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muß man Arbeitgeber den Krankheitsgrund nennen?

  • Starter*in Starter*in Happyana
  • Datum Start Datum Start
H

Happyana

Gast
Hallo!

Ich hatte ja schon ein paar mal hier geschrieben, weil ich von meinen alten Arbeitgeber noch Geld bekomme.
Er meinte ja weil ich länger krank war, hätte ich schon Krankengeld bekommen müssen.
Was aber nicht stimmt, da es zwei verschiedene Diagnosen waren.

Nun heute hatte ich mal wieder angerufen um zu fragen wann es das Geld gibt und ich wurde gefragt was ich denn eigentlich gehabt habe und ob man nicht vielleicht doch eins rausmachen kann.
Ich habe es nicht gesagt, aber dürfen die überhaupt so etwas fragen?

lg
 
Hallo Happyana,

den Arbeitgeber geht es nichts an, woran man erkrankt ist. Siehe dir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt an, da ist für den AG extra die Diagnose ausgelassen.

Neugierig sind doch alle, auch die lieben Kollegen. Bei einer normalen Grippe oder einem Beinbruch könnte man den Grund ja nennen, aber bei einer längereren bzw. schwerwiegenden Krankheit würde ich den Grund stets geheim halten.

Liebe Grüße,
Tüdelkram
 
Den Arbeitgeber hat das nicht zu interessieren, ich würde daher an deiner Stelle stumpf zu deiner Krankenkasse gehen und danach fragen, ob dir Krankengeld zugestanden hätte. Da dieses aber nicht der Fall sein kann, wird das eher verneint und das lässt du dir dann schriftlich geben und schickst es deinem alten Arbeitgeber, der dann in entsprechender Erklärungsnot geraten wird, warum er seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht nachgekommen ist!
 
Hallo!

Danke euch für die Antworten.

Also ich weiss das die Krankenkasse recht hat. Das haben die denen auch schon zweimal schriftlich und einmal telefonisch erklärrt.
Die Krankenkasse hatte mir nämlich gestern noch gesagt, das alles geklärrt wäre und die es kapiert hätten. Deshalb hatte ich heute ja angerufen, um zu fragen wann das Geld überwiesen wird. Aber da tat man ahnungslos und wollte wissen was ich denn genau hatte um doch daraus ein Fall für Krankengeld zu machen.
Gut es kann sein das es zwei verschiedene Personen die mit mir und der Krankenkasse geredet haben, aber komisch ist das schon.
Ich dachte mir auch das das dem Arbeitgeber nichts angeht was ich hatte, deshalb hat es mich auch umso mehr geärgert.
Ich bin froh das ich da nicht mehr arbeite, denn immer wenn ich denke noch fieser und dümmer gehts nicht werde ich eines besseren belehrt.

Das hätte doch eh nicht funktioniert wenn ich gesagt hätte, gut es ist eine Diagnose und dann zahlt auch die Krankenkasse oder😕?
Ich verstehs echt nicht.
lg
 
Dann würde ich an deiner Stelle einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, ich gehe jede Wette ein, dann kapiert dein ehemaliger Arbeitgeber das ziemlich schnell!
 
Setze deinem alten Arbeitgeber eine Frist von 10 Tagen, am besten schriftlich, um das noch ausstehende Gehalt zu überweisen. Tut er es dann immer noch nicht, wende dich an das Arbeitsgericht.
 
Hallo TobyDorf!

Das mit den zwei unterschiedlichen Diagnosen ist schon richtig und ich war zwischenzeitlich wieder auf der Arbeit gewesen.
Aber das ist eigentlich geklärt, ich fand es nur fies das die nachfragen was man hatte.
Ich hatte jetzt noch mit der Krankenkasse geredet und die meinen auch das der Arbeitgeber das nicht fragen dürfte.

Der Arbeitgeber ist eigentlich auch der Meinung man rechnet einfach alle Krankentage im Jahr zusammen und was die Zahl (weiss nicht mehr welche, irgendwie über 40) übersteigt hat die Krankenkasse zu zahlen.

lg
 
Hallo TobyDorf!


Der Arbeitgeber ist eigentlich auch der Meinung man rechnet einfach alle Krankentage im Jahr zusammen und was die Zahl (weiss nicht mehr welche, irgendwie über 40) übersteigt hat die Krankenkasse zu zahlen.

lg

Das ist eben nicht richtig, wie ihm die Kasse auch schon erklärt hat. Die 6 Wochen-Frist trifft nur bei gleicher Diagnose zu.

Und wenn die Frist tatsächlich eintreten sollte, dann bekommt der AG eine Kontrollmitteilung der Krankenkasse, mit der Bitte eine Verdientbescheinigung auszufüllen fürs Krankengeld.

Bekommt er dieses Schreiben nicht, so ist das Arbeitsentgeld vom AG zu tragen, weil keine Krankengeldzahlung vorliegt.

Da nur die Krankenkasse die Krankmeldung mit der Diagnose bekommt, kann auch nur diese beurteilen, wann Krankengeld zu zahlen ist und wann nicht und wann der AG die Lohnfortzahlung leisten muss.
 
Hallo!

Der Arbeitgeber glaubt endlich der Krankenkasse🙂!
Die müssen jetzt wohl noch etwas Papierkram machen, also noch etwas warten.

lg
 

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