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Mitteilungszettel der Schule

puschl

Mitglied
Hallo zusammen,

meine Tochter kam heute nach Hause und hatte einen Zettel von der Schule bei.
Dort wurde man aufgefordert wenn das Kind krank ist es der Schule zu melden,ich finde das selbstverständlich das man sowas macht.
Wenn man es nicht machen würde steht auf dem Zettel müßte die Schule es dem Jugendamt am gleichen Tag melden.
Also da ist mir die Kinnlade auf den Boden gefallen.
Habe dann im Hausaufgabenheft der Klassenlehrerin geschrieben,das ich den Zettel zur Kenntnis genommen habe,aber diesen nicht unterschreibe.
Das ich es eine Frechheit finde mit dem Jugendamt und mit dieser Bevormundung.
Ich bin immerhin noch ein eigenständiger Mensch unmd weiß wie ich mich verhalten werde.

Habt ihr auch schon so eine Mitteilung von der Schule erhalten?

Gruß
Puschl
 
Solche Zettel gibts doch dauernt, unterschreibs und lass denen die Freude... In der wievielten Klasse is sie den? Bei uns gibts die hauptsächlich da ich auf ner Berufsbildenden schule bin und da mal gerne blau gemacht wird.
 
Solche Zettel gibts doch dauernt, unterschreibs und lass denen die Freude... In der wievielten Klasse is sie den? Bei uns gibts die hauptsächlich da ich auf ner Berufsbildenden schule bin und da mal gerne blau gemacht wird.

Hallo,

nö, ich habe es schon ins Hausaufgabenheft geschrieben das ich den Zettel nicht unterschreibe.
Sie ist momentan noch in einer Art von Vorschule,aber dort in der 1A.
Weil diese Schule geht über 2 Jahre und nicht wie normal über 1 Jahr Vorschule.Sie wechselt aber nach den Osterferien auf die normale Grundschule.

Gruß
Puschl
 
Wenn ich mir die Fehlzeiten mancher Schüler und Schülerinnen auch in der Grundschule ansehe, und die Eltern sich nicht um die Schulpflicht kümmern, finde ich so eine Mitteilung mehr als konsequent - du musst dich aber doch dabei nicht angesprochen fühlen!!! Es betrifft dich doch nicht.

Wobei auf anderen Schulen ist die Abmeldung wegen Krankheit nicht mehr notwendig, es reicht eine Entschuldigung, wenn das Kind wieder gesund ist - das Sek. hat das mal so kommentiert - bei 1200 Schülern steht das Telefon nicht mehr still und keiner kommt zu was.

Aber das scheint bei der Schule ja nicht der Fall zu sein.


Hallo,

ne bei so einer Mitteilung geht mir der Hut hoch.
Dann sollten die Schulen den Kindern diese Mitteilung mitgeben wo es auch angebracht ist.
So kenn ich das auch mit der Entschuldigung schreiben und dem Kind mitgeben wenns wieder in die Schule geht,aber diese Mitteilung geht mir zu weit.
Ist genau so,wir hatten vorrigen Monat einen Elternabend,konnten aber beide nicht hin da wir mit einer Grippe im Bett lagen.
haben einen anderen Termin gemacht und wie das Gespräch beendet war,mußten wir unterschreiben das wir auch zur Beschprechung waren.
Ich frage mich was das alles soll.
Ne,ne das geht mir alles zuweit.

Gruß
Puschl
 
Kenn es so,daß bei unentschuldigtem Fehlen und Nichterreichbarkeit der Eltern dann
DIE POLIZEI informiert wird,nach der 3.Stunde...oder so..

Hintergrund: es kann ein Kind auf dem Schulweg verunglücken oder
es ist zu Hause allein--und (Eltern schon auf Arbeit) ihm wurde schlecht etc.
(Es gab ja hier mehrere Morde an Kindern u.Belästigungen)

Eine Info,daß DAS JUGENDAMT informiert wird ,hab ich noch nie gesehen hier.
(Hätte ich DURCHGESTRICHEN auf dem Blatt!)

Wäre auch irgendwie völlig ...öh...sinnfrei?!

