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Mit 19 ausziehen - Unterstützung?

maik_

Neues Mitglied
hallo ich bin 19 jahre alt und wollte mal fragen was ich für Möglichkeiten habe.. so nun zu meiner Geschichte, meine eltern sind seit 3 Jahren geschieden und ich wohne seit dem Zeitpunkt bei meiner Mutter, ich habe letztes jahr mein fachabi gemacht und eine Ausbildung angefangen und 5 monate danach abgebrochen habe weil es nicht der richtige beruf war, 3 Wochen später habe ich ein bezahltes praktikum angefangen welches ich erstmal 6 monate machen werde und die Chance habe übernommen werden. die Chancen sind nicht schlecht bloß ich will nicht bei dem Unternehmen bleiben weil die ganzen Mitarbeiter alles falsche schlangen sind, die machen den auszubildenden dort richtig fertig und lästern hinter seinem Rücken was ich immer mitbekomme, meiner mutter habe ich das auch so mitgeteilt und jetzt komme ich zum eigentlichen Problem, sie schmeißt mich zum 1.8. raus wenn ich nix anderes finde, mein vater will mich auch dann aufnehmen... am liebsten will ich bei keinem wohnen, ich wurde regelmäßig von meinen Eltern im kindesalter geschlagen und meine mutter greift mich auch ab und zu noch an wo sie dann ihren ganz frust an mich rausschlägt... ich kann mich zumindest bisher immer noch gut werden, bei meinem Vater wird sich das auch nicht ändern da er Alkoholiker ist und von morgens an säuft und ab und zu richtig aggressiv wird wo ich teilweise richtig angst kriege... das ist schon ne echt harte Situation, was kann ich machen, wird mich das Jugendamt unterstützen das ich alleine in eine Wohnung ziehen kann? wie sieht es finanziell aus? mein Vater zahlt mir 370 eur unterhalt, plus dann das Kindergeld was ich dann noch kriegen kann bloß es reicht vorne und hinten nicht, meine Kosten pro Monat liegen bei knapp 650-700 euro dann da ich ein eigenes auto habe was auf mich zugelassen ist... ich muss zudem ja noch schauen das ich zum 1.8. ne ausbildung finde... was würde passieren wenn ich keine ausbildung finde?
 
Wenn du keine Ausbildung findest und auch keinerlei Praktikum oder z.B. ein soziales Jahr machst, oder eine Schule besuchst, wird folgendes passieren:

Deine Mutter schmeißt dich raus. Da du dich in keinerlei Ausbildung befindest, ist sie dir auch nicht zu Unterhalt verpflichtet, genauso wenig wie dein Vater. Nach 4 Monaten, wenn du immer noch keine Ausbildung gefunden hast, wird dir das Kindergeld gestrichen.

Du kannst dann zum Job-Center gehen und ALG II, besser bekannt als Hartz IV beantragen. Wenn du das Glück hast, eine Wohnung zu finden, die nicht zu groß und auch nicht zu teuer ist, wird das Job-Center diese dir auch finanzieren, allerdings wirst du mit Sicherheit möglichst schnell in eine Maßnahme gesteckt. Ob die dir dann besser gefällt, als der Betrieb, in dem du jetzt Praktikum machst, sei dahingestellt. Solltest du die Maßnahme dann abbrechen, wird dir das Geld gekürzt. Das kann so weit gehen, dass du auch die Wohnung wieder verlierst.

Das Jugendamt hat gegenüber dir nur noch beratende Funktion, da du bereits über 18 bist. Von dort wirst du also keine Wohnung finanziert bekommen können.

Vor diesem Hintergrund ist dir nur zu raten, ein Ausbildungsangebot deiner Praktikumsstelle nicht auszuschlagen, es sei denn, du hättest bereits die schriftliche!!! Zusage eines anderen Ausbildungsbetriebes.
 
Hallo,

du hast eine etwas schwere Situation und das mit dem Auto wird ein Problem. Unterhalt und Kindergeld wird man sowieso anrechnen wenn du alg II erhalten solltest (was ich stark bezweifle). Du könntest in eine WG ziehen, wäre für dich denk ich auch ein praktischer Ausweg. Das Auto würd ich anraten auf jemand anderen zu schreiben. Vielleicht deinen Vater? Das er die Kosten übernimmt?? Weil da könnten probleme mit Jobbcenter auftreten. Zu dem werden deine Eltern aufgefordert werden dir Geld zu geben, falls das Einkommen es erlaubt. Ein Grund für eine Wohnung wäre auch ein Umzug in eine andere Stadt wegen Ausbildung. Allerdings mach nichts auf eigene Faust. Gehe zum Landkreis und frage dort nach Sozialpädagogen. Die sind normal auch verpflichtet dir weiter zu helfen, wenn deine Mutter dich wirklich rausschmeißen möchte. Aber auch beim roten Kreuz könntest du Hilfe bekommen. Blos wenn sie dich rausschmeißt, wird sie auf Kosten sitzen bleiben, da sie verpflichtet ist, bis du 25 bist für dich zu sorgen (natürlich nur wenn du etwas machst). So ohne weiteres ergeben sich Probleme. Du hast nämlich ein Unterhaltsanspruch von 640 euro abzüglich des Kindergelds. Was du dann eben noch beantragen kannst ist Wohngeld. An deiner Stelle würde ich Ausbildungsstellen suchen...und wenn das nicht funktioniert ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren oder Bundeswehr. Ich drücke dir die Daumen das alles noch gut wird!

