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Muss man an einer Schulung Teilnehmen?

Hallo zusammen,

in meiner Firma findet nächstes Wochenende (Samstag) eine Schulung von 8-16 Uhr statt.

Muss ich an dieser Schulung Teilnehmen?

Die Schulung findet am Samstag, also in meiner Freizeit statt.

Soweit ich Informiert bin, muss ich an einer Schulung die in meiner Freizeit stattfindet nicht Teilnehmen.

Stimmt das?

Ich kann ja da was Vorhaben, da es meine Freizeit ist..

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.

In aller Regel werden Schulungen doch als Arbeitszeit angerechnet.

Bist du sicher, dass du dafür dann nicht einen Tag frei bekommst?
 
Hallo,

vorigen Monat hast du geschrieben, dass du die Ausbildung nicht magst und abbrechen willst. Du musst dich entscheiden - wenn du die Ausbildung gut beenden willst, machst du die Schulung. Wenn du ohnehin nicht vorhast, einen Abschluss zu machen, lässt du es.
(Ich finde es schade, dass du eine Lehre hinschmeißen willst. Aber es ist deine Entscheidung.)
 
Von frei oder Anrechnung als Arbeitszeit stand nichts auf dem Zettel.
Das muss jetzt noch nichts heißen. Seriöse Firmen rechnen so einen Tag schon als Arbeitszeit an, so habe ich das zumindest erfahren.

Allerdings gibt es auch die Chefs, die sagen, ja wenn der AN nicht bereit ist, sich auch in seiner Freizeit für das Unternehmen zu engagieren, ob dieser Arbeitnehmer dann richtig in der Firma ist..

Ich fände es auch komisch, in meiner Freizeit zu einer Schulung für meine Firma zu gehen. Würde dir die Schulung vielleicht auch für dich nützen wenigstens? Willst du dort überhaupt langfristig bleiben?

Aber mach dich doch am Montag mal schlau, ob deine Firma die Schulung nicht doch anrechnet und ob die anderen Kollegen hingehen.
 
Steht etwas in deinem Arbeitsvertrag zum Thema Schulungen/Fortbildungen?
In der Regel ist es schon so, dass das als Arbeitszeit gerechnet wird, auch wenn es nicht explizit auf einem Anmeldeformular/Zettel steht.
Bei mir sind bestimmte Fortbildungen und Schulungen teilweise verpflichtend, teilweise bekomme ich das Angebot so und so viele Fortbildungen zu machen, die innerhalb eines bestimmten Rahmen auch gezahlt werden. Zählt alles als Arbeitszeit, die in meinem Fall nur ausnahmsweise ausgezahlt wird, sondern in der Regel in Freizeit ausgeglichen wird (was mir sehr recht ist😉 ).
Ist bei mir im Arbeitsvertrag und in den Betriebsvereinbarungen geregelt.
Ist dazu nichts im Arbeitsvertrag geregelt, schau mal zum absatz Mehrarbeitszeit.
Oft darf innerhalb bestimmter Grenzen Mehrarbeitszeit angeordnet werden. Dann ist so eine Schulung unter Umständen als dienstlich angeordnete Mehrarbeitszeit zu verstehen.
Aus dem Ansatz, wo bestimmt ist, wie viele Tage die Woche du arbeiten musst, kann sich auch eine Regelung ergeben.
Meist sind es 5 Tage die Woche, dann werden aber die oft die Ausnahmen definiert.
Liebe Grüße
moonlife
 

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