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Minijob- Firma will Feiertage nicht bezahlen

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Hallo,

ich muss mal folgendes fragen, weil ich nicht weiß, wie ich dagegen vorgehen soll.

Ich habe vor einigen Monaten einen Minijob begonnen, mit drei festen Arbeitstagen in der Woche. Nun sind ja die Osterfeiertage und auf Nachfrage, wurde mir gesagt , ich müsste die Stunden an einem anderen Tag nacharbeiten (das finde ich ja auch durchaus in Ordnung), aber ich bekomme das nicht als Überstunden, das wäre halt so meine Arbeit, ich könnte die ja auch an einem anderen Tag erledeigen, dass muss ja nicht der Ostermontag sein. Daher würde ich das nicht bezahlt bekommen. In meinem Arbeitsvertrag steht aber der Montag als fester Arbeitstag, da muss ich auch arbeiten, weil da immer die Ware kommt.
Ich arbeite da leider allein und habe keine Kollegen mit denen ich mich darüber austauschen könnte, die in den anderen Filialen kenne ich nicht, habe aber den Verdacht, dass die das alle so hinnehmen und sich nicht trauen was zu sagen.
Nun weiss ich nicht wie ich mich vernünftig wehren soll. Ich habe keinen Ansprechpartner in dem Subunternehmen, nur den Bezirksleiter mit dem ich schon darüber diskutiert habe. Ein Anwalt kostet bei der Erstberatung Arbeitsrecht wohl um die 75 Euro, es geht mir aber nur um 4 Arbeitstunden zu je 7,35 Euro Lohn. Also lohnt sich ein Anwalt nicht, da zahle ich ja noch drauf.
Muss ich mir das so bieten lassen oder was würdet Ihr tun?
 
Muss ich mir das so bieten lassen oder was würdet Ihr tun?

Auf den Seiten der "Minijob - Zentrale" heißt es:

Der Arbeitgeber hat dem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (§ 2 EFZG). Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage besteht, wenn an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund eines Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.

Dort findest Du unter "Arbeitsrecht" auch die Telefonnummer des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ..... die können Dich sicher gut beraten.
 
Bei uns bekommen die Aushilfen weder eine Feiertagsvergütung, keine Urlaubstage oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das betrifft ca. 20 Mitarbeiter und das seit Jahren, keiner beschwert sich darüber. Da wird's dem Chef schön leicht gemacht! Ich bin mir aber sicher, dass "aufmuckende" Aushilfen ausgetauscht würden, sind genügend da, die nachrücken könnten. Ich finde diese Ausnutzung unfassbar!

Mein Chef hat das bei mir und meinen Kollegen (VZ) auch versucht, alle Feiertage wurden als Minusstunden gerechnet.
Habe damals auf die Gesetze verwiesen und schon einen Anwaltstermin. Trotzdem bleibt ewig ein schaler Beigeschmack mit welchem Chef man es täglich zu tun hat... Abzocker und Ausbeuter.

Bei dem neuen Gesetz über Mindestlohn 8.50€ überlegt er schon jetzt, wie er das bestmöglich umgehen kann, damit unsere Aushilfen dies nicht bekommen.
 

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