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Opferentschädigungsrente nach Verjährung der Taten beantragen?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
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Gast

Gast
Hallo, kann man noch nach Verjährung der Taten an sich und Versterben eines Täters Gelder nach OEG beantragen?

misshandlung bis zum 12 lebensjahr
missbrauch bis zum 18 lebensjahr (täter verstorben)
ich bin40 jahre alt...

ein schwerbehindertenausweis habe ich auch (über 50)

vielen dank im voraus
 
Hallo, kann man noch nach Verjährung der Taten an sich und Versterben eines Täters Gelder nach OEG beantragen?

misshandlung bis zum 12 lebensjahr
missbrauch bis zum 18 lebensjahr (täter verstorben)
ich bin40 jahre alt...

ein schwerbehindertenausweis habe ich auch (über 50)

vielen dank im voraus

Hallo Gast,

ja, das kannst du!
Mit Akte oder Verurteilung wäre es einfacher, doch das OEG ist dafür gedacht, dass der Staat dafür aufkommt, weil du nicht vor den Taten geschützt wurdest.
Ich würde dir aber empfehlen Hilfe zu suchen.
Versuche es mal mit einer Schutzorganisation oder über einen Anwalt...

Viel Glück!
 
Hallo Gast,

ja, das kannst du!
Mit Akte oder Verurteilung wäre es einfacher, doch das OEG ist dafür gedacht, dass der Staat dafür aufkommt, weil du nicht vor den Taten geschützt wurdest.
Ich würde dir aber empfehlen Hilfe zu suchen.
Versuche es mal mit einer Schutzorganisation oder über einen Anwalt...

Viel Glück!

Das geht inzwischen ohne Akten, Nachweise etc. ? *staun* *grübel*
 
Das geht inzwischen ohne Akten, Nachweise etc. ? *staun* *grübel*
Geht nicht den ohne alles könnte ja sonst jeder OER beantragen.
Gutachten von Klinikaufentenhalten zb nach der Tat können aber helfen.
Mein OER läuft auch ist auch längst verjährt aber mit Gutachten etc ist sowas schon möglich.


Nur ohne alles wirds nicht klappen denke ich zumindest
Klappt ja nicht mal immer bei den Opfern die mehr als ein Gutachten haben
ist eh immer ein Jahrelanger Kräftezerrender Kampf.
 
Geht nicht den ohne alles könnte ja sonst jeder OER beantragen.
Gutachten von Klinikaufentenhalten zb nach der Tat können aber helfen.
Mein OER läuft auch ist auch längst verjährt aber mit Gutachten etc ist sowas schon möglich.


Nur ohne alles wirds nicht klappen denke ich zumindest
Klappt ja nicht mal immer bei den Opfern die mehr als ein Gutachten haben
ist eh immer ein Jahrelanger Kräftezerrender Kampf.

Ja, das denke ich nämlich auch.
Manchmal wird das hier im Forum (jetzt nicht von Dir, Oldcat) so dargestellt, als gäbe es staatliche "Selbstbedienungsläden" bzw. ginge alles ganz easy mit nur dem richtigen Anwalt, der richtigen Lobby oder wie auch immer. Mich macht das nachdenklich.


LG
Landkaffee
 
Ja, aber lesen muss man schon können.
Ach, was rede ich, verstehen...😉
Von welcher Akte ist hier wohl die Rede...🙄

Niemand hat behauptet, dass es leicht wird, doch sollte man anderen nicht zusätzlich den Mut nehmen.
Unbegründet übrigens, denn jeder Fall ist anders und wird auch einzeln entschieden.
 
Beantragen kann man alles
ob man Gerechtigkeit bekommt ist wieder was anderes
und daß meist Jahrelanges zermürbendes Psyschoterrorspielchen mit einem gemacht wird weis jeder der OER beantragt hat.
Man braucht starke sehr starke Nerven viel sehr viel Geduld
am besten einen Anwalt der sich mit OER auskennt.
 

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