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muss meine Schwester für den Sohn aufkommen

fmskt

Neues Mitglied
Hallo
Ich- und vor allem meine Eltern (71) leiden unter den katastrophalen Zuständen die bei meiner Schwester ( 41) und ihren Sohn (21) herrschen ! Sie ist allein erziehend seit der Sohn 3 Jahre ist !
Eigentlich hat sie immer die Verantwortung anderen übergeben. Hat in der Schule angefangen – da mussten die Lehrer schauen dass der Junge irgendwie die Versetzung schafft , dann musste der 1. Lehrbetrieb ihn irgendwie zur Berufsschule überreden ( hat er 2 mal besucht ) diese Stelle hat er abgebrochen . 2. Lehrstelle auch abgebrochen . Meine Schwester hat sich nie irgendwie dahinter geklemmt damit er mal was zu ende bringt ! Ich will aber auch sagen dass sie das nie mit Absicht oder wegen Gleichgültigkeit gemacht hat – sondern sie ist mit allem Überfordert , war sie eigentlich schon immer !
Jetzt ist die Situation so – das er nichts Arbeitet , keine Ausbildung hat , auf kein Amt geht um irgendwie Arbeitslosengeld zu beantragen ( ich weiss ja nicht wie das eigentlich wäre , bekommt er überhaupt irgendwas ? )

Dann hat er gesagt er kann nicht arbeiten weil er Depressionen hat !
Die Wohnung von meiner Schwester verwahrlost – er lebt praktisch alleine da drin, Schwester flüchtet sich zu einer Freundin oder auf die Arbeit!
Bezahlt aber die Wohnung, gibt ihn Geld für essen usw
Will aber weiter nichts mehr mit ihm zu tun haben ! Gründe gibt es viele ( hat sie bestohlen , Wohnung zerstört , sie mit Messer bedroht , sie verfolgt , usw)

Ich muss auch erwähnen dass meine Schwester , na ich sag mal dumm stolz – ist , und keinen Rat annimmt ! Erst wenn wieder alles am ende ist kommt sie an !

Nun meine eigentliche Frage : Wie lange muss meine Schwester für den Sohn aufkommnen, hat sie keine Möglichkeit und MUSS bis er 25 ist zahlen ? Wir wollen ihr doch helfen – und auch den Jungen – aber SO ist doch beiden nicht geholfen ! Meine Eltern nimmt das so mit, wir sind alle so traurig !
Kann mir jemand helfen
 
Hallo fmskt,

wenn der Sohn droht, die Mutter umzubringen, ist Fremdgefährdung gegeben und damit die rechtliche Grundlage für eine Zwangseinweisung. Auch der Zustand der Verwahrlosung gehört in professionelle Hände.

Wäre erstmal eine Lösung um Distanz zu bekommen.

LG.
 
Ich würde mich an den sozial-psychiatrischen Dienst der Caritas oder Diakonie wenden und dort um Beratung und Hilfe bitten.
Der Junge tut mir leid, daß er keine Mutter hat die ihm Halt gibt und ihn zudem noch in einer verwahrlosten Umgebung zurücklässt.
Hilfe brauchen beide, Sohn und Mutter.
Mit einer Zwangseinweisung ist ihm nicht geholfen. Er kann ja nicht unbegrenzt in der Psychiatrie bleiben. Ich denke schon, daß deine Schwester bis zum 25. Lebensjahr für ihn aufkommen muss.
In erster Linie aber braucht der Junge Hilfe um doch noch auf den rechten Weg zu kommen. Ich finde es gut, daß er zumindest dich und deine Eltern hat, wenn schon die Mutter versagt hat.

LG Punto
 
Warum muss sie für ihn aufkommen? Unsinn.
Ab dem 18 Lebensjahr kann er selbst seinen Teil zum Lebensunterhalt beitragen, sobald er die Haupt oder Realschule beendet hat.
Oder warum wird das Lehrgeld bei Hartz 4 Empfänger mit berücksichtigt?
Wenn er jegliche Ausbildung und Arbeit ablehnt dann ist es sein Problem und nicht das der Eltern.
Hab ich noch nie was von gehört, da kann sich ja jeder Jugentlicher bis zum 25 Lebensjahr genüsslig zurücklehnen und dann durchstarten.
 
