Hallo,
folgende Situation hat sich zugetragen:
Ich bin letzten Sonntag für ein Praktikum von Kiel nach Frankfurt mit dem Regionalexpress, ICE, S-Bahn und Bus gefahren. Es war mit dem Vermieter zunächst abgemacht, dass ich am Vortag zwischen 15:30 und 16:30 Uhr eintreffe. Zumindest hatte ich diese Zeitspanne in meiner Anmeldung (pdf) angegeben. In dem vom Vermieter ausgestellten und von ihm unterschriebenen Mietbescheid (pdf) hat er diese Zeitspanne jedoch einseitig und ohne mich in Kenntnis zu setzen auf 16:00 Uhr geändert, dabei sollte es doch durchaus berechtigt sein, dass ich bei der langen Anfahrt nur eine Zeitspanne nennen kann?
Aufgrund persönlicher Umstände musste ich meine Anreise um einen Tag auf Sonntag verschieben und informierte den Vermieter telefonisch am Samstag morgen. Zuvor schrieb ich ihm eine E-Mail, weil ich ihn zunächst telefonisch nicht erreichen konnte, und bat um die gleiche Zeitspanne zur Ankunft. Es schien kein Problem zu sein, denn der Vermieter war erfreut bzw. bedankte sich, dass ich mich überhaupt meldete bzw. das überhaupt mitteilte. Er erzählte dann noch, dass manche trotz Zusage zu nachmittags dann erst um 18 Uhr kämen und dass ihn das nicht erfreute.
Am Sonntag stieg ich dann um 16:23 Uhr an der Bushaltestelle, die max. 5min von dem angebotenen WG-Zimmer in seinem Haus entfernt liegt, aus und erhielt zeitgleich die E-Mail vom Vermieter, dass er für heute nicht mehr erreichbar sei. Er schrieb, dass er traurig und wütend sei, dass ich mich nicht nochmal meldete zwecks Ankunftszeitpunkt (dementsprechend war die E-Mail voller Rechtschreibfehler), weil er davon ausging, dass wir in unserem Telefongespräch am Samstag morgen das so besprochen hätten, dass ein "Zwang" meinerseits bestand, mich nochmal zu melden. Für mich klang das aus dem Gespräch nur als optional heraus (nach dem Motto, dass ich mich nochmal melden könne), zumal ihm meine genannte Zeitspanne bekannt war.
Ich rief sofort an und sagte, dass ich sofort da sei (aufgrund des Verkehrs konnte ich nicht verstehen, ob der Vermieter überhaupt abgehoben hatte oder nur der Anrufbeantworter ansprang). Um Punkt 16:30 Uhr (also innerhalb der Zeitspanne) stand ich vor seiner Tür. Nach mehrmaligem Klingeln und Anrufen (bestimmt 5-6 mal) und 3 E-Mails später mit der Bitte mich reinzulassen, bin ich dann wieder in die Innenstadt gefahren, um mir Schlüssel für ein Apartment abzuholen, in dem ich jetzt auch lebe (Plan B).
Alternativ hätte ich mir theoretisch natürlich auch eine Übernachtungsmöglichkeit im Hotel suchen können und dann am Folgetag nochmal beim Vermieter auftauchen bzw. einen neuen Einzugstermin vereinbaren können. Für mich kam das jedoch nicht in Frage, weil das Vertrauensverhältnis hinüber war. Solch einer Person, die mich bewusst ausgesperrt hat, um mir scheinbar einen Denkzettel zu verpassen und die wusste, dass ich am Folgetag meinen ersten Arbeitstag hatte, überweise ich nicht noch 700€ Kaution.
Problem ist nun, dass ich schon die Aprilmiete für das Zimmer von 400€ gezahlt hatte und der Vermieter auf meine Forderung, mir das Geld zurück zu überweisen, bisher nicht eingeht. Er schrieb nur, dass er das Zimmer zu Anfang Mai weitervermieten würde, wenn ich kein Interesse mehr am Einzug hätte.
Kann ich da rechtlich etwas machen bzw. argumentieren, dass seine Aktion nicht verhältnismäßig war bzw. hat jemand Tipps, wie ich mich verhalten sollte (falls Rechtsberatung nicht erlaubt)? Unterschrieben hatte ich bisher nur eine Zusatzvereinbarung (Verhaltensregeln im Haus) und keinen Mietvertrag über Miethöhe, Dauer etc. Vom Vermieter weiß ich zudem seinen Arbeitgeber.
