A
Aries
Gast
Also, ich studiere Lehramt und demletzt haben wir in einem Seminar über Missbrauch von Kindern gesprochen.
Dabei entstand eine Diskussion zum Umgang mit solchen Fällen. Meine Dozentin war der Meinung, dass man, wenn man von einem Kind einen solchen Fall erfährt, auf keinen Fall das Jugendamt/Polizei oder ähnliches einschalten sollte. Auf diesem Weg soll das Vertrauen des Kindes an die Lehrerin nicht gefährdet werden.
Klingt schon irgendwie einleuchtend. Wenn ich gegen den Wunsch des Kindes handele, wird es wieder in seiner Person und seinem Willen verletzt. Und die Methoden des Jugendamtes sind ja auch nicht immer einwandfrei.
Aber dabei stellten sich mir zwei Fragen. Zum einen habe ich ja eine rechtliche Pflicht bei Straftaten Meldung zu machen und vor allem auch eine Pflicht, das Kindeswohl nicht zu gefährden. Unsere Dozentin meinte dazu, dass es ausreichen würde, zum Beispiel den Kinderschutzbund zu informieren und somit einer unterlassenen Hilfeleistung entgegen zu wirken. Meinetwegen, meine rechtliche Situation ist mir aber in Relation zum Schicksal des Kindes ziemlich wurscht.
Was ich mir aber überlegt habe, weil ich selber eine solche Erfahrung gemacht habe. Also, ich bin selbst von einem Familienmitglied über einen längeren Zeitraum missbraucht und vergewaltigt worden. Irgendwann hatte ich den Mut, mich einer Lehrerin anzuvertrauen, bat sie aber, nichts zu unternehmen. Ich hatte wirklich Angst davor, dass die Familie zerbricht, dass mir das Familienmitglied was antut, etc.
Jetzt im Nachhinein allerdings. Wenn meine Lehrerin damals gegen meinen Willen gehandelt und Jugendamt oder ähnliches eingeschaltet hätte, wären mir einige Jahre erspart geblieben. Klar, hab ich auch so meinen Weg gemacht, hab mein eigenes Leben und so, ich knabere da zwar immernoch heftig dran, aber das würde ich bestimmt auch, wenn ich früher da rausgekommen wäre. Dennoch denke ich heute, dass es für mich besser gewesen wäre, da rauszukommen, auch wenn ich das damals mit 14, als ich mit meiner lehrerin sprach, nicht eingesehen hätte.
Von daher... ich wüsste nicht, wie ich in einem solchen Fall handeln würde. Aber von meinem Gefühl widerspreche ich meiner Dozentin. Lieber noch einmal gegen den Willen des Kindes handeln als es noch (vielleicht jahrelang) einer solchen Situation auszusetzen...
Oder?
Dabei entstand eine Diskussion zum Umgang mit solchen Fällen. Meine Dozentin war der Meinung, dass man, wenn man von einem Kind einen solchen Fall erfährt, auf keinen Fall das Jugendamt/Polizei oder ähnliches einschalten sollte. Auf diesem Weg soll das Vertrauen des Kindes an die Lehrerin nicht gefährdet werden.
Klingt schon irgendwie einleuchtend. Wenn ich gegen den Wunsch des Kindes handele, wird es wieder in seiner Person und seinem Willen verletzt. Und die Methoden des Jugendamtes sind ja auch nicht immer einwandfrei.
Aber dabei stellten sich mir zwei Fragen. Zum einen habe ich ja eine rechtliche Pflicht bei Straftaten Meldung zu machen und vor allem auch eine Pflicht, das Kindeswohl nicht zu gefährden. Unsere Dozentin meinte dazu, dass es ausreichen würde, zum Beispiel den Kinderschutzbund zu informieren und somit einer unterlassenen Hilfeleistung entgegen zu wirken. Meinetwegen, meine rechtliche Situation ist mir aber in Relation zum Schicksal des Kindes ziemlich wurscht.
Was ich mir aber überlegt habe, weil ich selber eine solche Erfahrung gemacht habe. Also, ich bin selbst von einem Familienmitglied über einen längeren Zeitraum missbraucht und vergewaltigt worden. Irgendwann hatte ich den Mut, mich einer Lehrerin anzuvertrauen, bat sie aber, nichts zu unternehmen. Ich hatte wirklich Angst davor, dass die Familie zerbricht, dass mir das Familienmitglied was antut, etc.
Jetzt im Nachhinein allerdings. Wenn meine Lehrerin damals gegen meinen Willen gehandelt und Jugendamt oder ähnliches eingeschaltet hätte, wären mir einige Jahre erspart geblieben. Klar, hab ich auch so meinen Weg gemacht, hab mein eigenes Leben und so, ich knabere da zwar immernoch heftig dran, aber das würde ich bestimmt auch, wenn ich früher da rausgekommen wäre. Dennoch denke ich heute, dass es für mich besser gewesen wäre, da rauszukommen, auch wenn ich das damals mit 14, als ich mit meiner lehrerin sprach, nicht eingesehen hätte.
Von daher... ich wüsste nicht, wie ich in einem solchen Fall handeln würde. Aber von meinem Gefühl widerspreche ich meiner Dozentin. Lieber noch einmal gegen den Willen des Kindes handeln als es noch (vielleicht jahrelang) einer solchen Situation auszusetzen...
Oder?