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Mindestmietdauer

Wunderbar

Aktives Mitglied
Liebe Forenmitglieder,
heute habe ich eine Frage an diejenigen,die mit meinem Thema Erfahrung haben.
Ich beabsichtige mein Haus in näherer Zukunft zu veräußern und bin auf der Suche nach einer Seniorengerechten Wohnung.Eine Wohnung habe ich schon besichtigt,die mir auf Anhieb gefallen hat.Sie wäre von der Größe her optimal und man hat eine wunderschöne Aussicht.Was noch sehr positiv ist,ganz in der Nähe ist ein Ärztehaus,Einkaufsmöglichkeiten aller Art,Verkehrsberuhigt.
Was mich zur Überlegung veranlasst ist,der Vermieter hat sich als erstes geäußert,dass er von einen unbefristeten Mietvertrag ausgeht.
Ich bin bald 79 Jahre alt und könnte mir eine Mietdauer von 5 Jahren vorstellen.danach wäre ich bereit in eine Seniorenresidenz umzuziehen.Nach der heutigen Aussage des Vermieters,ist er bereit,die 5 Jahre zu akzeptieren.
Meine Frage lautet:Kann mir der Vermieter während der Vertragszeit kündigen,z.Bsp. wegen Eigenbedarf?

Ich für mich sehe die Zukunft so.Noch einmal umziehen,weil mir mein Haus zu groß ist und es mir immer schwerer fällt,das alles in Ordnung zu halten.Danach in eine Einrichtung,in der man sich um nichts mehr kümmern muss.Naja der letzte Umzug,den kann man sich ja denken.
Das sind meine Gedanken,vorausgesetzt,ich bleibe einigermaßen fit und gesund,aber das weiß ja keiner.
 
Ich weiß zwar nicht, ob der Vermieter das könnte, aber man kann eine Eigenbedarfskündigung für eine gewisse Zeit im Mietvertrag ausschließen. Frag ihn, ob er diesen Punkt mit in den Vertrag nehmen würde.
 
Eine Befristung eines Mietvertrags wandelt sich automatisch in ein unbegrenztes Mietverhältnis, wenn der Grund der Befristung im Mietvertrag nicht niedergelegt wurde.
Der Grund muss dazu nachvollziehbar sein.
Aktuell befindest Du Dich in der "besseren" Position, da Du das Kapital hast, das andere wollen.

Drum gibt es weit mehr Möglichkeiten.
Beispielsweise könntest Du das Haus auf Rentenbasis plus Einmalzahlung abgeben und dir ein Wohnrecht im Grundbuch für eine bestimmte Dauer sichern. Dazu könnte es sich um eine Rente handeln, die anhand der Inflation mitgeht, sodass Du immer dieselbe Kaufkraft im Monat hast.

Du könntest auch mit einer Bank zusammen das Haus belasten und der Bank einräumen, dass nach Ablauf von x Jahren erst die erste Rückzahlung anfällt.
Solltest Du die nicht leisten können, so versteigert die Bank das Haus und teilt den Betrag auf.

Mit dem Kredit könntest Du das eigene Haus im oberen Bereich "tot machen", im unteren Bereich altersgerecht umbauen lassen. Dazu könntest Du -falls vorhanden - im Garten Rückschnitte an Pfanzen durchführen, von denen die sich erst in 5 Jahren bis aufs heutige Niveau erholt haben.

Weiterhin kannst du von dem Betrag täglich ein Taxi zum Ärztehaus bezahlen.
Wenn Du nämlich in der neuen Wohnung fest sitzt, kommst du dort genau so wenig weg wie bei dir aktuell.
Für Hilfe gibts - als Teil der Gesellschaft - Pflegestufen, bei denen man tunlichst nicht berichtet, was man alles kann, sondern was man alles nicht mehr kann.
Denn darauf beruht die Hilfe, die sonst unnötig wäre.

Lass Dir mit elementaren Entscheidungen Zeit und gib zunächst keine Entscheidungskompetenz ab, indem du dich abhängig machst.

Lebenswert ist das Leben nicht nur, indem man alles kann sondern auch dann, wenn man alles delegieren kann!
 
@Piepel
Der Grund weshalb ich mir eine Wohnung suche ist,ich möchte mich nicht mehr um so viel kümmern müssen.Ich möchte das Haus veräußern,da ich keine Angehörigen mehr habe,die nach meinem Ableben das Haus übernehmen können.Was noch erschwerend hinzukommt,ich habe eine Tochter mit Behinderung (51 Trisomie 21),die hier nicht alleine leben kann.Sie lebt in einer Einrichtung der Lebenshilfe und besucht mich an den Wochenenden.
Alles was du mir netterweise vorschlägst,ist für mich nicht möglich,das heißt,ich möchte es nicht.

Mein Wunsch ist eine schöne Wohnung,altersgerecht und praktisch.Hier in meinem Haus habe ich einige Treppen zu steigen und wie man weiß,im Alter wird alles etwas beschwerlicher.

Dankeschön für deine Vorschläge.👍👍
 
Als Mieter kannst du jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, wenn der Vertrag unbefristet läuft. Gründe müssen dafür nicht vorliegen.
Bei einem befristeten Vertrag kann es im Prinzip passieren, dass der Vermieter nach Vertragsende keinen neuen Vertrag mit dir schließt, weil er sich mit jemand anderem einig geworden ist oder einfach nicht mehr vermietet. Und es kann ja passieren dass du doch länger da bleiben willst. Den Umzug in eine Seniorenanlage oder sowas kann man nicht ganz genau planen, da geht's ja auch ums Geld, Kapazität oder sonstwas.

Eigenbedarfskündigung kann nur ein privater Vermieter machen. Ich würde direkt fragen ob das in Frage kommt.
 
@kasiopaja
Wie der Name schon sagt, ist die Mietdauer bei diesem Vertrag befristet und endet an einem festgelegten Datum. Weder Mieter noch Vermieter können diesen Vertrag während der Laufzeit durch eine ordentliche Kündigung beenden.
 

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