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Ordnungswiedirgkeit §55 OWiG (Perso)

senfy

Mitglied
Habe folgendes Problem.

Mein alter Perso ist am 28.01.2009 abgelaufen. Einen neuen habe ich glaube ich im November 2009 beantragt. Abgeholt habe ich den am 26.02.2010.

Jetzt habe ich einen Brief vom 02.03.2010 erhalten. "Anhörung d. Betroffenen wegen einer Ordnungswiedirgkeit (§55 OWiG)"
Geht darum, dass ich nicht innerhalb eines Monats vor Ablauf des alten Perso's den neuen beantragt habe. (§6 Abs. 1 Nr. 1 LPAusweisG).

Als Verletzte Vorschrift steht: § 10 Nr. 1 Landespersonalausweisgesetz vom 1. November 1990

Habe da Gelegenheit mich zu äußern im Anhörungsbogen, der dabei war. Hab da schon angekreuzt, dass ich der Zuwiederhandlung zustimme und das ich von meinem REcht mich zu Äußern gerbauch mache. Nur, was kann ich da sagen, dass da möglichst Milde entschieden wird? Denn ich habe schon durch meine Onlinesucht und Depression etc. so viel vernachlässigt, das ich schon einige Schulden am Hals habe und noch mehr würden meinen Versuch meine Lebenssituation zu stabilisieren nicht gerade vereinfachen.
Ich mache mir etwas Sorgen, weil ich gelesen habe Bußgelder von 5 - 1000 € sind möglich.
Was sollte ich also am geschicktesten als Begründung für diese "Zuwiederhandlung" da reinschreiben?

Gruß

senfy
 
Die Wahrheit?

Bist du wg. deiner Sucht und Depression in Behandlung?
Dann lass`doch deinen Therapeuten einen kleinen Brief für die aufsetzen, das wird wohl nicht zu viel verlangt sein von ihm, oder!?
 
Die machen wegen sowas ernsthaft ein Bußgeldverfahren? Das ist ja nun wirklich eine Sache, die keinem schadet, wenn einer nen abgelaufenen Perso mit sich rumträgt. Am Steuer telefonieren ist weitaus gefährlicher für sich und andere. Also manchmal versteh ich den Staat nicht.

Ich denke, die Idee mit dem Brief vom Psychologen ist gut. Ich denke auch, sooo extrem viel wird es nicht kosten. Die Frage ist eben, ob sich anwaltliche Hilfe hier lohnen würde. Wenns um 20 Euro geht, eher nicht, wenns aber viel teurer werden kann, dann vielleicht schon.
 
Ja, wirklich. Die deutschen Behörden haben einen an der Waffel.
Es war schon immer eine Ordnungswidrigkeit, die früher mal 5 Mark gekostet hat. Vielleicht mal irgendwo informieren was es kostet.....
 
In letzter Zeit war ich zwar bei drei verschiedenen Psychologen/Psychologinnen zu Beratungsgesprächen, aber das ist im Grunde keine Behandlung. Und zu der Zeit, als ich den Perso hätte beantragen müssen, war ich auch nicht in Behandlung. Ich weiß nicht, ob ich unter solchen Vorraussetzungen einen brauchbaren "Attest" bekommen kann.
Hat noch jemand einen Vorschlag, als Begründung, warum ich den nicht rechtzeitig beantragt habe?

Gruß

senfy
 
Es ist wurscht, ob und was Du da reinschreibst. Das interessiert niemand. es sei denn, Du schreibst rein: Ich hatte keine Lust auf einen Personalausweis. Vielleicht verdoppelt sich dann die Strafe wegen Vorsatz.
Warum nicht die Wahrheit schreiben?
"Ich bin auch nur ein normaler Mensch und hatte die Neubeantragung ( oder wars Verlängerung? ) einfach vergessen".
 
Du "hast" ihn beantragt--schriftlich--- und "findest" jetzt die Kopie des Schreibens...mit fristgerechtem Datum...2008/2009..
und "wunderst Dich derartig,warum Du NOCH IMMER 😎 keine Nachricht vom Amt bekamst..."

Dann werden die Dir erläutern,daß man immer PERSÖNLICH erscheinen muß..
und Du bedankst Dich überschwenglich für diesen wahrlich guten Tip...

Wenn Du "alltagsverpeilt" bist als Bürger, muß das berücksichtigt werden von Ämtern...
"behindertenfreundlicher Umgangston.."

Es ist wohl eine "Kann-Bestimmung" mit dem Bußgeld,hab gestern NICHTS dazu gefunden in den Gebührensatzungen meiner Stadt.
 
Ok, danke euch für eure Antworten. Ich werde reinschreiben, dass ich vergessen habe drauf zu schauen, wann der abläuft, und noch ein paar andere Dinge.

bis dann

senfy
 
Die Wahrheit?

Bist du wg. deiner Sucht und Depression in Behandlung?
Dann lass`doch deinen Therapeuten einen kleinen Brief für die aufsetzen, das wird wohl nicht zu viel verlangt sein von ihm, oder!?

Die Idee ist gut, solltest Du so machen.
Hast Du einen gültigen Reisepass?....dann hättest Du ja einen gültigen Ausweiss gehabt.
Desweiteren kommt aus bei der Strafe auf das Bundesland an, die Verwarngelder sind unterschiedlich.
 

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