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Nach dem Studium arbeitslos melden

The Fallen

Mitglied
Mein Studium neigt sich ja langsam dem Ende entgegen (auf die eine oder andere Weise 😛).

Jedenfalls wird die letzte Prüfungsleistung wohl in gut 2 Monaten erbracht und ich überlege mich schon mal arbeitslos zu melden. Die Frage ist was ich davon habe.

Meine Familie hat mehrere Sparkonten/Sparverträge für mich angelegt die auch auf meinem Namen laufen. Mein Vermögen liegt daher über dem was man für Hartz 4 haben darf.

Allerdings soll das Amt ja auch sowas wie Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen und die Krankenversicherung zahlen.
Könnte ich solche Leistungen dann trotzdem in Anspruch nehmen oder fällt das zusammen mit dem Hartz 4 Anspruch flach?
 
Selbst wenn du kein Recht auf Hartz4 hättest ist es sehr WICHTIG sich arbeitslos zu melden. Denn auch die Zeit in der man offiziell arbeitslos war, wird später bei der Rente mit einberechnet.

Jedes Jahr indem du weder als Arbeiter noch als Arbeitsloser aufgelistet wirst kann dir später sehr schaden.
 
Ja, die übernehmen die Kosten auch wenn du gar keine Leistung beziehst. Du musst sie allerdings dann auch darauf ansprechen und es vereinbaren.

Wenn du dich meldest werden sie dich dann jedoch auch in Maßnahmen unterbringen und dir fragwürdige Stellenangebote schicken.
 
Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen erstattet das Jobcenter nur dann, wenn in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt wird, dass du dich bewerben musst.
Die Krankenversicherung übernehmen sie aber - sofern du denn Anspruch auf Hartz IV hast. Da kommt es eben drauf an wie viel Vermögen du hast und wie alt du bist.
 
@Alrune: Das hatte ich noch gar nicht bedacht. Zwar hoffe ich, dass der Zeitraum nicht zu lange ist, aber man weiß ja nie.

@Mirila: Diese komischen Bewerbungsmaßnahmen würde ich ja ab und zu mal mitmachen, wenn die mir dafür die Krankenversicherung zahlen. 😀 Was die Stellenangebote angeht muss man wohl auch einfach mit dem Sachbearbeiter quatschen. Wenn die sehen, dass der Masterabschluss bevorsteht lassen die einen vielleicht erstmal in Ruhe.

@lilawelt: Ich lese oft, dass man sich 3 Monaten vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit melden soll, sofern dies möglich ist. Meine Arbeit muss ich in gut einem Monat abgeben, dann folgt noch das Kolloquium. Wann das dann stattfindet weiß ich nicht, aber ich denke gegen Ende September/Anfang Oktober.

@Sternenkind: Ne Hartz 4 gibt es nicht, nach deiner Aussage fällt die Krankenversicherung dann wohl auch flach.

Da ich noch bei meinen Eltern lebe müsste ich ihr Vermögen ja auch aufdecken, habe ich eben lesen. Irgendwie ist mir da nicht ganz wohl bei der Sache.
 
also bei mir meinte sie 1 monat vorher.
du solltest kein student dann mehr sein.
und sonst musst du den antrag neu beantragen, ruf dann an und frag.
 
Im Normalfall sollte man 3 bis 4 Monate vor Studienende mit der Arbeitssuche beginnen.
Mit mehreren Nebenkonten oder Sparbüchern brauchst du dich gar nicht erst arbeitslos melden, denn du musst alles angeben.
Schlau wäre wohl gewesen etappenweise alles von den Konten runter zu nehmen.
Ansonsten gilt, dass du dein Sparvermögen erstmal aufbrauchen musst.
 
Ja, die Stellensuche kann auch noch während des Studiums erfolgen und sollte es auch. Gibt ja absehbare Ergebnisse mit den bisherigen Leistungen. In der Wirtschaft ist das überhaupt kein Problem. In den Geisteswissenschaften teilweise schwieriger, da sollte man sich früher bewerben. Ist aber auch nach Branche und Unterteilung speziell.

Schlau wäre wohl gewesen etappenweise alles von den Konten runter zu nehmen.
Ansonsten gilt, dass du dein Sparvermögen erstmal aufbrauchen musst.

Na, ob das schlau ist, wenn - auch Jahre im Nachhinein - der Betrug festgestellt wird? Man macht hier Angaben als verantwortlicher Erwachsener, Kontenabruf, etc. ist überhaupt kein Problem und gilt rückwirkend für 10 Jahre.
Etappenweise wird auch nur ein monatlicher Betrag gestattet und manche Verträge lassen sich nicht verlustfrei auflösen, etc pp.

Es hätte allerdings einen Vorteil sich ggf. arbeitslos zu melden: Deine Daten sind schonmal vorhanden und für den Fall der Fälle geht der neue Antrag dann schneller, bist quasi schon als "Kunde" angelegt worden. 😉

Prinzipiell gilt es, dein Vermögen bis zur Untergrenze aufzubrauchen.
Krankenkasse wird dennoch bezahlt? Kann ich mir nicht vorstellen. Meines Wissens nach gehört die auch zu den eigenen Ausgaben.
 
Soweit ich mich erinnere bin ich erst zum Amt gegangen als ich nach dem Kolloquim meine Exmatrikulationsbescheinigung per Post bekommen habe. Also am 1. Tag der Arbeitslosigkeit,/ 1. Tag an dem ich offiziell kein Student mehr war.
War kein Problem. Ich glaube es heißt ja generell 3 Monate vorher oder am 1. Tag der AL.

Würde an deiner Stelle mir das nicht so früh antun, weil sie dich eher nicht in Ruhe lassen und du deine Kraft für deine Arbeit brauchen wirst.
 

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