G
Gelöscht 77808
Gast
Ich brauch mal Eure Hilfe.
Ende Oktober - so hab ich eben erfahren - sollen Erklärungen an das Finanzamt abgegeben sein, die die künftige Bemessung der Grundsteuer betreffen.
Ich hatte auf einem Garagenhof eine Garage als Alleineigentum bekommen können, dazu den obligatorischen Miteigentumsanteil am Rest des Grundstücks, weil man eine Zufahrt braucht, also die Flächen vor den Garagen.
Anscheinend muss in der Maske eine Nummer des Lageplans eingetragen werden, sonst kommt man nicht weiter.
Von meinem Verständnis her und vom Grundbuchauszug her gibt es keinen Lageplan, weil die Lage der Garage ein eigenes Flurstück ist.
Die gemeinschaftliche Fläche, an der ich Miteigentum habe, ist ebenfalls ein Flurstück.
Ich frage mich gerade, was ein Lageplan da soll, weil die Lage durch die Flurstücke klar ist und keiner weiteren Ordnung bedarf.
Für einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann es keinen Lageplan geben, weil der Miteigentumsanteil darauf ausgerichtet ist, dass allen zusammen das Grundstück gehört und es daher keine Lage geben kann, die einzelnen Eigentümern gehören kann.
Kennt jemand die Problematik und hat jemand vielleicht die Art des Grundstücks anders ausgewählt?
Ackerland, Wohnbau, Industriehalle oder Strasse ist es nicht, es ist eben ein Eigentum auf eigenem Land und dazuein Miteigentum an vorgelagertem Pflaster.
Ende Oktober - so hab ich eben erfahren - sollen Erklärungen an das Finanzamt abgegeben sein, die die künftige Bemessung der Grundsteuer betreffen.
Ich hatte auf einem Garagenhof eine Garage als Alleineigentum bekommen können, dazu den obligatorischen Miteigentumsanteil am Rest des Grundstücks, weil man eine Zufahrt braucht, also die Flächen vor den Garagen.
Anscheinend muss in der Maske eine Nummer des Lageplans eingetragen werden, sonst kommt man nicht weiter.
Von meinem Verständnis her und vom Grundbuchauszug her gibt es keinen Lageplan, weil die Lage der Garage ein eigenes Flurstück ist.
Die gemeinschaftliche Fläche, an der ich Miteigentum habe, ist ebenfalls ein Flurstück.
Ich frage mich gerade, was ein Lageplan da soll, weil die Lage durch die Flurstücke klar ist und keiner weiteren Ordnung bedarf.
Für einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann es keinen Lageplan geben, weil der Miteigentumsanteil darauf ausgerichtet ist, dass allen zusammen das Grundstück gehört und es daher keine Lage geben kann, die einzelnen Eigentümern gehören kann.
Kennt jemand die Problematik und hat jemand vielleicht die Art des Grundstücks anders ausgewählt?
Ackerland, Wohnbau, Industriehalle oder Strasse ist es nicht, es ist eben ein Eigentum auf eigenem Land und dazuein Miteigentum an vorgelagertem Pflaster.