Die Wege sind doch: Eltern befragen nach Fehlgrund,bei KEINER Entschuldigung gibts ggf.Sanktionen--> Verweis an den Schüler oder Meldung an Schulamt --ggf.Anzeige gegen Eltern --und solche Ordnungsstrafverfahren...Bußgeld ...
gibt ja auch Eltern,die eigenmächtig die "Ferien erweitern"...

Aber--ist evl.in jedem Bundesland anders?

Das Einhalten der Schulpflicht ist Aufgabe der Eltern---und die werden m.E. durch ANDERE staatliche Organe ggf. dazu angehalten.

Wenn es eine VORSCHULE ist, begreif ich ehrlich gesagt ÜBERHAUPT NICHT,was da eine Meldung ans JUGENDAMT soll?

Hier wird neuerdings "erwartet",daß man bei längerer Krankheit ein ärztliches Attest bringt.

Nur: das ist bei etlichen Ärzten kostenpflichtig.

Also---entweder glaubt mir die Schule ,daß ICH NICHT LÜGE,wenn ich schreib "Kind war 1 Woche erkältet" (da geh ich auch nicht zum Doc,wenn es keine SCHWERE Erkältung ist!)---oder---das Kind bekommt halt "5Tage unentschuldigt" ins Zeugnis...das wäre mir dann aber auch latte!

Solange es keine Prüfungssituation ist -Abi/Klassenfahrt/sportunterricht --wo man ein Attest in bestimmter Form beifügen muß, gilt m.M. noch immer:

die Sorgeberechtigten haften für ihre Aussage--sie sind BERECHTIGT,der Schule zu erklären "Kind war nicht schulfähig".

eine "Meldung" an das JA verstößt hier m.M. klar gegen Datenschutz und überschreitet jegliche Verhältnismäßigkeit.

Frag schriftlich nach der Grundlage für "Meldung" !

Das JA ist nicht der Wachhund für kränkelnde Kinder.
Oder zu mitleidige Eltern...wenn Kindchen mal schulunlustig ist.

Sollen sie doch die Unterschrift "erzwingen/erklagen"?!

Erinnert mich irgendwie an die "demokratischen Wahlen" in der DDR,wo (FAST!) jeder "völlig ohne Zwang" hinging..und ebenso "ohne Zwang" IMMER mit "Ja" stimmte...😀

Micky
 
Kenn es so,daß bei unentschuldigtem Fehlen und Nichterreichbarkeit der Eltern dann
DIE POLIZEI informiert wird,nach der 3.Stunde...oder so..

Hintergrund: es kann ein Kind auf dem Schulweg verunglücken oder
es ist zu Hause allein--und (Eltern schon auf Arbeit) ihm wurde schlecht etc.
(Es gab ja hier mehrere Morde an Kindern u.Belästigungen)

Eine Info,daß DAS JUGENDAMT informiert wird ,hab ich noch nie gesehen hier.
(Hätte ich DURCHGESTRICHEN auf dem Blatt!)

Wäre auch irgendwie völlig ...öh...sinnfrei?!

Die Wege sind doch: Eltern befragen nach Fehlgrund,bei KEINER Entschuldigung gibts ggf.Sanktionen--> Verweis an den Schüler oder Meldung an Schulamt --ggf.Anzeige gegen Eltern --und solche Ordnungsstrafverfahren...Bußgeld ...
gibt ja auch Eltern,die eigenmächtig die "Ferien erweitern"...

Aber--ist evl.in jedem Bundesland anders?

Das Einhalten der Schulpflicht ist Aufgabe der Eltern---und die werden m.E. durch ANDERE staatliche Organe ggf. dazu angehalten.

Wenn es eine VORSCHULE ist, begreif ich ehrlich gesagt ÜBERHAUPT NICHT,was da eine Meldung ans JUGENDAMT soll?

Hier wird neuerdings "erwartet",daß man bei längerer Krankheit ein ärztliches Attest bringt.

Nur: das ist bei etlichen Ärzten kostenpflichtig.

Also---entweder glaubt mir die Schule ,daß ICH NICHT LÜGE,wenn ich schreib "Kind war 1 Woche erkältet" (da geh ich auch nicht zum Doc,wenn es keine SCHWERE Erkältung ist!)---oder---das Kind bekommt halt "5Tage unentschuldigt" ins Zeugnis...das wäre mir dann aber auch latte!