MfG

Eiskalter_Engel
 
Hallo,
Du hast nämlich ein Unterhaltsanspruch von 640 euro abzüglich des Kindergelds. Was du dann eben noch beantragen kannst ist Wohngeld. An deiner Stelle würde ich Ausbildungsstellen suchen...und wenn das nicht funktioniert ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren oder Bundeswehr. Ich drücke dir die Daumen das alles noch gut wird!
l

Moin

das volljährige Kind ist verpflichtet eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Falls nicht, entfällt der Unterhaltsanspruch.
 
Moin

das volljährige Kind ist verpflichtet eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Falls nicht, entfällt der Unterhaltsanspruch.

Ich glaube es reicht sogar ein Praktikum oder freiwilliges soziales Jahr. Er muss irgendwas machen, ich denke nicht das es in Ordnung wäre nichts zu machen. Aber eine Maßnahme rate ich dir wirklich nicht an!

MfG

Eiskalter_Engel
 
Hallo,

du hast eine etwas schwere Situation und das mit dem Auto wird ein Problem. Unterhalt und Kindergeld wird man sowieso anrechnen wenn du alg II erhalten solltest (was ich stark bezweifle). Du könntest in eine WG ziehen, wäre für dich denk ich auch ein praktischer Ausweg. Das Auto würd ich anraten auf jemand anderen zu schreiben. Vielleicht deinen Vater? Das er die Kosten übernimmt?? Weil da könnten probleme mit Jobbcenter auftreten. Zu dem werden deine Eltern aufgefordert werden dir Geld zu geben, falls das Einkommen es erlaubt. Ein Grund für eine Wohnung wäre auch ein Umzug in eine andere Stadt wegen Ausbildung. Allerdings mach nichts auf eigene Faust. Gehe zum Landkreis und frage dort nach Sozialpädagogen. Die sind normal auch verpflichtet dir weiter zu helfen, wenn deine Mutter dich wirklich rausschmeißen möchte. Aber auch beim roten Kreuz könntest du Hilfe bekommen. Blos wenn sie dich rausschmeißt, wird sie auf Kosten sitzen bleiben, da sie verpflichtet ist, bis du 25 bist für dich zu sorgen (natürlich nur wenn du etwas machst). So ohne weiteres ergeben sich Probleme. Du hast nämlich ein Unterhaltsanspruch von 640 euro abzüglich des Kindergelds. Was du dann eben noch beantragen kannst ist Wohngeld. An deiner Stelle würde ich Ausbildungsstellen suchen...und wenn das nicht funktioniert ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren oder Bundeswehr. Ich drücke dir die Daumen das alles noch gut wird!

MfG

Eiskalter_Engel

Sorry, das ist ein großer Irrtum. Befindet sich das erwachsene Kind nicht in Ausbildung erlischt der Unterhaltsanspruch. Das ist so und daran wird auch das Job-Center nichts ändern.

Kann der Unterhalt verwirkt werden?
Das volljährige Kind kann den Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verlieren,
wenn es während der Volljährigkeit insbesonders:

seine Bedürftigkeit aufgrund sittlichen Verschuldens herbeiführt, (§ 1611 Abs. 1 BGB)

die Eltern tätlich angreift, sie grob beleidigt oder schwer bedroht,

die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern schwer vernachlässigt hat.

Keine Verwirkungsgründe allein sind die Verweigerung des Kontakts zu den Eltern oder Spannungen.

Das volljährige Kind ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls.

Quelle:

Unterhaltsanspruch volljhriger Kinder
 
Sorry, das ist ein großer Irrtum. Befindet sich das erwachsene Kind nicht in Ausbildung erlischt der Unterhaltsanspruch. Das ist so und daran wird auch das Job-Center nichts ändern.



Quelle:

Unterhaltsanspruch volljhriger Kinder

Da habe ich allerdings schon weit aus andere Erfahrungen sammeln können. Zumindest in NRW ist es anders geregelt da gilt : Eltern sind gemäß § 1601 BGB gesetzlich dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihres Kindes sicherzustellen. Die Unterhaltspflicht endet nicht mit der Volljährigkeit. Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, entfällt der Unterhaltsanspruch.

