Hallo ihr Lieben!
Es geht um Folgendes:
Ich habe seit einer knappen Woche ein kleines Kätzchen. Der Kleine spielt ausgelassen, das ist soweit auch alles sehr erfreulich, das Problem ist eher, dass jetzt schon Kratzer im Laminat zu finden sind.
Ich bn erst im Oktober hier eingezogen, 1/2 Jahr zuvor wurde der Boden verlegt, es gibt ein Übergabeprotokoll, hier sind keinerlei Mängel am Laminat festgehalten worden (waren auch keine vorhanden).
Ich habe mich jetzt mit meiner Haftpflichtversicherung in Verbindung gesetzt, derartige Schäden (Abnutzung) werden nicht übernommen. In meinem Mietvertrag steht, dass ich für Schönheitsreparaturen während der Mietdauer selbst zuständig bin, also die Kosten tragen muss, jedoch ist ein Absatz darunter festgehalten, dass zu den Schönheitsreparaturen das Anstreichen bzw. Kalken der Wände und Decken, Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und der Außentüren von innen gehört; der Boden wird nicht aufgezählt, d.h. mein Vermieter kann sich auf diese Klausel schon einmal nicht berufen, oder? Ich muss also dementsprechend jetzt nicht jeden einzelnen Kratzer während der Mietdauer ausbessern?
Wie sieht es aus beim Auszug (sagen wir mal, die Wohndauer beträgt fünf Jahre)? Wie gesagt, die Haftpflicht kommt nicht dafür auf. Die Kratzer sind nicht tief, aber eben zu sehen. Fällt das unter Umständen noch unter die normale Abnutzung, die der Vermieter hinnehmen muss? Oder bin ich u. U. sogar dazu verpflichtet, die Kosten für eine Neuverlegung zu tragen?
Es geht um Folgendes:
Ich habe seit einer knappen Woche ein kleines Kätzchen. Der Kleine spielt ausgelassen, das ist soweit auch alles sehr erfreulich, das Problem ist eher, dass jetzt schon Kratzer im Laminat zu finden sind.
Ich bn erst im Oktober hier eingezogen, 1/2 Jahr zuvor wurde der Boden verlegt, es gibt ein Übergabeprotokoll, hier sind keinerlei Mängel am Laminat festgehalten worden (waren auch keine vorhanden).
Ich habe mich jetzt mit meiner Haftpflichtversicherung in Verbindung gesetzt, derartige Schäden (Abnutzung) werden nicht übernommen. In meinem Mietvertrag steht, dass ich für Schönheitsreparaturen während der Mietdauer selbst zuständig bin, also die Kosten tragen muss, jedoch ist ein Absatz darunter festgehalten, dass zu den Schönheitsreparaturen das Anstreichen bzw. Kalken der Wände und Decken, Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und der Außentüren von innen gehört; der Boden wird nicht aufgezählt, d.h. mein Vermieter kann sich auf diese Klausel schon einmal nicht berufen, oder? Ich muss also dementsprechend jetzt nicht jeden einzelnen Kratzer während der Mietdauer ausbessern?
Wie sieht es aus beim Auszug (sagen wir mal, die Wohndauer beträgt fünf Jahre)? Wie gesagt, die Haftpflicht kommt nicht dafür auf. Die Kratzer sind nicht tief, aber eben zu sehen. Fällt das unter Umständen noch unter die normale Abnutzung, die der Vermieter hinnehmen muss? Oder bin ich u. U. sogar dazu verpflichtet, die Kosten für eine Neuverlegung zu tragen?