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Maklerprovision auch bei eigener Nachmietersuche?

Karlos

Neues Mitglied
Hallo,
habe Mietvertrag mit 3monatiger Kündigungszeit. Würde gerne aber vorher ausziehen und selbst Nachmieter suchen.

Hausverwaltung hat mittlerweile Mietersuche an benachbarte Maklerin abgegeben.
Diese verlangt, wenn ich einen Nachmieter 2 Monate vor Ende des Mietvertrages finde, dass ich eine Courtage von 1 Monatsmiete zu zahlen habe. Also: ein Geschäft halbe/halbe.

Muss ich Maklercourtage bezahlen, obwohl die Maklerin lediglich die Daten der Wohnung über Telefon abgefragt hat und sonst lediglich einen Nachmieter aus einem Interessentenkreis auszusuchen hat, den ich ihr biete.
Ist die Maklercourtage nicht eine Sache zwischen dem neuem Mieter und dem Makler?

Das Zeitungsinserat wurde von mir geschaltet, die Wohnungsbesichtigungen habe ich arrangiert.

Einen schriftlicher Vertrag von mir mit der Maklerin existiert bisher nicht.
Der für mich gültige Mietvertrag wurde mit der Hausverwaltung abgeschlossen.

Wer kann mich aufklären, wie die Rechtslage ist?

Gruß
Karlos
 
Einen schriftlicher Vertrag von mir mit der Maklerin existiert bisher nicht.
Der für mich gültige Mietvertrag wurde mit der Hausverwaltung abgeschlossen.

Weder Vermieter noch Makler müssen einen Nachmieter aus deiner geschalteten Anzeige nehmen. Meistens ist es auch so, wenn ein Makler eingeschaltet ist, dass dieser Exclusivrechte der Mietersuche und somit das Recht auf Provision hat. So steht es jedenfalls im Vertrag, den der Vermieter mit dem Makler abschließt.

Du hast nur die Wahl, entweder eine MM weniger zu bezahlen oder die gesamten 3 Monate weiterzuzahlen, denn mit dir hat niemand einen Vertrag geschlossen. Es ist auch nicht deine Aufgabe, ohne Absprache mit dem Vermieter einen Nachmieter zu suchen. Auch muss keiner deiner gestellten Interessenten genommen werden.
 
Hallo,

ich stehe zur Zeit vor einem ähnlichem Problem:
Ich habe am 30.11.2010 zum 28.02.2011 gekündigt. Der Hausverwaltung habe ich mitgeteilt, dass ich gerne am 31.01.2011 ausziehen möchte und auch einen Nachmieter suchen will. Daraufhin hat die Hausverwaltung uns mitgeteilt, dass wir gernen einen suchen dürften und gegebenfalls dieser, falls solvent, auch genommen wird (hab es hier schwarz auf weiß). Nun rief mich der Makler der Hausverwaltung an, was das denn solle. Er meinte, er hätte den Auftrag von der HV und ich dürfe keinen Nachmieter suchen. Wenn es hart auf hart kommt, wer hätte Recht vor Gericht? Ich habs ja schriftlich, dass ich darf...

bin nun doch etwas verunsichert 🙁
 
Als ausziehender Mieter muss man dem Makler nichts zahlen. Wäre ja noch mal schöner.

Karlos, was der Makler vielleicht meinte : Er findet einen Mieter 2 Monate früher als dein rechtmäßiger Auszugstermin = spart dir zwei Monatsmieten ==> Du gibst ihm eine davon ab. Kannst Du machen oder auch bleiben lassen. Müssen musst Du nichts. Nur wird er möglicher Weise dann wirklich "sehr engagiert" nach einem frühen Nachmieter suchen.
Dein Recht, selbst einen zu suchen und dem Vermieter vorzuschlagen, sollte davon nicht berührt sein. Ist der Draht zwischen Vermieter und Makler gut, werden die halt an jedem Nachmieter von dir irgendwas auszusetzen haben, und einen vom Makler nehmen. Wenn das dem Vermieter egal ist ob der Makler Geld verdient, kannst Du Glück haben, dass der deinen Nachmieter akzeptiert und Du bist schnell und günstig aus der Wohnung draußen.

Schnieblie, ich würde den Makler freundlich und bestimmt auf die Zusage von der Hausverwaltung hinweisen. Hier gilt ähnliches wie bei Karlos : Das Verhältnis Makler zu Hausverwaltung ist entscheidend. Ist es gut, wird der Makler sicher erreichen, dass die dir gegebene Zusage zur eigenständigen Nachmietersuche widerrufen wird. Aber alle Aktionen, die Du bis zum Eingang dieses Widerrufes machst, kann dir kein Mensch vorhalten.