Mein Fall bekommt schon seit einem halben Jahr Kindergeld musste sich aber Arbeits/Ausbildungssuchend melden und musste Bewerbungsschreiben bei der Familienkasse vorlegen. Dann bekommt er ALG II und zugleich Unterhalt von der Mutter, da der Vater zu wenig verdient. Beide Eltern wurden auf Vermögen und Einkommen geprüft und das was sie selbst zu viel bekommen müssen sie Abgeben. Es gibt sogar gerichtliche Beschlüße denn das geht nicht in Ordnung dass er auf der Straße lebt. Zu dem hat er immer noch keine Ausbildung und sucht weiterhin. Hier ist natürlich wichtig, dass es nicht die zweite Ausbildung ist sondern immer noch die Erste. Der Junge wurde rausgeschmißen weil er die Ausbildung abgebrochen hat. Ich darf allerdings Namen und Daten nicht weitergeben wegen Schweigepflicht.

Zum Thema noch Jugendamt. Sie helfen dir auch noch bis zu 21 Jahren nur eben nicht das Problem mit dem Unterhalt. Wichtig ist noch dass du dich engagierst. Wenn du dich auf Ausbildung weigerst oder Arbeit so würdest du natürlich auf der schlechteren Seite stehen. Auch fürs Abbrechen brauchst du triftige Gründe sonst bekommst du Ärger was das Einkommen betrifft.

"Anders als das Amtsgericht, das der Klage stattgegeben hatte, gab das OLG dem Vater Recht. Zwar habe ein vorübergehendes leichtes Versagen eines Kindes in der Schule oder in der Ausbildung nicht den den Verlust des Unterhaltsanspruchs zur Folge. Denn jungen Menschen müsse eine Orientierungsphase zugestanden werden. Fehle aber jede Bereitschaft sich schulisch oder beruflich weiter zu engagieren, entfalle die Unterhaltspflicht der Eltern."

Mehr hierzu bei: Unterhalt für volljähriges Kind - ab 18 - Finanztip

und hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/un...inder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html

Ich rate dir noch ein Forum an ALG II - U25 (Leute unter 25) - Arbeitslosen Forum Deutschland

Dort bekommst du noch bessere Hilfe als hier. Was ich dir aber auf jeden auf den Weg geben möchte ist, wenn du wirklich alleine wohnen willst so suche dir einfach eine Ausbildung in einer anderen Stadt oder Bundesland. DA hast du vielleicht bessere Chancen und auch weniger Sorgen wegen alg2 und Einkommen zu dem kommt hinzu..weniger Stress mit Eltern...

MfG

Eiskalter_Engel
 
Zuletzt bearbeitet:
ok also ohne ausbildung sind die Chancen gegen 0. wenn ich also dann ne ausbildung hätte, wie würde es dann aussehen? habe ich Chancen auf bab oder wohnungsgeld?
 
Wenn du eine Ausbildung hast und dir evtl vom Jugendamt nach einem Beratungsgespräch eine Bescheinigung ausgestellt wird, dass du weder bei deiner Mutter, noch bei deinem Vater gut wohnen kannst, dann stehen deine Chancen gut, dass du Ausbildungsvergütung, BAB, Unterhalt von beiden Eltern allerdings nicht im Umfang von jetzt, sondern als Ergänzung zu deinem Einkommen, Kindergeld und unter Umständen sogar einen Mietzuschuss vom Job-Center erhältst. Es steht und fällt alles mit einer Ausbildung, die du beginnst.

Momentan steht dir glaube ich ein Gesamtbetrag von 670,00 € zu, der sich aus den o.g. Positionen zusammensetzt. Die Bescheinigung vom JA brauchst du nur, wenn du Geld vom Job-Center beantragst und auch nur, wenn du deine Ausbildung am Wohnort deiner Eltern beginnst.
 
Ohne Ausbildung ist es etwas schwerer aber nicht gleich Null. Immerhin hast du ein Grund auszuziehen und zwar Probleme mit deinen Eltern. Allerdings wird es schwer werden es durchzusetzen. Einfacher ist es mit einem Ausbildungsplatz. Du suchst z.B in einer anderen Stadt nach einer Ausbildung weil in deiner weniger Chancen vorhanden sind. Oder weil deine Freundin da wohnt und und und...

Für BAB ist maßgebend das du nicht mehr im Haushalt deiner Eltern wohnst. Ob du es im Endeffekt bekommst kann hier leider keiner versprechen, da es ja um das Einkommen noch deiner Eltern geht. Aber du solltest auf jeden einen Antrag stellen.

hierzu bitte auf dieser Seite belesen: Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de


BAB-Rechner hier: BAB-Rechner

Weisungen der BA hier: http://www.arbeitsagentur.de/web/co...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI519669


Was Wohngeld betrifft. Wenn du BAB bekommst wirst du kein Wohngeld erhalten, weil in der Beihilfe wird die Wohnung schon mit berücksichtigt. Sollte es dann dennoch nicht reichen um die Miete zu bezahlen kannst du Wohngeld mit dazu bekommen. Aber bitte alles beim Jobcenter und Arbeitsamt erfragen.

Hier ist eine Hilfreiche Seite: Azubi & Azubine - Finanzielle Hilfe in der Ausbildung

MfG

Eiskalter_Engel
 

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