senfy
Mitglied
Habe folgendes Problem.
Mein alter Perso ist am 28.01.2009 abgelaufen. Einen neuen habe ich glaube ich im November 2009 beantragt. Abgeholt habe ich den am 26.02.2010.
Jetzt habe ich einen Brief vom 02.03.2010 erhalten. "Anhörung d. Betroffenen wegen einer Ordnungswiedirgkeit (§55 OWiG)"
Geht darum, dass ich nicht innerhalb eines Monats vor Ablauf des alten Perso's den neuen beantragt habe. (§6 Abs. 1 Nr. 1 LPAusweisG).
Als Verletzte Vorschrift steht: § 10 Nr. 1 Landespersonalausweisgesetz vom 1. November 1990
Habe da Gelegenheit mich zu äußern im Anhörungsbogen, der dabei war. Hab da schon angekreuzt, dass ich der Zuwiederhandlung zustimme und das ich von meinem REcht mich zu Äußern gerbauch mache. Nur, was kann ich da sagen, dass da möglichst Milde entschieden wird? Denn ich habe schon durch meine Onlinesucht und Depression etc. so viel vernachlässigt, das ich schon einige Schulden am Hals habe und noch mehr würden meinen Versuch meine Lebenssituation zu stabilisieren nicht gerade vereinfachen.
Ich mache mir etwas Sorgen, weil ich gelesen habe Bußgelder von 5 - 1000 € sind möglich.
Was sollte ich also am geschicktesten als Begründung für diese "Zuwiederhandlung" da reinschreiben?
Gruß
senfy
Mein alter Perso ist am 28.01.2009 abgelaufen. Einen neuen habe ich glaube ich im November 2009 beantragt. Abgeholt habe ich den am 26.02.2010.
Jetzt habe ich einen Brief vom 02.03.2010 erhalten. "Anhörung d. Betroffenen wegen einer Ordnungswiedirgkeit (§55 OWiG)"
Geht darum, dass ich nicht innerhalb eines Monats vor Ablauf des alten Perso's den neuen beantragt habe. (§6 Abs. 1 Nr. 1 LPAusweisG).
Als Verletzte Vorschrift steht: § 10 Nr. 1 Landespersonalausweisgesetz vom 1. November 1990
Habe da Gelegenheit mich zu äußern im Anhörungsbogen, der dabei war. Hab da schon angekreuzt, dass ich der Zuwiederhandlung zustimme und das ich von meinem REcht mich zu Äußern gerbauch mache. Nur, was kann ich da sagen, dass da möglichst Milde entschieden wird? Denn ich habe schon durch meine Onlinesucht und Depression etc. so viel vernachlässigt, das ich schon einige Schulden am Hals habe und noch mehr würden meinen Versuch meine Lebenssituation zu stabilisieren nicht gerade vereinfachen.
Ich mache mir etwas Sorgen, weil ich gelesen habe Bußgelder von 5 - 1000 € sind möglich.
Was sollte ich also am geschicktesten als Begründung für diese "Zuwiederhandlung" da reinschreiben?
Gruß
senfy