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Lohnpfändung bei Privatinsolvenz

  • Starter*in Starter*in Gast pavani69
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G

Gast pavani69

Gast
Hallo Ich habe seit 3 Jahren Privatinsolvenz und arbeite seit 1 Jahr in Luxemburg. Jetzt hat der Insolvenzverwalter eine Abtretung an meinen Arbeitgeber in LUX gescih

ckt, obwohl ich regelmässig den pfändbaren Betrag überweise. Mein Insolvenzverwalter möchte nach deutscher Pfändungstabelle eine Lohnpfändung machen. Das lehnt mein Arbeitgeber ab mit der Begründung es gelte die Luxemburger Pfändungstabelle, die wesentlich höher ist als die deutsche. Zum Vergleich nach deutscher müsste ich 83 Euro zahlen, nach luxemburger aber 477 Euro. Weiss hier jemand wie es sich in diesem speziellen Fall verhält.

Gruss

pavani69w
 
Hallo Ich habe seit 3 Jahren Privatinsolvenz und arbeite seit 1 Jahr in Luxemburg. Jetzt hat der Insolvenzverwalter eine Abtretung an meinen Arbeitgeber in LUX gescih

ckt, obwohl ich regelmässig den pfändbaren Betrag überweise. Mein Insolvenzverwalter möchte nach deutscher Pfändungstabelle eine Lohnpfändung machen. Das lehnt mein Arbeitgeber ab mit der Begründung es gelte die Luxemburger Pfändungstabelle, die wesentlich höher ist als die deutsche. Zum Vergleich nach deutscher müsste ich 83 Euro zahlen, nach luxemburger aber 477 Euro. Weiss hier jemand wie es sich in diesem speziellen Fall verhält.

Gruss

pavani69w

Hallo ,
ich bin zwar kein Profi in Sache Lohnpfändung aber ich meine das wäre nicht des rechtens .

Wenn du im Ausland deine Brötchen verdienen muss und in Deutschland
unverändert deinen Hauptwohnsitz bleibt , dann wäre die DEUTSCHE PFÄNDUNGSTABELLE in die Pflicht zunehmen .

Ich habe in deinem Fall einen Spezialisten angeschrieben , der vielleicht dein Problem annimmt .


VG Cindy
 
Ich würde die Frage hier stellen:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/

Ich denke, fragen kann man überall, aber in dem verlinkten Forum ist entsprechende Fachkompetenz, besonders durch die Mods, vorhanden, da dies Schuldnerberater und Insolvenzanwälte sind. Und dieses Forum wird von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle betrieben.
 
Wenn man diesen Fall hier lösen würde wäre das wohl eine Rechtsberatung und eigentlich wohl nicht erlaubt.
 
Hallo,

auch ich habe genau das selbe Problem wie der Ersteller des Post´s.
Ist da schon eine Lösung gefunden, würde mir sehr helfen Danke
 
Hallo zusammen ! Dringende Frage an euch ! Mein Mann hat ein Privatinsolvenz und muss ab einen bestimmten Netto Lohn Pfändung machen ,nun sind wir aber verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter wo er auch eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat. Da wir nun verheiratet sind erhöt sich doch seine Lohnpfänungsfreibetrag so dass er nichts mehr gepfändet werden dars ab einen bestimmten Nettolohn von 1509,-€ da er mich und seine Tochter unterhalten muss. Nun meint aber dein Treuhändler das er da nicht für verantwortlich ist und das auch nicht erhöhen kann. Mein Mann sollte sich an sein Arbeitgeber wenden und auf seiner Lohnsteuerkarte das eintragen lassen das er verheiratet ist und eine Tochter hat, nun wo wende ich mich hin das der Pfändungsfreibetrag sich erhöht? Kann mir da bitte einer weiterhelfen, bitte schreibt mir bei [Sorry, bitte keine Adressen veröffentlichen, sondern im Forum anmelden und per Privater Nachricht Kontakt aufnehmen. Admin.l] . Íhr würdet mir echt weiter helfen, macht das sein Arbeitgeber oder doch der Treuhändler?


Dringend!!

Tanja und Oliver
 
Der Arbeitgeber ihres Mannes ist verpflichtet ihm das korrekte Gehalt/Lohn auszuzahlen. Dazu gehört auch, dass sie als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen sind.
Eine Änderung kann nur nach §36.4 Satz1 InsO durch das Insogericht erfolgen.

Eine Berücksichtigung kann natürlich nur erfolgen, wenn der AG auch informiert wurde.

Ihr Mann sollte seinen AG schriftlich auffordern, das korrekte Gehalt zu zahlen.
Sollte bereits Mitteilung an den AG gegangen sein, dass sie geheiratet haben, kann er auch rückwirkend eine Korrektur des pfändbaren Betrages zu Lasten
des AG einfordern.
 
Hallo,

auch beim Amtsgericht kann man einen Antrag auf herabsetzung der Pfändungsgrenze beantragen.Es gibt auch im Netz einen Vordruck für´s Amtsgericht.

sexy-hexy
 
Hi,

also, wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, hat dein Mann noch nicht seine Lohnsteuerkarte ändern lassen. Das wäre doch das Erste, was ich nach einer Eheschließung tun würde. Das macht man entweder beim Finanzamt oder Einwohnermeldeamt unter Vorlage der Heiratsurkunde und Legitimation der Tochter. Danach muss er diese dem Insoverwalter vorlegen.

Soweit ich weiß ist es doch sowieso Pflicht, dem Gericht und dem Insolvenzverwalter solche gravierenden Veränderungen schriftlich mitzuteilen. Das ist die sogenannte Mitwirkungspflicht während eines solchen Verfahrens. Also schnellstmöglich machen. Wenn ihr das dann erledigt habt, wird sicherlich der zu pfändende Betrag geändert.
 
Sehr geehrte damen und herren bin siet 06/06Privat insolvenz gemeldet und habe beschulus bekommen ich möchte internet gucken weil sie mein privat insolvenz internet veröffentlich sind welche seite muss ich gucken damit das ich mein insolvenz in internet sehen kann
vilen dank
 

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