Vielen Dank im Voraus für mögliche Hilfe/Antworten.
folgende Situation hat sich zugetragen:
Ich bin letzten Sonntag für ein Praktikum von Kiel nach Frankfurt mit dem Regionalexpress, ICE, S-Bahn und Bus gefahren. Es war mit dem Vermieter zunächst abgemacht, dass ich am Vortag zwischen 15:30 und 16:30 Uhr eintreffe. Zumindest hatte ich diese Zeitspanne in meiner Anmeldung (pdf) angegeben. In dem vom Vermieter ausgestellten und von ihm unterschriebenen Mietbescheid (pdf) hat er diese Zeitspanne jedoch einseitig und ohne mich in Kenntnis zu setzen auf 16:00 Uhr geändert, dabei sollte es doch durchaus berechtigt sein, dass ich bei der langen Anfahrt nur eine Zeitspanne nennen kann?
Aufgrund persönlicher Umstände musste ich meine Anreise um einen Tag auf Sonntag verschieben und informierte den Vermieter telefonisch am Samstag morgen. Zuvor schrieb ich ihm eine E-Mail, weil ich ihn zunächst telefonisch nicht erreichen konnte, und bat um die gleiche Zeitspanne zur Ankunft. Es schien kein Problem zu sein, denn der Vermieter war erfreut bzw. bedankte sich, dass ich mich überhaupt meldete bzw. das überhaupt mitteilte. Er erzählte dann noch, dass manche trotz Zusage zu nachmittags dann erst um 18 Uhr kämen und dass ihn das nicht erfreute.
Am Sonntag stieg ich dann um 16:23 Uhr an der Bushaltestelle, die max. 5min von dem angebotenen WG-Zimmer in seinem Haus entfernt liegt, aus und erhielt zeitgleich die E-Mail vom Vermieter, dass er für heute nicht mehr erreichbar sei. Er schrieb, dass er traurig und wütend sei, dass ich mich nicht nochmal meldete zwecks Ankunftszeitpunkt (dementsprechend war die E-Mail voller Rechtschreibfehler), weil er davon ausging, dass wir in unserem Telefongespräch am Samstag morgen das so besprochen hätten, dass ein "Zwang" meinerseits bestand, mich nochmal zu melden. Für mich klang das aus dem Gespräch nur als optional heraus (nach dem Motto, dass ich mich nochmal melden könne), zumal ihm meine genannte Zeitspanne bekannt war.
Ich rief sofort an und sagte, dass ich sofort da sei (aufgrund des Verkehrs konnte ich nicht verstehen, ob der Vermieter überhaupt abgehoben hatte oder nur der Anrufbeantworter ansprang). Um Punkt 16:30 Uhr (also innerhalb der Zeitspanne) stand ich vor seiner Tür. Nach mehrmaligem Klingeln und Anrufen (bestimmt 5-6 mal) und 3 E-Mails später mit der Bitte mich reinzulassen, bin ich dann wieder in die Innenstadt gefahren, um mir Schlüssel für ein Apartment abzuholen, in dem ich jetzt auch lebe (Plan B).
Alternativ hätte ich mir theoretisch natürlich auch eine Übernachtungsmöglichkeit im Hotel suchen können und dann am Folgetag nochmal beim Vermieter auftauchen bzw. einen neuen Einzugstermin vereinbaren können. Für mich kam das jedoch nicht in Frage, weil das Vertrauensverhältnis hinüber war. Solch einer Person, die mich bewusst ausgesperrt hat, um mir scheinbar einen Denkzettel zu verpassen und die wusste, dass ich am Folgetag meinen ersten Arbeitstag hatte, überweise ich nicht noch 700€ Kaution.
Problem ist nun, dass ich schon die Aprilmiete für das Zimmer von 400€ gezahlt hatte und der Vermieter auf meine Forderung, mir das Geld zurück zu überweisen, bisher nicht eingeht. Er schrieb nur, dass er das Zimmer zu Anfang Mai weitervermieten würde, wenn ich kein Interesse mehr am Einzug hätte.
Kann ich da rechtlich etwas machen bzw. argumentieren, dass seine Aktion nicht verhältnismäßig war bzw. hat jemand Tipps, wie ich mich verhalten sollte (falls Rechtsberatung nicht erlaubt)? Unterschrieben hatte ich bisher nur eine Zusatzvereinbarung (Verhaltensregeln im Haus) und keinen Mietvertrag über Miethöhe, Dauer etc. Vom Vermieter weiß ich zudem seinen Arbeitgeber.
Vielen Dank im Voraus für mögliche Hilfe/Antworten.