Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Miete eine Bringschuld?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Walkingalone

Mitglied
Hey,
ich brauch mal ein paar Ratschläge.
Folgendes Problem: Es geht um eine Wohnung, die 1 1/2 Jahre bewohnt wurde. Der Vermieter hatte eine Abbuchungsgenehmigung (mir fällt das Wort gerade dafür nicht ein). Einzugsermächtigung? Jedenfalls konnte er die Miete monatlich vom entsprechenden Konto abbuchen.
Die Wohnung wurde vor einem guten halben Jahr gekündigt.

Soweit so gut. Das Problem ist, in diesen ganzen zwei Jahren ist dem Vermieter nie aufgefallen, dass die Miete niemals abgebucht wurde.
Der Vermieter meint jetzt, er hätte weit über 500.00 € Mieteinnahmen und die Buchungen hätte die letzten Jahre eine Hilfskraft gemacht. Es fiel in der Buchhaltung nie auf, dass die 200 € Miete pro Monat von entsprechender Wohnung nie eingingen.
Und von der Seite des Mieters hat sich auch nie jemand gemeldet und gefragt, warum das Geld nicht abgebucht wird.

Bis jetzt. Aufgrund der Bilanzbuchhaltung (so der Vermieter) ist es nun aufgefallen, dass die Mieteinnahmen eben dieser 1 1/2 Jahre fehlen und was man nun gedenke zu tun.
Wenn man den Betrag nicht im Ganzen nachzahlen könnte, dann solle man ihm einen Vorschlag machen, wie es finanziell zu stemmen ist.

Was haltet ihr davon? Ist es die Sache des Vermieters, sich um seine Mieteinkünfte zu kümmern, dass diese regelmäßig eingezogen werden? Oder Sache des Mieters? Ist es seine Schuld, dass die Miete nicht bezahlt wurde und muss er jetzt alles auf einmal zahlen?

Muss er nach all der Zeit überhaupt noch etwas nachbezahlen?
Gibt es hierfür Rechte und Gesetze?

Ich kenn mich da leider echt nicht mit aus. Oder sollte sich der Mieter mal mit nem Anwalt in Verbindung setzen?

Danke und lg
walkingalone
 
Der Mieter erhält eine Leistung, die er bezahlen muss. Der Vermieter erfüllt seinen Vertrag, indem er die Wohnung zur Verfügung stellt.

Wenn der Mieter nicht zahlt, ist er derjenige, der seinen Vertrag nicht erfüllt. Wenn die Abbuchungen nicht klappen, ist es die Aufgabe des Mieters die Miete irgendwie zu zahlen. Dafür muss man sich nicht "auskennen", das erklärt einem der gesunde Menschenverstand.

Außenstände kann man drei Jahre lang geltend machen. Insofern muss der Mieter in jedem Fall zahlen. Und so, wie ich Deinen Text verstanden habe, hat der Vermieter doch Ratenzahlung angeboten.
 
@Walkingalone:
Zum Titel "Miete eine Bringschuld". JA!!! Immer!

Zum Rest Deines Beitrags: Dieser Vermieter scheint sehr "reich" zu sein, ansonsten wäre es ihm wohl vorher schon aufgefallen.

Aber trotz seiner offensichtlichen Blödheit wird dieser Vermieter Mittel und Wege kennen, seine Außenstände einzutreiben.

Ich verlinke doch so gerne: Miete nicht gezahlt - Anspruch wie lang? - JuraForum.de

Und ja, wahrscheinlich wäre es besser einen Anwalt einzuschalten.
 
Das hatte ich (mal wieder 😱) vergessen: Du (oder wer auch immer) könntest auch zum Mieterbund (-verein) gehen und Dich beraten lassen. Das kostet weitaus weniger als ein Anwalt - vorerst.
 
Ist denn dem Mieter in den letzten 1 1/2 Jahren nicht aufgefallen, daß er keine Miete zahlt? Daß er eine Leistung (Wohnung) ohne Gegenleistung erhält?

Und wenn doch, hat er sich etwa ins Fäustchen gelacht und gefreut, daß dem Vermieter das Versehen nicht auffällt? Das ist nicht anständig.

Es gehört sich nicht, bei einem gegenseitigen Geschäft seine Leistung nicht zu erbringen, nur weil der andere es nicht merkt.

Deshalb ist es selbstverständlich die Miete zu zahlen. Das Angebot der Ratenzahlung ist sehr nett und sicher darin begründet, daß der Vermieter den Mieter nicht schon früher auf die Nichtzahlung der Miete aufmerksam gemacht hat und sich dadurch ein hoher Schuldenstand ergeben hat.
 
Ich finde es schamlos, sich eine Leistung zu erschleichen und hinterher treuherzig zu fragen, ob man die Miete rückwirkend schuldig sei.

Klar ist man das.

Was da ein Anwalt soll, verstehe ich nicht.

Ihr habt doch gemerkt, dass kein Geld abgebucht wurde und nichts unternommen.

Daher liegt die Schuld ganz bei euch.

Als Vermieter würde ich noch Zinsen obendrauf legen.
 
Jaja. Böse kann ich auch 😀:

Wärest Du mein Mieter oder auch mein Ex-Mieter, so würde ich keine Kosten und Mühen scheuen und Dich die nächsten 30 Jahre (mittels Titel) verfolgen. Irgendwann würdest Du (oder wer auch immer) Deine Schulden begleichen müssen. Dazu kämen Gerichtskosten, Zinsen et cetera pp.
 
Wenn man den Betrag nicht im Ganzen nachzahlen könnte, dann solle man ihm einen Vorschlag machen, wie es finanziell zu stemmen ist.

Der Vermieter sieht damit ein, dass er auch was versäumt hat.
Der betreffende Mieter sollte das Angebot der Ratenahlung annehmen.
Die Miete schuldet er so oder so.
Besser in Teilbeträgen, als auf einmal.

Gesetzlich kenne ich mich nicht aus, aber es ist doch selbstverständlich, dass man ungezahlte Miiete - auch wenn beide Seiten Fehler machten - nachzahlt.
Die Person hat doch die Wohnung genutzt.

Dem Mieter hätte auch auffallen müssen, dass ihm die 200 Eruo monatlich nie abgebucht wurden.
Nun zu sagen "Ätsch, hast Pech gehabt Vermieter" klingt nach Mieitnomade, im schlimmsten Fall.

Warum ist das für dich nicht nachvollziehbar, dass der Vermieter seine Mietschulden haben möchte?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben