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Gast
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Hallo, bei mir geht es um die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach Paragr. 18 Bafög. Das Bundesverwaltungsamt hat mir geschrieben, ich soll Einkommensteuerbescheid 2006, 2007, 2008 ggf. Negativbescheinigung vom Finanzamt vorlegen.
Ich habe denen geschrieben, dass ich kein Einkommen haben. Ich habe mit dem Finanzamt nichts am Hut und was eine Negativbescheinigung ist, weiß ich nicht. Was soll ich tun? Danke
Ich habe denen geschrieben, dass ich kein Einkommen haben. Ich habe mit dem Finanzamt nichts am Hut und was eine Negativbescheinigung ist, weiß ich nicht. Was soll ich tun? Danke