Hallo, meine Schwiegermutter ist 88 Jahre und 100 % scherbehindert. Dass sie ihr Geld an ihre mit einem Zahnarzt verheiratete und nicht gerade notleidende Tochter verschenkt, ist eine Sache, obwohl ihre Tochter für sie keinen Finger krumm macht. Dass sie Geld verschenkt hat, erfährt man dann, wenn sie gerade mal nicht so gut auf ihre Tochter zu sprechen ist. Die andere Sache ist, dass sie für ihre Tochter in deren Haus ungefähr 4 - 5 mal im Jahr die Katzen für 1 - 2 Wochen hütet, während diese in Urlaub ist. Das Haus ist aber weder alten- noch behindertengerecht, die Treppenanlagen sind teilweise ohne Treppengeländer und sie muss in der ersten Etage schlafen. Meine Schwiegermutter hat in ihrer Wohnung eine Notrufanlage, die in dem Haus nicht vorhanden ist. Weder hat sie Kontakte zu Nachbarn und einen Schlüssel zum Haus hat auch niemand sonst. Wir wohnen weiter weg und können auch nicht gleich zur Stelle sein. Die Kinder meiner Schwägerin sind auch in anderen Städten beschäftigt. Mein Schwager hat mit Sicherheit das Geld, die Katzen in eine Pension zu geben, so dass die alte Frau nicht Haus und Katzen hüten muss.
Wer muss eigentlich haften, wenn dabei etwas passiert und die Frau ins Pflegeheim muss? Werden wir dann auch herangezogen, wenn ihre Rente nicht ausreicht? Oder können wir uns für diesen Fall absichern und verlangen, dass bauliche Änderungen vorgenommen und ebenfalls ein Notruf eingerichtet wird? Wir haben nicht so viel Geld wie mein Schwager.
Vielleicht weiß jemand da etwas. Mein Mann könnte vielleicht über einen Anwalt der Schwester und der Mutter mitteilen lassen, dass er für Folgekosten nicht haftet.
Würde mich freuen etwas zu hören. Ich bin nicht neidisch, aber dass von meinem Familieneinkommen ich dann abgeben soll, sehe ich nicht so ganz ein. Der Vater meines Mannes ist ebenfalls bei einer solchen Situation ein Pflegefall geworden und dafür ist sehr viel Geld notwendig gewesen, weil es zu diesem Zeitpunkt noch anfangs noch keine Pflegeversicherung gab.
Wer muss eigentlich haften, wenn dabei etwas passiert und die Frau ins Pflegeheim muss? Werden wir dann auch herangezogen, wenn ihre Rente nicht ausreicht? Oder können wir uns für diesen Fall absichern und verlangen, dass bauliche Änderungen vorgenommen und ebenfalls ein Notruf eingerichtet wird? Wir haben nicht so viel Geld wie mein Schwager.
Vielleicht weiß jemand da etwas. Mein Mann könnte vielleicht über einen Anwalt der Schwester und der Mutter mitteilen lassen, dass er für Folgekosten nicht haftet.
Würde mich freuen etwas zu hören. Ich bin nicht neidisch, aber dass von meinem Familieneinkommen ich dann abgeben soll, sehe ich nicht so ganz ein. Der Vater meines Mannes ist ebenfalls bei einer solchen Situation ein Pflegefall geworden und dafür ist sehr viel Geld notwendig gewesen, weil es zu diesem Zeitpunkt noch anfangs noch keine Pflegeversicherung gab.