann mit den 200€, die über den Freibetrag liegen?
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Liebe Grüße!
Du kannst den Freibetrag einmalig hochsetzen lassen.
 
Hallo,
mach dir keine Sorgen. Ich habe auch ein P-Konto..und du musst dir keine Sorgen machen. Normalerweise registriert die Bank das und du hast den Freibetrag, den du immer hast!
 

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