Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage. Ich habe im Mai 2023 einen Antrag nach dem OEG gestellt und dieser wurde abgelehnt.
Hier ging es um körperliche und psychische Gewalttaten in der Ehe. Über viele Jahre hinweg. Ich habe gelesen, dass psychische Folgeschäden erst seit 2024 anerkannt werden. Ich habe ausschließlich mit psychischen Folgeschäden zu kämpfen. Diese sind aber auch Ursache der körperlichen und nicht nur der psychischen Gewalt.
Ich habe erstmal Widerspruch eingelegt. Macht das Sinn? Vor allem, wenn vorher schon psychische Erkrankungen bestanden und noch welche hinzgekommen sind?
Hier ging es um körperliche und psychische Gewalttaten in der Ehe. Über viele Jahre hinweg. Ich habe gelesen, dass psychische Folgeschäden erst seit 2024 anerkannt werden. Ich habe ausschließlich mit psychischen Folgeschäden zu kämpfen. Diese sind aber auch Ursache der körperlichen und nicht nur der psychischen Gewalt.
Ich habe erstmal Widerspruch eingelegt. Macht das Sinn? Vor allem, wenn vorher schon psychische Erkrankungen bestanden und noch welche hinzgekommen sind?