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Meine Schwiegermutter macht was sie will

catilinki

Neues Mitglied
Hallo, meine Schwiegermutter ist 88 Jahre und 100 % scherbehindert. Dass sie ihr Geld an ihre mit einem Zahnarzt verheiratete und nicht gerade notleidende Tochter verschenkt, ist eine Sache, obwohl ihre Tochter für sie keinen Finger krumm macht. Dass sie Geld verschenkt hat, erfährt man dann, wenn sie gerade mal nicht so gut auf ihre Tochter zu sprechen ist. Die andere Sache ist, dass sie für ihre Tochter in deren Haus ungefähr 4 - 5 mal im Jahr die Katzen für 1 - 2 Wochen hütet, während diese in Urlaub ist. Das Haus ist aber weder alten- noch behindertengerecht, die Treppenanlagen sind teilweise ohne Treppengeländer und sie muss in der ersten Etage schlafen. Meine Schwiegermutter hat in ihrer Wohnung eine Notrufanlage, die in dem Haus nicht vorhanden ist. Weder hat sie Kontakte zu Nachbarn und einen Schlüssel zum Haus hat auch niemand sonst. Wir wohnen weiter weg und können auch nicht gleich zur Stelle sein. Die Kinder meiner Schwägerin sind auch in anderen Städten beschäftigt. Mein Schwager hat mit Sicherheit das Geld, die Katzen in eine Pension zu geben, so dass die alte Frau nicht Haus und Katzen hüten muss.
Wer muss eigentlich haften, wenn dabei etwas passiert und die Frau ins Pflegeheim muss? Werden wir dann auch herangezogen, wenn ihre Rente nicht ausreicht? Oder können wir uns für diesen Fall absichern und verlangen, dass bauliche Änderungen vorgenommen und ebenfalls ein Notruf eingerichtet wird? Wir haben nicht so viel Geld wie mein Schwager.

Vielleicht weiß jemand da etwas. Mein Mann könnte vielleicht über einen Anwalt der Schwester und der Mutter mitteilen lassen, dass er für Folgekosten nicht haftet.
Würde mich freuen etwas zu hören. Ich bin nicht neidisch, aber dass von meinem Familieneinkommen ich dann abgeben soll, sehe ich nicht so ganz ein. Der Vater meines Mannes ist ebenfalls bei einer solchen Situation ein Pflegefall geworden und dafür ist sehr viel Geld notwendig gewesen, weil es zu diesem Zeitpunkt noch anfangs noch keine Pflegeversicherung gab.
 
Ja--soll man ab 80 Jahren automatisch "für unmündig" zwangserklärt werden?

Sie darf auch machen,was sie will.
Wie kommt man darauf, sich in offenbar sehr private,vertrauliche ABSPRACHEN unter den Verwandten ungefragt einzumischen?

Das "Haushütenlassen" ist evl. auch eine Geste,daß ihre Tochter ihr vertraut und dies die alte Dame zufriedenstellend erledigt.

Ob und wo und wie sie dort schläft--also echt mal-- das ist PRIVAT .

Sie kann sich weigern, sie kann dort die ganze Zeit eine Freundin dabei haben...kann das Telefon benutzen...
Ist sie EUCH da erklärungspflichtig?

Wenn Ihr auf Kriegsfuß mit den "Reichen" lebt,werdet Ihr nicht über alle Details informiert worden sein?

Offenbar steht sie NICHT unter Betreuung.

Ich verstehe Dein "Problem" nicht.

Sie darf auch als "100% Schwerbehinderte" ihr Geld verschenken --
wen sollte sie denn da um "Erlaubnis" fragen müssen?

Wenn sie lustig ist,darf sie es dem nächsten Obdachlosen KOMPLETT geben.

Passieren kann ihr so und so was.
Wenn sie FREIWILLIG irgendwo zeitweise wohnt,ist das ALLEIN ihr Bier.

Wie auch immer sie es macht... offenbar kommt sie ja dort zurecht?

Falls sie VERUNGLÜCKT ,würde sowieso von Amts wegen untersucht werden,ob sie "absichtlich" verunglücken sollte--oder es einfach "Pech" war.

Wenn IHR dort nicht erwünscht seid (um sie zu betüddeln) ,
habt Ihr leider eben KEIN RECHT, sie dort z besuchen.

Das entscheiden nur die Hausinhaber.

Oder willst Du Schwägerin und Schwager unterstellen,daß sie die alte Dame mit VORSATZ in eine "lebensbedrohliche Situation" bringen...um fix zu erben? WIE meinst Du Deine Sorge?

Meine Oma ging z.B. ausdrücklich immer auf HÄNDEN UND FÜSSEN die Treppe runter --rückwärts.

Weder wollte sie getragen noch gestützt werden--und das Einbauen eines Treppenliftes lehnte sie vehement ab.

Erst der Hinweis auf die Hunde,die sich für ihre essensbehafteten Hände interessieren könnten --und die etwas ungünstige Position ihres Kopfes im Bereich der Hundeköpfe,ließ sie umdenken-- und ab da "durften" wir sie über die Stufen tragen (sie wog nicht viel).

