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Gast
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Hallo!
Ich beziehe keine Leistungen und erneuere lediglich alle drei Monate mein Vermittlungsgesuch. Dies nennt sich auch Meldung beitragsfreier Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rentenversicherung. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Welche Nachteile entstünden mir, wenn ich mich aus der Umklammerung durch die Arbeitsagentur lösen würde und mein Vermittlungsgesuch nicht verlängern würde?
Vermutlich würden die genannten Zeiten nicht mehr angerechnet werden (Anwartschaft auf Rente etc.). Die entsprechenden Konsequenzen sind mir aber nicht sehr klar. Ist eine bestimmte Mindest-Menge an Jahren notwendig, um überhaupt Rente zu beziehen oder verringert sich vielleicht die Höhe der Rente in Abhängigkeit von den gemeldeten Jahren?
Vielleicht kann der eine oder andere etwas Licht in mein Dunkel bringen.
Ich beziehe keine Leistungen und erneuere lediglich alle drei Monate mein Vermittlungsgesuch. Dies nennt sich auch Meldung beitragsfreier Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rentenversicherung. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Welche Nachteile entstünden mir, wenn ich mich aus der Umklammerung durch die Arbeitsagentur lösen würde und mein Vermittlungsgesuch nicht verlängern würde?
Vermutlich würden die genannten Zeiten nicht mehr angerechnet werden (Anwartschaft auf Rente etc.). Die entsprechenden Konsequenzen sind mir aber nicht sehr klar. Ist eine bestimmte Mindest-Menge an Jahren notwendig, um überhaupt Rente zu beziehen oder verringert sich vielleicht die Höhe der Rente in Abhängigkeit von den gemeldeten Jahren?
Vielleicht kann der eine oder andere etwas Licht in mein Dunkel bringen.