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Gast
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Hallo ich habe ein Frage mein Ehemann ist Schwerbehindetrt wegen ein Gewalttat auf ihn, er Bekommt Berufschadenausgleich, und Ausgleichrente , wir haben vor Wohngeld zu beantragen wird das Wohngeld an das Versorgungsbezüge so genannte Einkommensabhängiger Leistungen angerechnet. Wohngeld ist nach meine sicht
Kein Einkommen im sinne des gesetzes sondern nur für Miete gedacht. Zweckgebunden zu Miete Zahlung.
was meint Ihr, darf das Versorgungsamt das Wohngeld an BSA und Ausglöeichrente anrechnen??
Vielen Dank im Voraus
Kein Einkommen im sinne des gesetzes sondern nur für Miete gedacht. Zweckgebunden zu Miete Zahlung.
was meint Ihr, darf das Versorgungsamt das Wohngeld an BSA und Ausglöeichrente anrechnen??
Vielen Dank im Voraus