Auch alte Leute DÜRFEN unvernünftig sein.
Sie DÜRFEN das Trinken verweigern,sie DÜRFEN sich gefährden.

Erst unter "Betreuungsvorbehalt" gibt es dann "Eingriffsmöglichkeiten".

Da ich dann Betreuerin für "Gesundheitsvorsorge" wurde,
konnte ich ab da auf das korrekte Trinken/Essen der Oma achten.

Was sie mit ihrer Rente tat, ging mich nichts an. Sie kaufte keine Waffen, baute keine Schreckschußanlagen--also-- gab es keinen Anlaß, die Betreuung auf "Finanzen" zu erweitern. 😎

Für Pflegeheimkosten würdet Ihr noch nicht haften,solange sie einen Pflegeheimplatz selbst bezahlen kann.
Kinder haften ansonsten IMMER gemäß BGB §1601 ff ,wenn sie überm Selbstbehalt Geld haben UND die Eltern bedürftg werden.

Als Sohn haftet Dein Mann grundsätzlich-- gemeinsam mit seiner Schwester.

Da "rauszukommen" ,vor allem durch "Anwalt und Vorwürfe" ,kommt wohl nicht so gut .

"Da wäre ich jetzt gar nicht drauf gekommen,daß Ihr neidisch seid"

😀😎😛😉🙄😎
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ...

sicher kann man KAtzen auch in eine PAnsion geben, ich habe selber eine und würde das nie tun! Ist nämlich echt sünde revierbezogene Tiere ( und das sind Katzen mehr als Hunde! ) aus dem Revier zu reissen und nach 14 tagen wiederzuholen. Die können richtig eine an der Psyche bekommen und weiss man ob die da wirklich gut behandelt werden? ist also viel besser wenn jemand kommt um sie zu betreuen. Aber das ist ja auch deren sache und nicht Deine oder?

Mit dem finanziellen kenne ich mich da nicht so aus aber wenn die Tochter mehr Geld hat als Ihr liegt es doch eher nahe sich mit denen gut zu stellen damit sie später den vielleicht grösseren Teil für Oma aufbringen. Und vielleicht hat Oma Ihr das Geld ja auch überlassen damit sie damit später die Pflege bezahlen kann!?

Wenn es Dir nur um die Sorge geht für sie später aufkommen zu müssen dann redet doch mal mit Ihr wie man sich da absichern kann. Ist doch kein verbrechen wenn ich nicht soviel Geld habt. Ich hätte auch keine Lust für meine Schwiegermutter bezahlen zu müssen und werde das auch nicht tun. Eher ziehe ich ins Ausland. Ist ja nicht mein Problem das sie sich nicht abgesichert hat. Sowas würde ich nur für meine Familie tun weil die mich eben auch Jahrelang grossgezogen haben, aber für anderer Leute schicksal komme ich nicht auf. Schon gar nicht wenn sie Ihr Geld verschenkt hat.

Kann Dich schon verstehen, finde ich auch klug das Du Dir darum einen Kopf machst aber ob der Oma da was passieren kann ist nicht Deine Sache. Schieb den Kelch mal weiter.

Alles liebe.
 
Deine Schwiegermutter ist kein Kind und muss selber wissen, was sie tut.

Es scheint Dir sowieso eher um die eventuellen Folgekosten, also ums Geld , zu gehen als um ihr Wohlbefinden.
 
Hi,

ist doch gut, wenn man auch im Alter macht, was man will.
Du klingst ein wenig neidisch und zu kurz gekommen.

Die Dame mag ihre Tochter. Sie hilft aus, fühlt sich nützlich.
Das ist doch prima!

VG

Patch
 
Weder hat sie Kontakte zu Nachbarn und einen Schlüssel zum Haus hat auch niemand sonst. Wir wohnen weiter weg und können auch nicht gleich zur Stelle sein. Die Kinder meiner Schwägerin sind auch in anderen Städten beschäftigt. Mein Schwager hat mit Sicherheit das Geld, die Katzen in eine Pension zu geben, so dass die alte Frau nicht Haus und Katzen hüten muss.
Wer muss eigentlich haften, wenn dabei etwas passiert und die Frau ins Pflegeheim muss? Werden wir dann auch herangezogen, wenn ihre Rente nicht ausreicht? Oder können wir uns für diesen Fall absichern und verlangen, dass bauliche Änderungen vorgenommen und ebenfalls ein Notruf eingerichtet wird? Wir haben nicht so viel Geld wie mein Schwager.

Vielleicht weiß jemand da etwas. Mein Mann könnte vielleicht über einen Anwalt der Schwester und der Mutter mitteilen lassen, dass er für Folgekosten nicht haftet.
Würde mich freuen etwas zu hören. Ich bin nicht neidisch, aber dass von meinem Familieneinkommen ich dann abgeben soll, sehe ich nicht so ganz ein. Der Vater meines Mannes ist ebenfalls bei einer solchen Situation ein Pflegefall geworden und dafür ist sehr viel Geld notwendig gewesen, weil es zu diesem Zeitpunkt noch anfangs noch keine Pflegeversicherung gab.

