S
sick_freak
Gast
Hi,
habe ein Problem: Nächstes Jahr im Juni (letzte Juniwoche) will unser Studienstufendirektor mit uns auf eine Studienstufenfahrt. Er möchte mit uns nach Leipzig fahren, die ganzen Sehenswürdigkeiten ansehen, uns zeigen, wie Fließbandfertigung wirklich aussieht usw...halt alles das veranschaulichen, was wir so im Unterricht bis dahin durchgenommen haben werden.
Diese Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung, also besteht "Teilnahmepflicht". Ich möchte da aber nicht mitfahren, weil
Ich frage euch, ob das wirklich sein kann, dass man von der Schule gewiesen wird, weil man auf eine Klassenfahrt nicht mitgefahren ist und wie ich auch ohne mitzufahren auf der Schule bleiben kann.
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habe ein Problem: Nächstes Jahr im Juni (letzte Juniwoche) will unser Studienstufendirektor mit uns auf eine Studienstufenfahrt. Er möchte mit uns nach Leipzig fahren, die ganzen Sehenswürdigkeiten ansehen, uns zeigen, wie Fließbandfertigung wirklich aussieht usw...halt alles das veranschaulichen, was wir so im Unterricht bis dahin durchgenommen haben werden.
Diese Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung, also besteht "Teilnahmepflicht". Ich möchte da aber nicht mitfahren, weil
- ich mich mit den Leuten eh nicht verstehe und so eine Klassenfahrt für mich nur zu einer Belastung führt,
- ich mit meinen Ängsten, die immer noch nicht ganz auskuriert sind, nicht auf so eine Entfernung von zuhause verschwinden kann,#
- ich Josie nicht alleine lassen möchte, damit sie dann das Vertrauen in mich verliert, weil sie denkt, ich liebe sie nicht mehr und hätte sie verlassen und sie eine meiner Eltern als Bezugspersonen nimmt.
- diese ganze Klassenfahrt für mich keinen Sinn ergibt,
- mir schon angedrpht wurde, mich "abzufüllen" und mich "mit Drogen voll zu pumpen",
- ich einfach auch keine Lust auf sowas habe.
Ich frage euch, ob das wirklich sein kann, dass man von der Schule gewiesen wird, weil man auf eine Klassenfahrt nicht mitgefahren ist und wie ich auch ohne mitzufahren auf der Schule bleiben kann.
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