Solange es keine Prüfungssituation ist -Abi/Klassenfahrt/sportunterricht --wo man ein Attest in bestimmter Form beifügen muß, gilt m.M. noch immer:

die Sorgeberechtigten haften für ihre Aussage--sie sind BERECHTIGT,der Schule zu erklären "Kind war nicht schulfähig".

eine "Meldung" an das JA verstößt hier m.M. klar gegen Datenschutz und überschreitet jegliche Verhältnismäßigkeit.

Frag schriftlich nach der Grundlage für "Meldung" !

Das JA ist nicht der Wachhund für kränkelnde Kinder.
Oder zu mitleidige Eltern...wenn Kindchen mal schulunlustig ist.

Sollen sie doch die Unterschrift "erzwingen/erklagen"?!

Erinnert mich irgendwie an die "demokratischen Wahlen" in der DDR,wo (FAST!) jeder "völlig ohne Zwang" hinging..und ebenso "ohne Zwang" IMMER mit "Ja" stimmte...😀

Micky


Hallo,

die Kinder werden von daheim vor der Haustüre von dem Schulbus ja abgeholt,also kann da fast nichts passieren.Stehe auch immer solange am Fenster bis sie im Bus eingestiegen ist.
Mit einem Bußgeld könnten wir ja noch leben wenn die Tochter öfters unentschuldigt fehlen sollte,aber das mit dem Jugendamt da gehen die einige Schritte zuweit.
Ist man mit dem kranken Kind beim Arzt vor 8.00 in der früh und man muss warten und kann erst die Schule am Mittag verständigen hat man die K... am dampfen.
Wenn die Schule ein Attest verlangen würde könnte ich auch mit leben,diese sind bei unserem Hausarzt frei.(Also ich brauchte bis jetzt nichts dafür zu bezahlen)
Sollen sie die Unterschrift von mir einklagen,das geht mir irgendwo vorbei.

Sollen die sich auf den Kopf stellen,ich würde im Leben so ein Schreiben nie unterschreiben,sollen die doch mit dem Schulamt kommen wenns sein soll.

Gruß
Puschl
 
Hallo puschl!

Also mir kommt die Sache spanisch vor. Ich glaube das noch nicht so recht, dass das Jugendamt am selben Tag eingeschaltet wird, wenn ein Kind unentschuldigt dem Unterricht fern bleibt.

Kannst Du diesen Sachverhalt nicht mal abklären mit der Elternpflegschaftvorsitzenden (falls es so was bei Euch gibt). Oder man fragt mal einen Lehrer. Zur Not kann man natürlich auch das Jugendamt fragen. Aber vielleicht bleibt man lieber anonoym.

Also informieren! Und wenn die Schule etwas verlangt, was sie nicht darf, dann kann man sich weitere Sachen ausdenken.

Früher war das immer so, dass der Schüler nach Beendigung seiner Krankheit eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung mitbrachte (also nach ein paar Tagen zB). Genügt das nicht?
 
Varianten

Also---hier ist das etwas geändert worden--
wenn z.B. nur DER SCHÜLER frühmorgens im Sekretariat anruft
"Öh---mir isses üüüübel...",dann kommt meistens entweder die "höfliche" Bitte : "Gib mir bitte mal Deine Mutti " 😎 --und wenn der Schüler dann meint "Leider leider leider is die nich hier...die arbeitet ja schon--- IRGENDWO... tut mir leid,ich kann vor Schwäche den Hörer nich mehr halten..." 😀

Dann versucht die Sekretärin anhand der Telefonliste,die Mutti ausfindig zu machen...oder der Reihe nach die "sonstigen Personen",
die Mutti am Schuljahresanfang als "Abhol-u.Info-Personen" angab...bis hin zu Nachbarn... höhö... 🙂

Je nach dem innigen Verhältnis kann man dann bestätigen :
"Ja...mein Kind sah gestern schon völlig grünlich aus...das ärmste Hascherl".

