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Lehrer verbietet meiner Freundin eine Beziehung zu einem Mitschüler

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H

helfende freundin

Gast
Meine Freundin weiß nicht was sie tun kann, ihr wird von Lehrern eine Beziehung zu einem Mitschüler in der Schule verboten, da der Mitschüler eine Ex- Freundin in der Klasse hat. Die Ex -Freundin tut jetzt alles dafür die beiden auseinander zu bekommen indem sie zu den Lehrern geht und sich als opfer darstellt obwohl die beziehung mit dem Mitschüler schon länger vorrüber ist. Jetzt ist es soweit gekommen das die Lehrer meiner Freundin und ihrem Freund die Beziehung auf der Schule verbieten. Es kommt sogar soweit das sie noch nicht mal nebeneinander sitzen dürfen ,reden dürfen miteinander oder in den Pausen zusammen sein dürfen.

Meine Freundin und ich stellen uns die Frage ob die Lehrer das Recht dazu haben eine Beziehung zu verbieten.

Ich würde mich sehr über helfende Antworten freuen!!!!

grüsse helfende Freundin
 
Mhm, hab da ein paar Fragen ...

Mit welcher Begründung geht die Ex-Freundin zu den Lehrern, um sich als Opfer darzustellen? Weil sie einmal mit ihm zusammen war, oder was sagt sie dort?

In den Pausen darf der Umgang miteinander glaub ich nicht verboten werden (sofern es im Rahmen bleibt 😱)

Haben die beiden im Unterricht den viel getuschelt oder sind anders negativ aufgefallen?

Ob da nicht vielleicht was gröberes vorgefallen ist?

Und wenn die beiden mal mit dem Direktor sprechen?
 
Stört es den Ablauf des Schulbetriebes, wenn die beiden zusammen sind? Stört es den Unterricht? Also sie auseinander setzen kann er ohne Probleme machen. Aber ob er bestimmen darf, wer mit wem in den Pausen umgeht, bezweifle ich, ausser, sie bauen Mist. Und selbst dann bin ich mir nicht sicher.

Ich rate ebenfalls zu einem Gespräch mit dem Klassenleiter und/oder Schulleiter. Vielleicht habt ihr für sowas auch spezielle Vertrauenslehrer oder Schulsozialarbeiter (oder gibts die nur im TV? 😀)
 
ein Lehrer kann mit Sicherheit keine Beziehung verbieten; Gespräche in den Pausen wird ein Lehrer sicher auch nicht verbieten können - auf dem Pausenhof ggf. wild rumknutschen wär wieder ne andere Sache, das gehört find ich auch net in die Schule; sie auseinander setzen, darf er allerdings
 
Meine Freundin und ich stellen uns die Frage ob die Lehrer das Recht dazu haben eine Beziehung zu verbieten.

Ob er das Recht dazu hat, weiß ich nicht, ich schätz mal nicht.
Ich würd mich jedenfalls nicht vom Lehrer irritieren lassen. Soll er doch brabbeln.
Wenn er nen Verweis oder sowas aussprechen will, dann droht ihm, dass ihr die Sache zum Rektorat bringt, und dass er sich dann dort für sein Beziehungs-Verbot rechtfertigen muss.
 
Einen verweis entscheidet ein Lehrer sowieso nicht allein.

Nein, das darf der Lehrer alles nicht. Beziehungen sind Privatsache und gehen den Lehrer nichts an. Es gäbe da wohl ein paar Sachen, aber die treffen hier nicht zu.

Miteinander reden können sie, wo sie wollen. Außerhalb des Unterrichts versteht sich. Das Gleiche mit zusammen sitzen.

Die Frage ist, ob der Lehrer tatsächlich die Verbindung verbietet. Vielleicht hat er ja auch gebeten, mehr Rücksicht zu nehmen, da die Ex-Freundin noch sehr gekränkt ist?

Vielleicht geht ihm auch Gefummel, Geknutsche und Gegacker auf die Nerven?
 
Hallo helfende freundin

Vielleicht wollen die Lehrer einfach nur, dass Ruhe in der Klasse herrscht, so dass sich jeder auf den Unterricht konzentrieren kann.

Das kann schon ätzend sein, wenn man ständig den Ex mit seiner Neuen vor der Nase hat. Manche Menschen kommen damit besser zurecht, andere nicht. Und ob es für die Aufmerksamkeit hilfreich ist, wenn die Beiden nebeneinander sitzen, ist auch fraglich.

Den Kontakt auf dem Schulhof können die Lehrer sicher nicht unterbinden. Wobei, naja - der Schulhof gehört zum Schulgelände - theoretisch dürften sie es vermutlich schon. Es würde aber keinen Sinn machen.

Günter
 
Auch auf dem Schulgelände dürfen Lehrer nicht in private Beziehungen eingreifen.

Es ist auch die Frage, was die Schulordnung vorschreibt. Manche Schulen sind da sehr restriktiv.
 
Einen verweis entscheidet ein Lehrer sowieso nicht allein.

Für "unangemessenes Verhalten auf dem Schulgeläde" oder sowas kann jeder Lehrer nen Verweis aussprechen, und das wird dann oft auch nicht hinterfragt.
Oft hangelt man sich an oberflächliche Begründungen, weil die so schön und überzeugend klingen...
Wenn die Sache vors rektorat ginge, sieht die Lage natürlich anders aus.
 
Kommt jetzt auf das jeweilige Schulgesetz an, aber gemeinhin sind Verweise "Ordnungsmaßnahmen" niedriger Stufe und keine erzieherische Einwirkung mehr.

Solche Ordnungsmaßnahmen können nur vom Schulleiter nach vorheriger Anhörung des Schülers ausgesprochen werden.
 

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