S
Szasa
Gast
Hallo,
Ich habe folgenes Problem.
Im Jahr 2002 habe ich eine Wohngemeinschaft mit einem Bekannten eröffnet (beide stehen im Mietvertrag) und es lief auch alles super. Es war abgemacht das ich die Nebenkosten wie Telefon, Strom usw. + ein Rest der Miete in Höhe von 200€ mon. übernehme und er die Miete von seinem Geld bezahlt. Nun habe ich das Problem das er die Miete wohl nicht immer gezahlt und jetzt mein Vermieter die fristlose Kündigung ausgesprochen aufgrund von Mietschulden.
Mein Problem ist nun folgenes mein mietbewohner gibt zu das er dafür verantwortlich war die Miete zu zahlen und auch das er auch das Geld von mir bvekommen hat trotzdem aber die Miete nicht bezahlt hat. Mein Vermieter hat mit mir persöhnlich nie darüber geredet habe es erst jetzt durch die Fristlose Kündigung erfahren.
Meine Frage kann ich die Mietschulden von mir weisen indem ich meinen Mitbewohner wegen unterschlagung Anzeige und er die Unterschlagung der Miete einräumt.
Ich bedanke mich schonmal bei euch
Gruß Szasa
Ich habe folgenes Problem.
Im Jahr 2002 habe ich eine Wohngemeinschaft mit einem Bekannten eröffnet (beide stehen im Mietvertrag) und es lief auch alles super. Es war abgemacht das ich die Nebenkosten wie Telefon, Strom usw. + ein Rest der Miete in Höhe von 200€ mon. übernehme und er die Miete von seinem Geld bezahlt. Nun habe ich das Problem das er die Miete wohl nicht immer gezahlt und jetzt mein Vermieter die fristlose Kündigung ausgesprochen aufgrund von Mietschulden.
Mein Problem ist nun folgenes mein mietbewohner gibt zu das er dafür verantwortlich war die Miete zu zahlen und auch das er auch das Geld von mir bvekommen hat trotzdem aber die Miete nicht bezahlt hat. Mein Vermieter hat mit mir persöhnlich nie darüber geredet habe es erst jetzt durch die Fristlose Kündigung erfahren.
Meine Frage kann ich die Mietschulden von mir weisen indem ich meinen Mitbewohner wegen unterschlagung Anzeige und er die Unterschlagung der Miete einräumt.
Ich bedanke mich schonmal bei euch
Gruß Szasa