Danke erstmal für die Antworten. Das ist ja auch das Problem - er hat sein ganzes Leben nie für irgendwas kämpfen oder arbeiten müssen. Irgendwie haben das immer Andere für ihn erledigt - natürlich ist mir auch klar dass er so gemacht worden ist . Aber irgendwie muss es doch weitergehen, es kann doch nicht sein dass er überhaupt nicht daran denkt zu arbeiten, sich auf seine psychischen Probleme ausruht und nur zuhause rumsitzt . Meine Schwester ist nicht stark genug, oder sagen wir " unbeholfen". Sie nimmt den leichtesten Weg für sich selbst , wenn man mit ihr reden will blockt sie ab, weint oder ist beleidigt. Normal müsste sie eine Therapie machen - aber sie ist 41 Jahre alt, alles reden mit ihr bringt eigentlich überhaupt nix. Auf der einen Seite bezahlt sie von ihren paar Euros alles - nur damit sie ihre Ruhe hat ! Der Junge lebt auch in einer totalen Traumwelt - will Rechtsanwalt werden, dann wieder einen Dönerstand aufmachen, ein anderesmal will er Autos aufmotzen ( hat mit mühe den Hauptschulabschluss sonst nichts)
Meine Eltern, und auch ich können nicht mehr, wir können ja auch nicht den Jungen zwingen was zu arbeiten. Er meint dann nur, andere tun auch nix, ausserdem kann er ja erwarten das seine Verwandschaft ihn unterstützt , die sind ja auch noch da. Er hat mit 18 Geld von und bekommen, Führerschein zu machen, da war er 4 mal dort, dann ist ihn das zuvel geworden . Ausserdem sind eh alle doof , Fahrlehrer, Lehrer Ausbilder Oma Opa Tante.. er weiss nämlich genau wie es eigentlich läuft..
Ich weiss nicht mehr weiter, ich will ja beiden helfen, aber wie ?!
Meint ihr sie muss doch nicht bis 25 für ihn bezahlen - das wäre ja vielleicht ein Argumment ihn endlich aus seiner Traumwelt aufzuwecken
 
Wie lange muss meine Schwester für den Sohn aufkommnen, hat sie keine Möglichkeit und MUSS bis er 25 ist zahlen ?

Geregelt ist es so, dass Eltern (in dem Fall ja wohl nur deine Schwester) bis zum 25. Lebensjahr der Kinder in der Versorgungspflicht stehen. Also zahlen müssen.In Ausnahmefälle sogar bis 27 Jahre (was das aber sind weiß ich nicht mehr)

Ausnahme : Wenn deine Schwester selbst zu wenig verdient. In dem Fall wird berechnet wieviel dem Sohn vom Amt zusteht und gezahlt wird. Deiner Schwester muss bei allen Zahlungen immer ein Selbsterhalt übrig bleiben.

Wenn der Sohn beim Amt Geld beantragt wird eh auch berechnet, ob er überhaupt was bekommt, oder die Eltern (Deine Schwester ) für ihn aufkommen müssen.

Daher wenn deine Schwester gut verdient (bzw. genug) kann sie nicht viel machen. Aber wie dir schon geschrieben wurde, gegen den Sohn klagen, bzw. die dafür zuständigen Stellen zur Hilfe nehmen.

Das wird sie aber trotzdem nicht von der Zahlungspflicht befreien (falls der Sohn kein anderes Einkommen hat)
 
In erster linie sollte deine Schwester mal langsam in bewegung kommen. Der Sohn wird wohl von sich aus nicht in Bewegung kommen.Lese Rubrik Familie , "vom Gewissen geplagt" oder so.
Sommer2010 du irrst dich wenn du schreibst das die Schwester verpflichtet ist für ihren Sohn zu zahlen.
Wie schon mal geschrieben ist er auch verpflichtet was zu seinem Lebensunterhalt bei zu steuern, wenn er nicht schwerstbehindert ist und arbeiten kann.
Meine Tochter war mal der gleichen Meinung sich hinsetzen und alle anderen sind verpflichtet zu zahlen. Mein Anwalt und das zuständige Gericht waren anderer Meinung. Seltsam seid dem kann sie auch arbeiten.
Hinsetzen und auf den 25 Geburtstag warten ist nicht.
Es ist so wie du geschrieben hast wenn sie selbst was machen und der Bedarfssatz nicht erreicht wird. Google mal ein wenig.
 
@Gast

Ich würde sagen, daß du mal zuerst googlen sollst, bevor du hier Ratschläge erteilst.
Dann wüsstest du, das es richtig ist, daß die Schwester bis zum 25.Lebensjahr ihres Sohnes für ihn aufkommen muss.


Anja
 
Hmmm - jetzt gibts doch ein paar unterschiedliche Meinungen was den Unterhalt des Jungen betrifft ! Was meint ihr an wenn ich mich da wenden kann ? Rechtsanwalt ? Jugendamt ?
Ich bin so verzweifelt
 
Ich bin damals zu einem Anwalt gegangen weil die Sache vors Gericht ging. Daher weis ich das. Ich habe die Sache schon einmal mitmachen müssen sonst hätte ich mir kein Urteil erlaubt
 

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