Sorry Divin,
ich habe nicht alle deine Antworten gelesen. Also wenn es um den Unterhalt deines Vaters für dich geht, dann gilt die Düsseldorfer Tabelle und die richtet sich nach seinem Einkommen. Hier der Link dazu:
http://www.grosse-wilde-bonn.de/rechtstipp/duesseldorfer_tabelle_2005.htm#Anlage
Wenn du auf der angegeben Seite nach oben scrollst, findest du eine andere Tabelle, bei der der anteilige Kindergeldbetrag noch nicht abgezogen ist, dafür ist da auch eine Spalte dabei für Kinder ab 18 Jahren. Den anteiligen Kindergeldbetrag musst du dann halt noch abziehen.
Vielleicht kannst du ja mit deinem Vater reden. Eine Grundlage dazu könnte die Düsseldorfer Tabelle darstellen. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, müsstest du
beide Eltern auf Unterhalt verklagen. So ist die Rechtslage. D.h.
beide Elternteile müssen ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen und das Familiengericht legt dann fest, was dir an Unterhalt zusteht. Hast du schon ein eigenes Girokonto? Das brauchst du dann nämlich.
Über den Betrag, den du deiner Mutter abtreten möchtest, müsstest du dich mit ihr einigen. Einen nicht unwesentlichen Anteil wird die Miete haben, aber auch Strom, Heizung, Telefon, Lebensmittel Putzmittel etc fallen anteilig an. Setz dich doch einfach einmal mit ihr zusammen und versucht gemeinsam auszurechnen, wie hoch dein Anteil an den Kosten wäre. Wenn man noch zuhause lebt, unterschätzt man häufig, was da alles dazugehört, weil es halt immer selbstverständlich da war.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Liebe Grüße
Sisandra