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Mietweiterzahlung trotz Nachmieter

Welle

Mitglied
Halli Hallo
Ich habe ein Problem. Eine neue Wohnung beziehe ich mit meiner Freundin zum 01.02. Die alte Wohnung, die ich allein bewohnt habe, habe ich Anfang Dezember gekündigt. Also nach Frist zum Ende April. Mehrere Nachmieter habe ich gestellt. Insgesamt bestimmt 6 Interessenten. Dabei habe ich auch nur die seriösen weiter empfohlen. Eine Entscheidung sollte Anfang Januar fallen. Nun hat sich der Vermieter entschieden, die Wohnung zu verkaufen. Ein Käufer hat sich soeben zum 01.03. gefunden.
Nun soll ich den Februar noch Miete für die alte Wohnung bezahlen!
Ist das Rechtens? Kann ich verpflichtet werden? Wie sieht die Rechtslage konkret aus?
Ich danke euch schon mal für eure Mühe.
Lg
 
Naja, du hast erstmal einen gültigen Mietvertrag bis Ende April.

Schau mal den Link hier:
Nachmieter: Was Sie beachten mssen

Hier steht unter anderem folgendes:

"In der Regel kann man sich aus einem langfristigen Mietvertrag (Zeitmietvertrag) nur dann lösen, wenn im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, daß der Mieter bei Gestellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen ist. Solch eine Regelung kann notfalls auch handschriftlich formuliert werden. Die weitverbreitete Ansicht, der Vermieter sei auch ohne eine solche Klausel verpflichtet, bei Gestellung von drei Nachmietern den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, ist rechtlich in keiner Weise begründet."

Jetzt kommt es halt drauf an was in deinem Mietvertrag drin steht! Wenn ihr nichts vereinbart habt, dann muss dein Vermieter keinen deiner Nachmieter akzeptieren...
 
Wir rechnen einmal .... so ganz für Anfänger ....

Dezember .... Kündigungsfrist 3 Monate .... Januar, Februar, März .... Wie kommt man da zum Henker auf Ende April?

Je nachdem wann im Dezember gekündigt wurde käme auch nur der Februar in betracht, denn im Mietvertrag steht bestimmt dieser Passus von wegen Kündigungen bis zum 3. Werktag werden .... bla bla bla ....
 
Sehe ich auch so. Du bist aus dem Schneider. Eigentlich. Aber zur Sicherheit schalte den Mieterschutzbund ein, das macht auch raffgierige Vermieter ganz schnell sehr klein...😉
 
Wieso April?
Den Februar soll er noch zahlen, das ist völlig rechtens, wenn die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt und er Anfang Dezember gekündigt hat. Alles andere wäre Kulanz des Vermieters.
 
So, jetzt mal einige richtige Antworten zur Problematik des TE:

Anfang Dezember wurde gekündigt. Dann drei Monate Frist, somit endet das Mietverhältnis am 31.03.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Besonders liegt hier kein Grund vor, der den Mieter berechtigt, einen Nachmieter vorzuschlagen. Da gibt es nämlich auch enge Regeln, die man nachlesen kann.

Beim Verkauf zum 01.03. geht der bestehende Mietvertrag zwischen Vermieter und TE auf den Käufer über mit der Folge, dass die Miete März vom TE an den Erwerber der Wohnung zu entrichten ist.

Die Mieten bis einschließlich Februar sind an den jetzigen Vermieter zu leisten.

Eigentlich eine ganz einfache Geschichte.

Weitere Vorgehensweisen hier zu schildern, würde an dieser Stelle zu weit führen.
 
Es gibt einen Extra Schrieb, in dem wir vor kurzem gegenseitig unterschrieben aufgeführt haben, dass bei Einigung auf einen Nachmieter das Mietverhältnis vorzeitig endet. Ist dann eine Ablehnung aller Mieter von Vermieterseite akzeptabel?
Lg
 
Du sagst es doch selbst: Bei Einigung über einen Nachmieter. Das ist aber nie geschehen.

Von wieviel Kandidaten reden wir hier, und hat er euch seine Gründe genannt? Solange er vorsichtig mit seiner Wortwahl ist, kann er da viel ablehnen, glaube ich.

Ich lese grade:
Beinhaltet ein Mietvertrag eine entsprechende Klausel, kann der Vermieter einen Nachmieter nur ablehnen, wenn dieser z.B. wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen oder, wenn die Moralvorstellung bzw. religiöse Überzeugung des Vermieters besonders schwer betroffen würde.

Die alleinige Tatsache, daß ein Nachmieter z.B. Ausländer ist, genügt nicht zur Ablehnung. Lehnt der Vermieter einen zumutbaren Nachmieter ab, so ist der Mieter ab dem Tag von Mietzahlungen befreit, ab dem der Nachmieter die Wohnung übernommen hätte. Die Beweislast liegt hier beim Mieter. Er sollte sich deshalb unbedingt eine schriftliche Erklärung vom Nachmieter geben lassen.
Quelle: Mieterverein Köln
Das gilt allerdings nur dann, wenn deine Gründe, dass du ausziehen musst, schwerer wiegen als das Interesse des Vermieters, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird (Krankheit, Arbeistplatzwechsel oder ähnliches). Zudem hat dein Vermieter eine Bedenkzeit von 3 Monaten. Sagt die gleiche Seite. Alles nicht so einfach.

Wendet euch also am besten an einen Mieterverein. Aber rechnet damit, dass der 31. Januar ein bisschen kurzfristig für Hilfe sein könnte, wenn es um die Februarmiete geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe ca. 5 seriöse Mieter vorgeschlagen. Die anderern gar nicht erst weiter geleitet. Ein Mieter war sogar sehr in der Gunst der Vermieterin. Den hâtte sie genommen, wenn sie nicht verkaufen würde, wie sie meinte. Aber das sind alles mündliche Gespräche ohne Zeugen.
Vielen Dank. 🙂
 

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