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Mahnung per e-Mail

Uppose

Aktives Mitglied
Leider stimmt das so nicht kasiopaja.
Wir haben uns auch gerade damit beschäftigt und auch unser Anwalt hat uns bestätigt das Mahnungen Per Email rechtens sind.
Dies kann man auch auf dieser Seite eines Inkassosbüros nachlesen.

Außerdem gibt es dazu folgendes auf einer Seite von einem Rechtsanwalt:

... Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Nach der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen Erklärungen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch E-Mail erfolgen.

Bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft ist es für Unternehmen aus Kostengründen sinnvoll, die erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung per E-Mail an den Schuldner zu versenden. Insbesondere dann, wen der Schuldner vorher über das Internet den Vertrag abgeschlossen hat oder die E-Mail-Adresse bei Kauf angegeben hat....
vollständiger Beitrag dazu ist hier nachzulesen.
 

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