Lass Dich mal nicht kirre machen...

Ich kann Dich gut verstehen!

Wir haben es so ähnlich bei meinen eigenen Schwiegereltern durch.
Die einen kriegen die Kohle-und die anderen werden ausgenutzt.

Kümmer Dich um Dein eigenes Leben und mache Dir mehr Sorgen um dich selbst.
Und..
Rede mit Deiner Schwiegermutter Klartext!
Sage ihr ruhig genau das-was Du denkst-sie verstehen das sonst nicht.

Du kannst nur zu gegebener Zeit dann die Erbschaft ausschlagen.
Ansonsten zählt das Einkommen für evtl. Kosten.

Alles gute!
 
Es scheint Dir sowieso eher um die eventuellen Folgekosten, also ums Geld , zu gehen als um ihr Wohlbefinden.

Ja natürlich gehts ums Geld!

Ein Pflegeheim ist nämlich schweineteuer und hat schon so manchen Nachkommen vollständig ruiniert.
Es ist nicht verwerflich-weiter zu denken als bis zum Tellerrand.
 
@marionpe :

Na--um das AUSSCHLAGEN der Erbschaft geht es ihr doch offenbar eben NICHT?!

Außerdem beerbt DIE SCHWIEGEROCHTER doch diese alte Dame dann mal nicht? 😎

Sehe nur ich das so,daß man nicht "automatisch zum Abschuß für spitze Wortpfeile" freigegeben ist,wenn man "Rentner und schwerbehindert...und betagt" ist?

"Mit denen muß man Klartext reden!"
Aha--und WER bitte berechtigt HIER in diesem Fall zu "Klartext" ?

Da ist DANN ja wohl der Arzt-Schwiegersohn und diese Tochter verantwortlich,deren Ding ist das "Bereden von Alltag im behüteten Haus".

Hey,Leute-- ICH zumindest werde den Teufel tun und mich durch gierige Verwandte entmündigen lassen. Habt IHR mal dran gedacht,wie RASEND SCHNELL man selbst 88 ist--und schwerbehindert ?

DESHALB hab ich auch 15 Jahre meine Oma "für lau= nix" gepflegt --weil ich nur so bis an ihr Lebensende IHRE WÜRDE schützen konnte-- vor z.B. dem "Schwiegersohn" ,
der nur dann erschien,wenn er glaubte,er könne mal "was abstauben" .
 
Zuletzt bearbeitet:
Argumente? Oder SELBST betroffen und gern grenzmißachtend? Oder wie jetzt?

[...]

Diese alte Dame hat genau die selben RECHTE (Bürgerrechte--> siehe Grundgesetz,BGB...),
wie ihre Kinder/Schwiegerkinder.

Darf die Omma bei Schwiegertochter über die Schlafgewohnheiten/ Telefonausstattung...mosern--
im Zweifel,
wenn hier der Sohn z.B. jahrelang seine
Hausratversicherung nicht zahlt,es dann brennt,er bedürftig wird--> VORSORGE AUS SORGE --

dann muß vielleicht die reiche alte Dame ihn genauso unterstützen (BGB §1601 ff--> Hilfe unter Verwandten erster Ordnung) -->

glaubt hier einer,daß Schwiegertochter den
"besorgten Nachforschungen" der Oma nachkäme ,ihr Auskunft gäbe--
mit sich "Klartext" reden ließe?
(Der Sohn dürfte AUCH schon fast Rentner sein--wenn Mama ihn ZEITIG bekam--> also wäre AUCH ER zum "Bevormunden" geeignet *grins*)

Oder ,wenn der Sohn sich gesundheitsschädigend ständig die Hucke vollsäuft--und Mama sich sorgt (da sie bei DESSEN Gehirninfart AUCH ggf.für ihn blechen muß,da seine Frau ja arm ist wie er ).

Dialektisch denken ist völlig absurd für "viele" ? Okay.

Ich frage nochmal: mit welchem RECHT sollen "alte behinderte Menschen" wie Kleinkinder
behandelt werden?

Ist das in Aussicht stehende ERBE (das man "fast" hat,da sie 88 ist )ein "Grund"--sie zu bevormunden? 😀

Wenn,dann bitte GEGENSEITIGE Reinrederei.
 
Zuletzt bearbeitet:
[..]

Natürlich können die Eltern mit ihrem Geld machen was sie wollen. Ganz klar.
Es wäre auch kein Thema, wenn sie es irgendjemandem Fremden schenken würden.
Nur sieht das ganz anders aus, wenn sie zwischen den eigenen Kindern Unterschiede machen.
Die einen tun alles und die anderen kriegen alles.
Das hat dann nämlich was mit Wertschätzung zu tun.
Keiner kennt die Schwiegermutter, um die es geht. Aber sie wird hier von wildfremden Leuten als bedauernswerte Frau dargestellt und die TE als Erbschleicherin.

Den Arzt und die Familie kennt auch hier keiner und auch nicht, wie sie sich verhalten..
[...]
 
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