ithink
Aktives Mitglied
Hallo zusammen,
da ich bei meinem Mieterverein einfach niemanden an die Strippe bekomme, mal ne kurze Frage an alle.
In meiner Wohnung gab es einen Wasserrohrbruch. Da die Ursache in Installationen des Eigentümers liegt kommt seine Versicherung für den Schaden auf. Allerdings habe ich nun drei Trocknungsgeräte in der Wohnung stehen, die einen ziemlichen Lärm verursachen und die ohnehin aktuell schon hohe Raumtemperatur auf ein unerträgliches Maß steigern.
Die Wohnung ist also prinzipiell unbewohnbar und ich bin auf einen Campingplatz ausgewichen.
Inwieweit kann ich jetzt eine Mietminderung einleiten (also zu wieviel Prozent) und welches Prozedere muß dabei eingehalten werden, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.
THX
da ich bei meinem Mieterverein einfach niemanden an die Strippe bekomme, mal ne kurze Frage an alle.
In meiner Wohnung gab es einen Wasserrohrbruch. Da die Ursache in Installationen des Eigentümers liegt kommt seine Versicherung für den Schaden auf. Allerdings habe ich nun drei Trocknungsgeräte in der Wohnung stehen, die einen ziemlichen Lärm verursachen und die ohnehin aktuell schon hohe Raumtemperatur auf ein unerträgliches Maß steigern.
Die Wohnung ist also prinzipiell unbewohnbar und ich bin auf einen Campingplatz ausgewichen.
Inwieweit kann ich jetzt eine Mietminderung einleiten (also zu wieviel Prozent) und welches Prozedere muß dabei eingehalten werden, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.
THX