Wenn die 2. Mietpartei einfach nicht will, dann hast du erstmal Pech gehabt und musst zum Anwalt und dich rausklagen. Klingt hart, ist aber so. Weitere Infos dazu:
Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages (mehrere Mieter)
"Grundsätzlich hat derjenige von mehreren Mietern, der das Mietverhältnis beenden möchte, gegen den anderen Mieter einen
Anspruch, dass dieser an der
Beendigung des Mietverhältnisses
mitwirkt, indem er sich seiner
Kündigung anschließt, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. 03. 2005 – VIII ZR 14/04; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.1992 – 332 O 338/92)."
"Für den Fall, dass die
Mitmieter die
Kündigungserklärung nicht freiwillig abgeben, muss derjenige Mieter, der das Mietverhältnis beenden möchte, den bzw. die übrigen Mitmieter auf Abgabe der Kündigungserklärung
verklagen. Mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils gilt die Kündigungserklärung gem. § 894 ZPO als abgegeben."
Die Hausverwaltung wird das nicht ablehnen, sie hat ja kein Interesse an schlecht gelaunten Mietern. Wenn deine 2. Mietpartei deinem Auszug zustimmt, dann geht einfach hin und klärt das. Die Hausverwaltung wird garantiert eine Gebühr für das Umschreiben des Mietvertrages verlangen, und dann wird das zeitnah passieren.
In unserer WG, in der wir alle 3 Hauptmieter waren und alle 2 Jahre einer gewechselt hat, hat dass immer funkioniert. Und die Hausverwaltung hat sich immer gefreut dass sie 190 Euro für die Vertragsumschreibung kassieren konnte
😉