Grüßle

Schlumpf
 
Dein Recht, selbst einen zu suchen und dem Vermieter vorzuschlagen, sollte davon nicht berührt sein......

...Schnieblie, ich würde den Makler freundlich und bestimmt auf die Zusage von der Hausverwaltung hinweisen. Hier gilt ähnliches wie bei Karlos : Das Verhältnis Makler zu Hausverwaltung ist entscheidend.

Wer schon einmal eine Immobilie bei einem Makler in Auftrag gegeben hat, der weiss, dass er damit einen Alleinanspruch des Maklers unterschreibt, die Immobilie zu vermieten / verkaufen. Von daher hat der jetzige Mieter keinerlei Anspruch darauf, dass ein vorgeschlagener Mieter genommen wird. Genommen wird nicht derjenige, den der Makler / Noch-Mieter vorschlägt, sondern einzig und allein derjenige, den der Vermieter haben möchte.

Von daher kann und darf der Mieter suchen soviel er will, einen Rechtsanspruch, dass einer seiner Vorschläge genommen wird, hat er nicht. Gegebenenfalls erleichtert er dadurch höchstens die Arbeit des Maklers. Die schriftliche Erklärung des Vermieters
dass wir gernen einen suchen dürften und gegebenfalls dieser, falls solvent, auch genommen wird (hab es hier schwarz auf weiß).
kann unverbindlicher kaum ausgedrückt werden......der Vermieter hat sich zu nichts verpflichtet, er kann aber muss gar nichts. Er muss sich auch nicht darauf einlassen, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden, denn jeder Nachmieter, wenn er nicht gerade obdachlos ist, hat ebenfalls eine Kündigungsfrist einzuhalten.
 
Man sollte sich schon bisschen auskennen und nicht mit Halbwissen glänzen. Nur bei einem qualifizierten Alleinauftrag hat allein der Makler das Recht (in diesem Fall) einen neuen Mieter zu suchen. So ein Vertrag wird in der Regel schriftlich abgeschlossen und hat eine feste Laufzeit. Allein der Makler hat dann das Recht und die Pflicht zum handeln. Der Makler sollte das auch nicht als "Nachmietersuche" bezeichnen, denn sonst würde der Eindruck entstehen er sei selbst der Mieter. Makler dürfen nämlich gleichzeitig nicht auch noch Mieter, Eigentümer, Hausverwalter oder Vermieter der betroffenen Wohnung sein. Der Makler hat dann nämlich auch kein Recht auf Provisionszahlung. Wenn also nur ein einfacher Maklervertrag oder ein normaler Alleinauftrag besteht, kann man auch selber noch auf die Suche nach Nachmietern gehen.


Wer schon einmal eine Immobilie bei einem Makler in Auftrag gegeben hat, der weiss, dass er damit einen Alleinanspruch des Maklers unterschreibt, die Immobilie zu vermieten / verkaufen. Von daher hat der jetzige Mieter keinerlei Anspruch darauf, dass ein vorgeschlagener Mieter genommen wird. Genommen wird nicht derjenige, den der Makler / Noch-Mieter vorschlägt, sondern einzig und allein derjenige, den der Vermieter haben möchte.

Von daher kann und darf der Mieter suchen soviel er will, einen Rechtsanspruch, dass einer seiner Vorschläge genommen wird, hat er nicht. Gegebenenfalls erleichtert er dadurch höchstens die Arbeit des Maklers. Die schriftliche Erklärung des Vermieters kann unverbindlicher kaum ausgedrückt werden......der Vermieter hat sich zu nichts verpflichtet, er kann aber muss gar nichts. Er muss sich auch nicht darauf einlassen, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden, denn jeder Nachmieter, wenn er nicht gerade obdachlos ist, hat ebenfalls eine Kündigungsfrist einzuhalten.
 
Bevor das zu weit ausartet, sollte man sich einfach entsprechende §§ im BGB durchlesen.

Vgl § 540 BGB

Damit erübrigt sich jede Duskussion. Ich darf einen Nachmieter suchen. Ist der Vermieter mit diesem nicht einverstanden habe ich als Mieter automatisch ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung, außer es liegt ein WICHTIGER GRUND IN DER PERSON des Nachmieters (stadtbekannter Trinker, bekannter Schläger o.ä)
Dies dürfte allerdings in den seltensten Fällen zutreffen.

Die Verträge die ein Makler mit einem Vermieter abschließt betreffen mich als Mieter in keiner Weise, da ich keine Vetragspartei bin. Mein RECHT aus dem Grundgesetz kann durch diesen Vertrag NICHT eingeschränkt werden.

Es ist eine Frechheit, dass es Makler gibt die diese Unsicherheit der Mieter ausnutzen!!! Lasst euch das von einem Makler gesagt sein der sein Geschäft seriös betreibt!
 

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