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Maßnahme vom Arbeitsamt trotz Arbeitsstelle

  • Starter*in Starter*in Maximiliana
  • Datum Start Datum Start
M

Maximiliana

Gast
Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin seit anfang diesen Jahres Arbeitslos. Ab Feb. 2010 hätte ich nun eine feste Arbeitsstelle, das Arbeitsamt weis auch bescheid, nun muss ich trotzdem an einer 6 Wöchige Maßnahme zur wiedereingliederung ins Berufsleben teilnehmen, sonst bekomme ich eine Sperre. Die Maßnahme beinhaltet ein 4 Wöchiges Praktikum, mit einer evtl. Übernahme. Ich brauche das doch garnicht, ich habe ja ab Feb. einen Job. und ausserdem könnte ich meinem Minijob während des Praktikums nicht mehr nachkommen und somit fehlt mir dann auch das Geld.
Wie kann ich nun dagegen vorgehen? ich habe die Zustimmung schon unterschrieben, da ich erst vor gestern den Arbeitsvertrag bekommen habe!
Kann mir jemand einen Rat geben?

Danke im Voraus
 
ich habe die Zustimmung schon unterschrieben, da ich erst vor- gestern den Arbeitsvertrag bekommen habe!
Kann mir jemand einen Rat geben?

Danke im Voraus

Hallo Maximiliana - ich habe bisher immer gehört, daß die Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorgeht. Dies Sachlage ist ja jetzt eine andere, als zu dem Zeitpunkt, als du unterschreiben hast FÜR die Maßnahme. Ich denke, wenn du den Arbeitsvertrag auf dem Arbeitsamt [wie heißt das jetzt: Jobörse oder Jobcenter? (was weiß ich, wir müssen ja jetzt amerikanisch reden offenbar)] vorlegst und außerdem einen Minijob hast - ist ja auch 1. Arbeitsmarkt - dann mußte das doch in einem anständigen Gespräch zu vereinbaren sein, daß du deinen Minijob weiterhin ausüben darfst, statt einer persönlichkeitsaufbauender Maßnahme. Sollte es allerdings sein, daß sie dir von nutzen sein könnte, bei deiner künftigen Arbeit, dann würde ich es in Anspruch nehmen. Hast du dich schon erkundigt, was diese Maßnahme beinhaltet? Möglicherweise kriegst du nicht mal Fahrgeld?

Frage alles in Ruhe und interessiert, das macht einen guten Eindruck. Das hilft dir mehr, als würdest du dich aufregen.
Ich bin allerdings kein Experte. Ist nur meine Meinung.

Viel Erfolg bei deiner neuen Arbeit
wünscht Gelinda
 
Vielen Dank für deine Antwort!

Die Maßnahme beinhaltet 2 Wochen Schule, also Bewerbungsoptimierung, stärken und schwächen analyse usw.

und danach folgt eine 4 Wöchiges Praktikum in irgend einem Betrieb, mit der aussicht auf eine Festanstellung. Dieser

Dieser Komplette Kurs endet Ende Dezember, und meine Arbeitsvertrag beginnt im Feb. Also komlett sinnlos!!!

Ich denke ich werde Wiederspruch einlegen! mal sehen!
und ich habe mir auch schon überlegt, einfach nicht hinzugehen, trotz sperre. weil ich müsste 4 Wochen lang 8 Stunden eine völlig sinnfreie Arbeit nahgehen und verzichte somit auf meinen Minijob! das sehe ich nicht ein!!
 
Hallo Maximiliana.

Theoretisch hast du die Möglichkeit einfach eine Krankmeldung einzureichen und dann hat sich dieser sinnfreie Mist erledigt. Das Problem ist nur, dass du dann auch nicht zu deinem Minijob antreten kannst - da krankgemeldet.

Widerspruch ist aber eine gute Idee!
 
Na ja vielleicht wollen die dich bis Februar aktiv halten?🙂
Kurs endet Ende Dez. na ja, wenn es was bringt, dann würde ich den trotzdem machen, wobei ich das alles für rausgeschmissenes Geld halte.
Bei jemand, der eine Eingliederung benötigt okay, aber du hast fest im Febr. schon was?
Ich weis, wenn man Arbeitsvertrag einreicht, ist man eh draussen...
Ich habe eine Maßnahme unterbrochen, da ich einen festen Job bekam.....ich wollte einfach dort raus, mir ging es von Woche zu Woche schlechter......ich war echt froh, als ich nen Job gefunden hatte...das Ziel solcher Maßnahmen ist ja ein fester Job.....deshalb irgendwie nicht verständlich, warum man da noch Geld aus gibt?
Hast du denn nen festen Vertrag schon?
Ich denke mal, solange man den nicht hat, hat man laut Arge keinen Job....
 
an "vermißt" 🙂🙄 immer erst die Beiträge wirklich lesen, denn sie hatte geschrieben, wann welcher Vertag kam: der AV kam nach der Unterschrift zur Maßnahme oder irre ICH mich?
FG Gelinda
 
an "vermißt" 🙂🙄 immer erst d
ie Beiträge wirklich lesen, denn sie hatte geschrieben, wann welcher Vertag kam: der AV kam nach der Unterschrift zur Maßnahme oder irre ICH mich?
FG Gelinda

Kein Problem. 🙂
Dann dürfte sich das mit der Maßnahme erledigt haben...
Den AV dem MA kopieren und Sache erledigt oder?
 
Ein Minijob sind später 400 Euro steuerfreie Einnahmen pro Monat zusätzlich regulären Verdienst!
Deshalb solltest du den Minijob weitermachen, auch wenn du im Februar eine Vollzeitstelle bekommst.
Ich würde zum Agentur für Arbeit gehen und mitteilen, dass du das Bewerbungstraining nicht brauchst, da du eine Stelle in Aussicht hast. Außerdem hast du einen 400 Eurojob, der mehr bringt als ein Kurs für Analphabeten.
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Ist das den so einfach mit dem Arbeitsvertrag, ich habe am Freitag den Arbeitsvertrag unterschrieben und auch gleichzeitig meine Betreuerin angerufen und es Ihr gesagt, und Sie meinte nur ich müsste Trotzdem zu dieser Maßnahme und auch das Praktikum machen es seien ja schließlich noch drei Monate bis Februar und vielleicht würde sich ja noch etwas anderes ergeben. Was??????????????
ich meine wer würde mch den für 3 Monate einstellen und abgesehen davon geht die Maßnahme bis Ende Dezember also müsste sich jemand finden der mich nur für Januar einstellt, was ist das den für ein Witz????
Und ausserdem bin ja aktiv!! mit dem Minijob und den mach ich ja nicht umsonst ich mache diesen Job in dem Betrieb der mich auch im Feb. übernimmt!! Aber momentan brauchen die nunmal keine Festangestellte sondern erst zu Feb.


Ich weis auch nicht was das soll!!! Ich werde am Montag zu dieser Maßnahme gehen und gleichzeitig dem Arbeitsamt den Arbeitsvertrag zukommen lassen und mich bei der Gewerkschaft über den widerspruch erkundigen.
 
Maximiliana - geh wenns geht selber da vorbei auf dem Amt. Dort müßte eine Widerspruchstelle sein, da kannst du gleich vorsprechen und das Vorort klären. Sage alles, was du tust, damit du überleben kannst, auch das mit den Sachen verkaufen.

FG Gelinda
 

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