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Mit Freundin zusammenziehen - Kindergeld

D

dragooN

Gast
Hallo!

Da die Mutter meiner Freundin aus finanziellen Gründen sich eine kleinere Wohnung suchen will, wollen meine Freundin und ich Zusammenziehen. Genaugenommen zieht sie dann in meine Wohnung mit ein.

Sie, 18 Jahre, hat am 1.8.2007 eine zweijährige Ausbildung angefangen und bekommt Brutto etwa 480€.

Ich habe einen festen Arbeitsplatz und bekomme Brutto knapp 1900€.

Wie sieht es für sie mit Kindergeld aus? Anspruch hat sie ja noch, aber werde ich durch den Zusammenzug für sie Unterhaltspflichtig? Was wird primär gerechnet, Unterhalt oder Kindergeld?

Danke!
 
Zieht ihr zusammen, wirst du nicht automatisch unterhaltspflichtig,
die Unterhaltspflicht liegt bei den Eltern.

Verliert die Freundin die Lehrstelle,bricht ab,
oder findet im Anschluss keine Anstellung und meldet sich bei
der Arge erwerbslos , wirst du, in dem Moment in dem sie
Hartz4 bezieht, herangezogen.

Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Es kann sein,dass du,in diesem Fall ,bei deinem Gehalt,
voll für den Lebensunterhalt der Freundin aufkommen musst,
wenn es den Eltern nicht möglich ist Unterhalt für die Tochter zu zahlen.

Euer gemeinsamer Lebensstil müsste den Hartz 4 Gesetzen angepasst werden.
Angemessene Wohnung usw....

Ist nur meine persönliche Meinung, bin mir nicht sicher,
ob ich deine Frage richtig verstanden habe.

Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Kindergeld steht mit dem Auszug deiner Freundin zu, nicht mehr ihrer Mutter. Sie kann sich das KG von der Mutter auszahlen lassen, sollte das nicht klappen, weil es evtl. mit der Mutter Probleme gibt, kann deine Freundin bei der Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag stellen.

Das Kindergeld erhält sie, solange sie in schulischer/beruflicher Ausbildung steht, oder als arbeits/ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, bis zum 25. Lebensjahr (oder war es 27.?😕)
 
Das Kindergeld steht mit dem Auszug deiner Freundin zu, nicht mehr ihrer Mutter. Sie kann sich das KG von der Mutter auszahlen lassen, sollte das nicht klappen, weil es evtl. mit der Mutter Probleme gibt, kann deine Freundin bei der Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag stellen.

Das Kindergeld erhält sie, solange sie in schulischer/beruflicher Ausbildung steht, oder als arbeits/ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, bis zum 25. Lebensjahr (oder war es 27.?😕)

Richtig. Inzwischen gibt es Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. LJ.
Nur bei arbeitssuchend bin ich mir nicht sicher... aber grundsätzlich gehe ich ja mal davon aus, dass sie die gerade angefangene Ausbildung nicht gleich wieder abbrechen will und sie hoffentlich auch nicht verliert, also ist das ja nicht so wichtig. Solange sie in der Ausbildung ist, bekommt sie auf jeden fall weiter Kindergeld, denn die Gefahr,dass sie bei dem gehalt über die Einkommensgrenze kommt, ist ja eher gering bis nicht vorhanden.
 
Das Kindergeld steht mit dem Auszug deiner Freundin zu, nicht mehr ihrer Mutter. Sie kann sich das KG von der Mutter auszahlen lassen, sollte das nicht klappen, weil es evtl. mit der Mutter Probleme gibt, kann deine Freundin bei der Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag stellen.

Das Kindergeld erhält sie, solange sie in schulischer/beruflicher Ausbildung steht, oder als arbeits/ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, bis zum 25. Lebensjahr (oder war es 27.?😕)

27, Missis, eine meiner Töchter bekam es bis 27.
 
Ach, jetzt weiß ich auch wieder, wie das mit der Arbeitslosigkeit /arbeitssuchend war, nur der Vollständigkeit halber:

Da ist die Altersgrenze dann die Vollendung des 21. LJ.
 
Dann hat sich das jetzt geändert. Da war ich nicht mehr auf dem neuesten Stand. Sorry.

Macht ja nix 🙂 Ich weiß das auch nur so, weil das gerade in dem Zeitraum geändert wurde, als ich in dem "kritischen Alter" 😉 war. Aber aufgrund meines Jahrgagns hab ich noch bis 27. Kindergeld bekommen.
 

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