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OEG

Mama04

Neues Mitglied
Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage. Ich habe im Mai 2023 einen Antrag nach dem OEG gestellt und dieser wurde abgelehnt.

Hier ging es um körperliche und psychische Gewalttaten in der Ehe. Über viele Jahre hinweg. Ich habe gelesen, dass psychische Folgeschäden erst seit 2024 anerkannt werden. Ich habe ausschließlich mit psychischen Folgeschäden zu kämpfen. Diese sind aber auch Ursache der körperlichen und nicht nur der psychischen Gewalt.

Ich habe erstmal Widerspruch eingelegt. Macht das Sinn? Vor allem, wenn vorher schon psychische Erkrankungen bestanden und noch welche hinzgekommen sind?
 

Hallo Mama04,

schau mal hier: OEG. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Mama,

psychische Folgeschäden werden nicht erst seit 2024 anerkannt, sondern schon seit vielen Jahren. Was erst seit 2024 durch das OEG geschützt ist, ist psychische Gewalt, die passiert ist.
Es war meiner Meinung nach sehr richtig von dir, Widerspruch einzulegen. Am besten nimmst du dir jetzt einen Anwalt bzw eine Anwältin, der oder die sich mit dem OEG auskennt. Um dies finanziell stemmen zu können, könntest du einen Beratungshilfeschein bei deinem für dich zuständigen Amtsgericht beantragen, falls du Transferleistungen beziehst. Oder du kontaktierst den Weißen Ring, der auch finanziell in solchen Dingen hilft. Viel Glück auf deinem Weg!
 
Hallo, vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich habe mich an den Weißen Ring gewandt und werde von dort einen Hilfescheck erhalten. Eine Anwältin habe ich mir aus dem Netz gesucht und angeschrieben und hoffe, dass sie mir helfen kann.
 

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