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Heike König
Gast
Mein Sohn Tim ist 9 Jahre alt und hat die erste Klasse auf der Grundschule damals wegen einem Schulwechsel wiederholen müssen. Die neue Schule war einfach schon viel weiter im Lernstoff der Fächer Mathe und Deutsch, so dass er keine andere Chance hatte. Nun ist es so, das sich seine Leistungen, nachdem er nun die erste Klasse dann geschafft hat, in der 2. Klasse im letzten Halbjahr stark verschlechtert, so sehr das er eigentlich die Klasse nun auch noch einmal wiederholen müsste. Das darf er aber nicht. Es gibt wohl seit diesem Jahr ein neues Gesetzt das besagt, das ein Kind nun einmal in den Schuljahren 1 und 2 sitzenbleiben darf. Früher galt ja die Wiederholung der 1. Klasse nicht. Er wird nun in die 3. mit hoch gezogen und muss seine Leistungen, mit den ja nun auch noch schwierigeren Anforderungen, mehr als nur gut steigern. Ich musste bei der Zeugnisausgabe unterschreiben das ich mich damit einverstanden erkläre das das Sonderschulverfahren eingeleitet wird. Das wollte ich zuerst nicht, aber man hat mich doch schon ziemlich unter Druck gesetzt. Nun mein Problem oder eher die Frage an euch alle. Ist es denn möglich das man ein Kind das weit vor diesem neuen Gesetzesbeschluss die 1. Klasse wiederholt hat nach diesen neuen Gesetzen bewertet? Mein Sohn ist nicht dumm und gehört ganz bestimmt nicht auf die Sonderschule. Ich weiß mir keinen Rat mehr. Ich habe im Juli jetzt einen Termin beim Schul-psychologischem Dienst und zu prüfen, ob er unter einer Lese-Rechschreib-Schwäche leidet. Des Weiteren werde ich nun in den Fereien einen Augen und Ohrenarzt mit ihm noch aufsuchen um alles kontrolliert zu haben. Was meint ihr was ich noch tun kann?