Oder---man haut es gepflegt in die Pfanne :
" Der Junge säuft zu viel,der schläft den Rausch aus". 😎

Ich hatte da auch schon heitere Ereignisse,
am genialsten fand ich das Telefonat am VORTAG des 18.Geburtstages meines Großen,wo mich dessen strenge Direktorin an meine "Elternpflicht" mahnte---und mir einen Gesprächstermin
abluchsen wollte---weil Junior aus ihrer Sicht "nicht wirklich krank ist"---und außerdem suspekterweise nie unter der "Wohnadresse" telefonisch erreichbar war...
Der hatte es sich bei der Freundin gemütlich gemacht und stieg vor dem Abi auf Selbststudium an einzelnen ,wettermäßig schlechten Tagen um...sag ich mal...
Da er weder in Grundschulzeit noch sonst ein Schulbummler war ,
wir richtig heftige andere Existenz-Probleme hatten--- setzte ich die Prioritäten dann auch anders,als es die Direktorin wollte...

Er brachte immer die erforderliche ärztliche Entschuldigung--so what...

Und--in dem Fall hat er selbst dann am nächsten Tag hingewiesen,daß ab sofort ER SELBST sich rechtlich vertritt..und "zu den Elternabenden" geht. 😛 Da er 18.Geburtstag hat...😀

Die Direktorin gehört aber zu den Spitzenpädagogen,die über sich lächeln können und auch Verhalten ändern--in ihren letzten Direx-jahren war sie dann nie mehr "furchterzeugend" (sie hatte paar krasse verbissene Jahre) und mit meiner Tochter hatte sie dann sogar ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis- beide Fan voneinander ,sie hat immer gefragt,was sie denn anders machen könne . 🙂

Kommt vielleicht auf die Kinder an,aber--meine haben nie Nachsicht mißbraucht .
Wenn es denen richtig mies ging,hab ich also logo deren Fehlen korrekt entschuldigt.

Da ich selbst ja noch die Zeiten erlebt hab,wo OHNE INFO was gemeldet wurde,wo Schüler wegen Einstellungen oder dem Tragen einer "westlichen levis" oder zu langem Haar oder Schwangerschaft mit 16 oder der Weigerung ,nach dem Abi "Reserveoffizier" zu werden etc.etc. oder dem "falschen Studienwunsch" oder einem müpfigen suspekten Elternteil von der Schule flogen ,bin ich bezüglich "Grenzüberschreitung" sensibilisiert.

Korrekt sollte es heute nun schon zugehen!

Micky
 
Hallo puschl!

Also mir kommt die Sache spanisch vor. Ich glaube das noch nicht so recht, dass das Jugendamt am selben Tag eingeschaltet wird, wenn ein Kind unentschuldigt dem Unterricht fern bleibt.

Kannst Du diesen Sachverhalt nicht mal abklären mit der Elternpflegschaftvorsitzenden (falls es so was bei Euch gibt). Oder man fragt mal einen Lehrer. Zur Not kann man natürlich auch das Jugendamt fragen. Aber vielleicht bleibt man lieber anonoym.

Also informieren! Und wenn die Schule etwas verlangt, was sie nicht darf, dann kann man sich weitere Sachen ausdenken.

Früher war das immer so, dass der Schüler nach Beendigung seiner Krankheit eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung mitbrachte (also nach ein paar Tagen zB). Genügt das nicht?


Hallo,

ich kann nur das weiter geben was auf der Mitteilung stand.
Da ich den Zettel ja net unterschrieben habe und meine Tochter heute ihn und ihr Hausaufgabenheft wieder mit zur Schule genommen hat,wird sich da schon einer drauf melden von der der Schule her,ob schriftlich(darauf wette ich)oder mündlich.
Ich kenne es auch nicht anders,als das man als Eltern seinem Kind eine Entschuldigung mit in die Schule gibt wenn es wieder gesund ist.
Ich lasse meine Tochter nicht für jedes Wehwechen daheim,aber man kann ein Kind nicht mit 40 Fieber(das kommt sehr oft bei ihr vor) in die Schule schicken.

Ich weiß einfach net was die sich heute alle einbilden,die meinen die könnten mit uns den molli machen.Aber irgendwann ist bei mir auch Ende.

Gruß
Puschl
 
Die Lehrerin hat ins Hausaufgabenheft geschrieben,dass sie es der Schulleitung heute weiter geleitet hat, warum ich die Mitteilung nicht unterschrieben habe.
Bin jetzt mal gespannt was kommt 🙄

Gruß
Puschl
 

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