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Nicht zur Arbeit wegen Wasserschaden

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 60717
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G

Gelöscht 60717

Gast
Hallo, vielleicht ist hier ja der ein oder Andere, der Erfahungen hat oder Rechtswissen.

Ich habe einen Wasserschaden in der Wohnung. Unzwar derart, dass Schlafzimmer mit Teppich komplett durchtränkt sind und Küche, Bad unter Wasser standen. Die waren zum Glück gefließt. Im Schlafzimmer hingegen zieht das Wasser schon die Wände hoch und ist wohl auch schon im Boden/Mauerwerk gut eingezogen.

Nun rief ich in der Arbeit an, wo ich am Freitag Nachmittag (Hätte Spätschicht) nur noch den Schichtführer erreichte. Dieser reagierte genervt, aber nahm die Information zur Kenntnis. Ich hätte Wohl das Wasser in der Wohnung stehen lassen sollen und erstmal 8 Stunden arbeiten. Meinen Vermieter hatte ich nicht erreicht und generell kann ich dann doch nicht einfach abhauen?
Nun fällt es derart dumm, dass ich ab nächster Woche Urlaub habe und man könnte ja meinen, ich wollte den Freitag mitnehmen. Von der Personalabteilung habe ich leider niemanden erreicht, muss ich wohl Montag nachholen.
Fotos vom Wasserschaden gibt es und wohl bald auch Unterlagen von Versicherung/Sachverständigen oder Vermieter als Zeugen.

Ich will gar keinen Sonderurlaub oder so.. Vllt einen Tag Urlaub von meinem zustehenden für den Tag bekommen oder Minusstunden. Ich hab nur die Sorge, man könne mir das als Arbeitsverweigerung auslegen und mich im schlimmsten Fall kündigen.
 
Hallo Miata.

Das ist ja schrecklich, du Arme!

Es ehrt dich wirklich, dass du dir noch Gedanken machst wegen deinem Job, aber so ein Wasserschaden ist ein Notfall und da kannst du auf gar keinen Fall zur Arbeit!

Du musst bestimmt in der Wohnung retten was zu retten ist, erreichbar sein für Vermieter usw...,

und dass der Schichtführer am Freitag Nachmittag nicht begeistert war, verständlich irgendwo, aber in Anbetracht des Grundes darf dir das egal sein.

Die Fotos sind ein zusätzliches Beweismittel.

Mach dir jetzt keinen Kopf mehr wegen der Arbeit,
so einen schrecklichen Urlaubsbeginn wünscht man keinem.


Bist du versichert hoffentlich?
 
Ich bin übrigens männlich 🙂

Ja, Versicherung übernimmt wohl, soweit sind wir schon. Vermieter war auch schon da und ich hab gerettet, was ich konnte. Die übrige Zeit und wohl noch bis in die Nacht knie ich im Schlafzimmer und versuche mit Lappen, Zewa etc das Wasser aus dem Teppich zu bekommen :/

Leider gehen Verständnis und Rechtslage oft getrennte Wege und Arbeitgeber (gerade meiner) sind nicht gerade die sozialsten. Bin ja nicht krank oder gibt es einen Todesfall. Mir ist das einfach nur zusätzlich zum Wasserschaden schrecklich unangenehm. Keine Ahnung, ob es im Härtefall rechtlich für mich gut ausgeht.

Danke für den Zuspruch.. Ja, der Urlaub ist gelaufen -.-
Zum Glück kümmert sich mein Vermieter um alles, hat mich in den Urlaub geschickt und hält ich auf dem laufenden.

Ich hoffe echt, mein AG hat Verständnis und ich bin rechtlich safe
 
Zuletzt bearbeitet:
🙂Bitte um Verzeihung.



Ich hab mal gegoogelt, rechtlich findet man da nichts, wie das geregelt ist.

