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Nachbarschaftspost

piav03

Mitglied
Also ich bin da letztes Jahr von einem "Thomas", den ich aber nicht kenne eingeladen worden.
Ich habe mich dort natürlich angemeldet und die Klausel, dass man 9 Euro pro Monat zahlen muss übersehen.
Ich habe die Seite 3 Tage lang getestet.
Dann bin ich in die Psychiatrie gekommen und keiner wußte, dass ich mich dort angemeldet hatte. Als ich raus war, bekam ich eine Mahnung, dass ich 54 Euro zahlen muss (für 6 Monate Nutzung der Nachbarschaftspost.)
Ich habe sie aber nur 3 Tage genutzt und habe denen das auch erklärt.
Dann kam noch eine Mahnung, dann ein Inkassoschreiben und schließlich die Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheides.
Ich habe denen meine Situation nochmal beschrieben.
Jetzt habe ich schon 1 Monat nichts mehr gehört, habe alle Internetseit zu diesen Betrügern gelesen.
Ich möchte bitte für meinen konkreten Fall wissen, was jetzt zu tun ist????

Danke für eure Hilfe
 
Am besten mal die Seiten der Verbraucherzentrale abklappern.

Diese Nachbarschaftspost ist eine lange bekannte Abzocke und da nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass Du mit der Anmeldung ein Abo eingegangen bist, ist die Sache sowieso nichtig.

Im Zweifel die Sache ignorieren und auf keinen Fall bezahlen.
 
Die Firma

netsolution FZE
Sheikh Zayed Road
P.O. Box: 124166 Dubai
United Arab Emirates


betreibt eine neue Masche von Abzocke im Internet. Es werden freundliche e-Mails verschickt, die harmlose User auf deren Website locken - mit der Nachricht, dass Grüße aus der Nachbarschaft warten.

Klickt man auf den in der Mail angegebenen Link, gelangt man auf die Seite

www.nachbarschaft24.net (nicht anklicken!!!)

Dort wird man aufgefordert, sich zu registrieren, um die angeblichen Grüße abzurufen.
Es existiert natürlich kein Gruß von irgrendwelchen Nachbarn - und man hat keinerlei Möglichkeit, seinen Account zu kündigen!

Einige Wochen später bekommt man eine eMail mit einer Rechnung in Höhe von 54,- € für angeblich geleistete Dienste, die man auf ein ominöses Konto in der Schweiz überweisen sollen. Wenn man nicht zahlt, bekommt man eine paar Mahn-eMails wobei ich mir die Frage stelle, wenn es nur eine Phseudo-Email Adresse war, erreichen die einen eh nie.

Irgendwann bekommt man einen Brief von der Deutschen Inkassostelle, Mergenthaler Allee 79-81, 65760Eschborn.

Hier schreiben sie:

wir haben Sie mehrmals angemahnt, Die Forderung der netsolutions FZE in Höhe von (stand 05.09.2008, danach kam noch ein Schreiben, dieses Jahr) 94,63 € zu begleichen. Jetzt wird unsere Auftragsgeberin die offene Gesamtforderung gegen Sie von dem für Sie zustanändigen Amtsgericht geltend machen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnism Frau XXX, dass unsere Auftragsb´geberin keineswegs an der Durchführung eines langwiedrigen gerichtlichen Verfahrens interessiert ist. Wir sind sogar gebeten worden (
ha ha ha) Ihenen zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ein letzes Angebt zu unterbreiten: Sie können die leidige Angelegenheit jetzt mit einer Vergelichszahlung in Höhe von 64 € aus der Welt schaffen.

Sollte dieses Zahlung nicht innerhalb von 5 Tage.............bla bla
Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird hjedoch ein Mahnbescheid gegen Sie ergehen, bitte sehen Sie den vorbeireiteten Antrag auf Erlass dieses Mahnbescheides auf Seite 2 ..............

und dann guckt man auch Seite 2 und da hängt ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides dran. und ganz dick MUSTER
Ich selber bin im öffentlichen Dienst, MUSTER werden nicht verschickt. Hier werden aber Muster verschickt, weil hier Betrüger am Werk sind und diese nicht an die Original fertig ausgefüllten Anträge vom Amtsgericht kommen.

Dies wurde auch bei Akte die Reportage auf RTL oder Sat 1 berichtet.

ALSO :

NICHT BEZAHLEN UND REAGIEREN


 
So hab das Schreiben vom 27.12.2008 gefunden:

Forderung der Firma Netsolutions trating FZE aus Vertrag vom 24.11.2007

Sehr geehrte Frau XXX,

nachdem Sie ebenso die nächst folgende Rechnung IHrer vertraglichen Vereinbarung nicht frsitgerecht beglichen haben, sind wir vom o.g. Unternehmen auch mit der Einziehung dieses Betrages beauftragt worden:
1. Hauptforderung 108,00
2. Gläubigerkosten 10,00
3. Inkassogebühren 27,50
4. Auslagen 8,39
5. Zinsen 6,20

Gesamtforderung 160,09 €

Die Kosten, die durch unserer Inanspruchnahme entstanden sind, machen wir gemäß §§ 280, 286 BGB geltend; Verrechung gemäß § 367 I BGB

Da Sie uns bislang noch keine Einwände gegen diese Forderung mitgeteilt haben, müssen wir davon ausgehen, dass Sie die Forderung anerkennen.
Zahlen Sie bitte sofort!

dann noch bla bla
MFG

uuuuuuuuhhhhaaa schauder 😱😀😀 bekomme angst 😀😀😀😀
 
Alles gut und schön - hier geht s aber zunächst mal um die TE piav3 - die bereits einen Mahnbescheid bekommen hat! Und ab dem Zeitpunkt ist es nicht mehr so einfach. Wenn man dem Mahnbescheid nicht widerspricht - wird dieser rechtskräftig. Und zwar unabhängig davon, ob die Forderung rechtens ist oder nicht.
Vielleicht schreibt mal jemand was dazu.....
 

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