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Mietvertrag - 2 Mieter

Papillon87

Mitglied
Hallo,

wie ist es denn wenn im Mietvertrag 2 Mieter stehen, einer davon ausziehen will und deshalb kündigt, kann dann der übrig gebliebene Mieter in der Wohnung wohnen bleiben?

Vielen Dank.
 
Vorsicht, nicht dass ihr Zeit verschwendet:
Wenn beide Mieter als Hauptmieter im Vertrag eingetragen sind, dann kann einer alleine nicht kündigen. Entweder beide oder gar keiner.
Wenn dies der Fall ist, dann müsst ihr das ganze mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung besprechen, dann kann der Mietvertrag auf die bleibende Person umgeschrieben werden.

Wenn aber beide Hauptmieter sind nützt eine einseitige Kündigung an den Vermieter/Hausverwaltung nichts, die ist dann nicht wirksam. Nur so als Tipp, nicht dass deswegen irgendwelche Kündigungsfristen verpasst werden.
 
Ja wir sind beide hauptmieter. Wie ist es wenn die zweite mietpartei nicht will? Dann kann ich nicht ausziehen?

Ich müsste bei der Hausverwaltung veranlassen das der Vertrag umgeschrieben wird, und wenn die Hausverwaltung das ablehnt? Dann wär ja einer obdachlos oder der andere kann nicht umziehen.
 
Wenn die 2. Mietpartei einfach nicht will, dann hast du erstmal Pech gehabt und musst zum Anwalt und dich rausklagen. Klingt hart, ist aber so. Weitere Infos dazu:
Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages (mehrere Mieter)


"Grundsätzlich hat derjenige von mehreren Mietern, der das Mietverhältnis beenden möchte, gegen den anderen Mieter einen Anspruch, dass dieser an der Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, indem er sich seiner Kündigung anschließt, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. 03. 2005 – VIII ZR 14/04; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.1992 – 332 O 338/92)."

"Für den Fall, dass die Mitmieter die Kündigungserklärung nicht freiwillig abgeben, muss derjenige Mieter, der das Mietverhältnis beenden möchte, den bzw. die übrigen Mitmieter auf Abgabe der Kündigungserklärung verklagen. Mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils gilt die Kündigungserklärung gem. § 894 ZPO als abgegeben."



Die Hausverwaltung wird das nicht ablehnen, sie hat ja kein Interesse an schlecht gelaunten Mietern. Wenn deine 2. Mietpartei deinem Auszug zustimmt, dann geht einfach hin und klärt das. Die Hausverwaltung wird garantiert eine Gebühr für das Umschreiben des Mietvertrages verlangen, und dann wird das zeitnah passieren.

In unserer WG, in der wir alle 3 Hauptmieter waren und alle 2 Jahre einer gewechselt hat, hat dass immer funkioniert. Und die Hausverwaltung hat sich immer gefreut dass sie 190 Euro für die Vertragsumschreibung kassieren konnte 😉
 
190 Euro?😱😱😱 Das ist ja ne Frechheit!:mad: Mal gucken ob das bei mir auch so ist.

Ansonsten Danke, war sehr aufschlussreich.

Warum Frechheit? Sie geben nur ihren Aufwand weiter. Es ist ja nicht mit einem Bleistiftstrich im Mietvertrag getan. Die Datenbank muss geändert werden, eventuell Bankverbindung, Kaution muss umgebucht werden etc.
190 Euro passt schon.
 

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