Aber was will er machen. Menschlich muss selbst der größte Unsympath dafür Verständnis aufbringen, das ist ein absoluter Notfall.
Ich glaube auch nicht, dass irgendein Mensch verlangen würde, dass man an so einem Unglückstag zur Arbeit kommt.
 
Habe auch nichts gefunden. Ich hoffe einfach auf Verständnis.. Danke und dir ein schönes Wochenende 🙂
 
Ich vermute, dass man Dir juristisch nichts anhaben kann. Ärger mit einem Arbeitgeber kann man natürlich dennoch haben; auch wenn man im Recht ist.
 
Ja, das ist klar. Den kann man durchaus auch so haben. Das allerdings ist mir dann egal. Wer für solche Situationen keine Verständnis zeigt, auf dessen Meinung und Äüßerungen gebe ich dann sowieso nicht viel.

Nur rechtlich bzw juristisch wäre ich gerne auf der sichereren Seite. Ich danke euch
 
Hallo Miata,

das ist ja eine blöde Situation. Erst der Schaden wegen des Wassers, dann auch noch der Stress mit der Arbeit und letztlich so ein Urlaubsbeginn. Jetzt kann es ja nur noch besser werden ... 😉

Die beste Variante wäre natürlich, wenn Dein Arbeitgeber Verständnis zeigt. Denn niemand setzt seine Wohnung unter Wasser, das versteht ja wohl jeder. Aber, mit klagen wirst Du keine guten Karten haben. Was sollst Du denn einklagen?

Rechtlich gesehen ist es so, dass Du gefehlt hast, ohne zuvor Urlaub oder frei beantragt zu haben. Geht natürlich schlecht bei einem Wassereinbruch. Das ist klar. Aber Du hast ansonsten zur vereinbarten Zeit am Arbeitsplatz zu sein. Das Wegbleiben von der Arbeit ist eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten Deinerseits.

Dein Arbeitgeber könnte Dir sozusagen eine F-Schicht geben und Lohnabzug.

Es kann auch bis zu einer Abmahnung gehen. Dagegen würde ich mich dann schon wehren, denn er müsste beweisen, dass sich durch Dein Fernbleiben unzumutbare Auswirkungen auf den Arbeitsablauf ergeben hätten oder es andere Auswirkungen gab, weil unbedingt jemand für Dich einspringen musste.

Aber meinst Du denn wirklich, keiner Deiner Vorgesetzten hat Verständnis für Deine Lage? Denen und anderen Kollegen passieren doch bestimmt auch mal Dinge, die man nicht vorhersehen kann.

Auch wenn Dir das Problem im Urlaub durch den Kopf kreiseln könnte, lass es erstmal ruhen und versuche am Montag auf jeden Fall mit Deiner Firma zu klären, was am Freitag war. Ich drücke die Daumen in der Hoffnung, dass es dafür Verständnis gibt. Hast doch schon genug Stress jetzt damit am Hals. Ach ja, und einen erholsamen Urlaub.
 
Hallo,

ich habe via Google folgendes dazu gefunden:

(...)Und § 616 BGB kann ein solches Recht geben: Danach hat ein Mitarbeiter Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn er


• für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit


• durch einen in seiner Person liegenden Grund und


• ohne Verschulden


• an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist.


(...) Wichtig: In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können sich andere Gestaltungen zu § 616 BGB finden. Prüfen Sie dies immer nach!


(...) § 616 BGB – die häufigsten Fälle der bezahlten Freistellung
(...) Handwerker
Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB wegen Besuchs eines Handwerkers hat Ihr Mitarbeiter nur, wenn es sich um einen Notfall handelt, der nicht warten kann, also z. B. bei einem Wasserrohrbruch.


https://www.wirtschaftswissen.de/pe...ung-was-ihr-arbeitnehmer-2010-verlangen-kann/

Außerdem hier: 13 Beispiele für bezahlten Sonderurlaub | Kanzlei Hasselbach
Dein Problem ist dort unter Punkt 4.10 genannt.
 

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