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Kündigung

G

Gast

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Hallo,

ich habe eine Frage.

Mich würde generell mal interessieren wie es ist, wenn man in einer Wohngemeinschaft kündigen will.
Beide sind Hauptmieter (beides Frauen), beide haben den Mietvertrag unterschrieben.
Nun bin ich nach vier Jahren zu dem Entschluss gekommen mir wieder eine eigene Bleibe zu suchen. Ich will einfach wieder unabhängig sein und meine eigenen vier Wände haben.

Habe ich dort ebenfalls eine 3-Monats-Kündigungsfrist?

Würde mich auf Antworten freuen.
 

Hallo Gast,

schau mal hier: Kündigung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

http://www.wg-gesucht.de/ic/ordentliche-kuendigung.html


''...die ordentliche Kündigungsfrist für Mietverträge (von Seiten des Mieters) ist in § 573c Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Unabhängig von der Mietdauer gilt pauschal eine Kündigungsfrist von drei Monaten. In Ausnahmefällen darf vertraglich eine kürzere Frist vereinbart werden, jedoch keine längere.''
 
Außerdem müsst ihr generell beide die Wohnung kündigen, da ihr beide Hauptmieter seid und deine Mitbewohnerin ist dazu angehalten, mit darauf hinzuwirken.

Aber in der Regel ist es eher so, dass eine Partei weiterhin in der Wohnung verbleiben möchte und dann wäre eine Änderung des bestehenden Mietvertrages mit dem Vermieter die einfachste Möglichkeit, wo der Vorteil für dich dabei wäre, dass du hier keinerlei Kündigungsfristen zu beachten hast.
 

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