Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kündiung zum 15. firstgerecht?

G

Gast

Gast
Hallo,

mein freund hat gestern zum 15.3. gekündigt. er ist koch in bayern, nicht mehr in der probezeit und hat keinen arbeitsvertragbekommen.

nun stellt sich die chefin aber quer und sagt dass es nicht fristgerecht ist, er muss bis ende märz bleiben.

nun meine frage, ist die kündigung zum 15. innerhalb 4 wochen firstgerecht?

lg, sabi
 
laut wikipedia

Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
 
kommt drauf an:

ob die 4 wochen kündigungsfrist zum 15.ten oder zum 30.ten des monats gelten.

müßte im arbeits vertrag drin stehen.

lg xcolt


zitat - mein vorgänger war schneller 😀
 
Nun da er gearbeitet hat und sicherlich entlohnt wurde ist der mündliche Vertrag bindend.

Unterliegt der Arbeitgeber einem Tarifvertrag, gelten die tarifvertraglichen Regelungen.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
F Maximale Fahrzeit zum Arbeitsplatz Beruf 84
D Angststörung bis zum Exzess Beruf 14
G Anfragen zum Überstundenabbau werden ständig abgelehnt Beruf 16

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben