Hallo Redline,
Das BBiG ist dein Freund 😉. § 22 BBiG sagt, dass du nach der Probezeit kündigen darfst/kannst, unter folgenden Bedingungen:
- Aus einem wichtigen Grund, ohne Kündigungsfrist
- Mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen
- Allerdings ist eine Kündigung aus einem wichtigen Grund unwirksam, wenn die Gründe länger als 2 Wochen bekannt sind. Aber das bedeutet nur, dass du 4 Wochen nach deiner Kündigung weiterarbeiten musst.
Ich würde einfach ehrlich sein und meinem Chef sagen, wie die Dinge stehen. Eine Kündigung steht dir zu. Allerdings solltest du die IHK/HWK immer miteinbeziehen, da du als Azubi in einer anderen Situation bist, als jemand, der bereits ausgelernt ist. Für einen Betrieb ist es extrem schwer, einen Azubi nach der Probezeit zu kündigen. Da müssen schon krassere Gründe vorliegen (Diebstahl etc.). Die IHK/HWK kann dir auch mitunter einen Ersatzbetrieb suchen, wo du deine Ausbildung fortsetzen kannst. Das finde ich einen sehr wichtigen Punkt. Aber du kannst deine Ausbildung nur nahtlos fortsetzen, wenn du eben die IHK/HWK benachrichtigst. Denke aber bitte daran, alles schriftlich zu machen.
Das kann man jetzt vielseitig auslegen, ob dein Fall ein wichtiger Grund ist, der schon länger als 2 Wochen bekannt ist. Ich würde mal grob geschätzt sagen, dass dein Leidensdruck offiziell erst nach einem ärztlichen Attest etc. "bekannt" sein dürfte. Aber ich bin keine Fachfrau, was das angeht. Wenn die Zustände in deinem Betrieb richtig schlimm sind, würde ich mich nach der Kündigung krankschreiben lassen. Da sind gute Ärzte verständnisvoll, wenn wirklich ein Leidensdruck da ist.
Nur mal so als Tipp (kenne einen ähnlichen Fall aus einem Freundeskreis): Es ist immer äußerst sinnvoll, der Gewerkschaft beizutreten. Als Azubi zahlst du sowieso weniger, soweit ich weiß und die beraten dich auch sehr gut und helfen dir weiter. In dem Fall aus dem Freundeskreis war es sogar so, dass ein Anwalt am Ende alles übernommen hat, ohne zusätzliches Geld zu verlangen. Sicher ist sicher 😉.
Liebe Grüße
Findefuchs