B
barbara-berlin
Gast
Guten Tag,
ich habe ein recht großes Problem und würde mich freuen, wenn sie mir
ein paar Informationen und/oder hilfreiche Tipps geben könntet. Da
ich bis zum 31.01.09 aus der Wohnung muss
Mein freund und ich wollen uns trennen, und er wird definitiv in ein
anderes Bundesland ziehen. Er hat dort auch schon eine Unterkunft.
Der momentane Mietvertrag ist auf unserer beider Namen eingetragen.
Ich mir nun auch eine andere Wohnung suchen (die alte Wohnung kann
ich finanziell nicht halten).
Ich bin Geringverdiener (Nettolohn 640 Euro). Mit diesem Gehalt hat
bis jetzt jeder neue Vermieter abgewunken. Nun habe ich meine Mutter
als Bürgen einspannen können.
Da ich sie aber nicht finanziell belastet will, möchte/muss ich
Wohngeld beantragen. Bekomme ich überhaupt Wohngeld, wenn ich für
eine neue Wohnung (Miete warm um die 480 Euro) einen Bürgen habe?
Ich habe noch ein weiteres Problem. Nun habe ich die Möglichkeit in
einer Genossenschaft unterzukommen, und da fängt das Problem an, die
möchten gerne meinen Bürgen als Mietvertragpartner
(Zweitunterzeichner) haben, was ich aber als schlecht für das
Wohnungsamt sehe. Gibt es dann überhaupt Geld vom Amt?! Es gibt doch
erst Geld vom Amt, wenn man den Mietvertrag hat, oder ?!
Bin schon richtig arg durch denn Wind und hoffe, das mir bitte ein
paar Leute helfen können.
Ich wäre riesig dankbar!
Vielen Dank
Barbara
ich habe ein recht großes Problem und würde mich freuen, wenn sie mir
ein paar Informationen und/oder hilfreiche Tipps geben könntet. Da
ich bis zum 31.01.09 aus der Wohnung muss
Mein freund und ich wollen uns trennen, und er wird definitiv in ein
anderes Bundesland ziehen. Er hat dort auch schon eine Unterkunft.
Der momentane Mietvertrag ist auf unserer beider Namen eingetragen.
Ich mir nun auch eine andere Wohnung suchen (die alte Wohnung kann
ich finanziell nicht halten).
Ich bin Geringverdiener (Nettolohn 640 Euro). Mit diesem Gehalt hat
bis jetzt jeder neue Vermieter abgewunken. Nun habe ich meine Mutter
als Bürgen einspannen können.
Da ich sie aber nicht finanziell belastet will, möchte/muss ich
Wohngeld beantragen. Bekomme ich überhaupt Wohngeld, wenn ich für
eine neue Wohnung (Miete warm um die 480 Euro) einen Bürgen habe?
Ich habe noch ein weiteres Problem. Nun habe ich die Möglichkeit in
einer Genossenschaft unterzukommen, und da fängt das Problem an, die
möchten gerne meinen Bürgen als Mietvertragpartner
(Zweitunterzeichner) haben, was ich aber als schlecht für das
Wohnungsamt sehe. Gibt es dann überhaupt Geld vom Amt?! Es gibt doch
erst Geld vom Amt, wenn man den Mietvertrag hat, oder ?!
Bin schon richtig arg durch denn Wind und hoffe, das mir bitte ein
paar Leute helfen können.
Ich wäre riesig dankbar!
Vielen Dank
Barbara