Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mietkosten für Bafögmitteilung berechnen

Qualle80

Mitglied
morgen, ich wollte mal wisen, ob jemand hier Erfahrung zu folgender Frage hat:
Ich habe eine WG gemietet, eine weitere Person wird mit einziehen.
Ich muss einen eigenen Vertrag mit ihm machen, der Vermieter will eben nur einen Verantwortlichen.
Das Bafögamt will ja einen Nachweis über die Mietkosten haben.
Soll ich die Gesamtmiete angeben und dazu Mieteinkünfte die ich von meinem Mitmieter erhalte, oder gibt besser jeder getrennt die Hälfte der Miete an?
 
Guten Abend wertes Publikum, Guten Morgen liebe Studenten! 😉
Ruf am besten beim Bafögamt an und frag nach. Egal, wofür du dich entscheidest, es wird auf jeden Fall falsch sein 😉.
Gruß Eska
 
Ich hab es damals bei meiner WG folgendermaßen gemacht:

ich war Hauptmieter der Wohnung, meine Mitbewohnerin als meine Untermieterin eingetragen.
Wir beide haben dann eine Art "Vertrag" aufgesetzt (also im Grunde nur ein Dreizeiler), dass wir jeweils zur Hälfte die Miete und Nebenkosten bezahlen und sie mir ihre Hälfte überweist.
Das haben wir beide unterschrieben und ich habe eine Kopie davon zusammen mit einer Kopie des Mietvertrages als Anlage zum Bafög-Antrag beigefügt.
Als Kosten für die Miete habe ich dann natürlich nur den Betrag meiner Hälfte angegeben.

Das war so ausreichend und hat auch keine Nachfragen seitens des Amtes gegeben.

Ich würde es an deiner stelle auch so machen, also als Kosten nur deine Hälfte angeben, weil auf dieser Basis ja der Bedarf für Miete ausgerechnet wird.
Wenn du die Gesamtkosten angibst und die Hälfte deines Mitbewohners als Einkommen, dann ändert sich ja die Berechnung. Ob das unter dem Strich nen Unterschied macht, kann ich nicht sagen, könnte aber durchaus sein, da es für den Mietzuschuß ja ne Obergrenze gibt, d.h. du würdest vielleicht gar nicht viel mehr Mietzuschuß bekommen, aber evtl. durch die "Einkünfte" weniger Grundbedarf angerechnet kriegen.

Richtig ist es auf jeden Fall, nur die Mietkosten anzugeben, die du auch tatsächlich hast. Im Zweifel kann aber ein Anruf beim Amt nicht schaden.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
B Endlos lange Vorbereitung für BA Studium 11
L Sackgasse Studium, keine Perspektive für die Zukunft Studium 16

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben