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[MAE] Jugendamt

K

Kruemelchen84

Gast
Hallo ,

Ein Freund nimmt an einer MAE ( Mehraufwandsentschädigung ) AGH Teil.

Ist dies anrechenbar?

Also muss es die 200€ gleich weiter an das Jugendamt schicken?

Ich vermute schon - den ich denke es ist Einkommen - jedoch steht überall das es kein Arbeitsentgeld ist ?!

krümelige Grüße 🙂
 
Nein, auch mit dieser AGH ist der weit unter dem Betrag, womit er der Unterhaltspflicht nachkommen würde, aber es kann gepfändet werden, sofern zum Beispiel bereits ein Titel besteht

https://www.justiz.sachsen.de/lggr/content/907.php

Hat sich erledigt.
Das schrieb mir ein Anwalt 😉

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Rechtsanwalt Jan Bergmann
Die Mehraufwandsentschädigung wird zusätzlich zu den Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Anrechnung auf diese gezahlt.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem Urteil entschieden, dass vom Arbeitslosengeld grundsätzlich keine Unterhaltszahlungen abgezogen werden dürfen, weil dieses als Existenzminimum geschützt ist. Dies gelte auch dann, wenn der Empfänger zusätzlich arbeitet und deswegen mehr Geld zur Verfügung hat (Az.: L 6 AS 1200/13).
 

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