Missis
Aktives Mitglied
Aber wenn es lebenslange Freiheitsstrafe heißt, warum sitzt man dann weniger Jahre, als man lebt ?
Tut man nicht zwangsläufig. Lebenslänglich bedeutet zunächst einmal tatsächlich lebenslänglich. Man kann aber eine vorzeitige Entlassung beantragen. 15 Jahre müssen aber abgesessen sein. Ist die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden, wird eine vorzeitige Entlassung nach diesen 15 Jahren höchst unwahrscheinlich, meist wird diese dann frühestens nach 25 Jahren genehmigt.
Das jemand tatsächlich lebenslang einsitzt, kommt wohl recht selten vor, dann muss er schon ganz was Extremes gemacht haben.
Dann gibt´s da noch die anschliessende Sicherheitsverwahrung... aber das führt jetzt zu weit.