Wie viel der Anwalt nehmen darf, lässt sich auf den Cent genau ausrechnen. Sowohl der Verfahrenswert einer Scheidung als auch die Höhe der auf diesem Verfahrenswert beruhenden Gebühren ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz (GKG, RVG). Alternativ kannst du dich an die Rechtsanwaltskammer wenden. Die rechnen das dann kostenlos für dich aus und/oder überprüfen die Rechnungen deines Anwaltes auf Richtigkeit.
Grundsätzlich kann der Anwalt im Rahmen eines bestehenden Mandates nicht über jeden Brief oder jede Besprechung gesondert abrechnen. Dann hätte er ja ein Interesse daran, das Verfahren ins Endlose zu ziehen. Das Gegenteil ist richtig: Er schreibt einen einzigen Brief oder stellt einen einzigen Antrag, hat damit seine vollen Gebühren verdient und bei denen bleibt es dann auch. Lediglich für neue Gebührentatbestände, insbesondere die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung oder den Abschluss eines Vergleiches, fallen dann weitere Gebühren an (aber auch hier gilt: ob er einen oder fünf Gerichtstermine wahrnimmt, macht keinen Unterschied, eine einmal angefallene Gebühr bleibt bestehen). Im Ergebnis liegt es in seinem wirtschaftlichen Interesse, das Verfahren schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen.
Was durchaus sein kann, ist, dass sich der Verfahrenswert immer weiter erhöht, je mehr Scheidungsfolgesachen ins Spiel kommen (Unterhalt, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Hausrat...). Wenn du ihm z.B. ausschließlich mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragt hast und es jetzt um die Frage geht, was in diesem Zusammenhang eigentlich mit Immobilie X oder Anspruch Y ist, wäre zumindest nicht ausgeschlossen, dass er dafür gesonderte Gebühren geltend machen darf.
Unwahrscheinlich, aber theoretisch auch möglich ist, dass er dir jeweils Abschläge auf seine gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellt und sich seine Endabrechnung unter Berücksichtigung dieser Zahlungen dann entsprechend reduziert. Ein Anwalt kann in jedem Verfahrensstadium einen Vorschuss von seinem Mandanten in beliebiger Höhe verlangen. Theoretisch kann er sich sogar weigern, für dich einen Gerichtstermin wahrzunehmen, bevor du ihn dafür bezahlst. Die wenigsten Anwälte werden das tun, das Recht haben sie aber.