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Kontobewegungen nachvollziehen

  • Starter*in Starter*in Gel06
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G

Gel06

Gast
Hallo,

weiß jemand, wie lange Kontobewegungen bei der Bank selbst gespeichert bleiben?

Gel06
 
JAHRELANG!
Aber..nur durch Urteil bekommt man die Banken zum Offenlegen.Im letzten Finanztest stand was drüber*muß-ich-mal-suchen*...
Die behaupten immer,es wäre gelöscht..ist aber nicht so...
Kommt drauf an,wofür Du es brauchst(z.B. Gebühren anzweifeln u.Nachberechnung..)
 
geht eher darum, dass ein Konto auf zwei Inhaber eröffnet wurde, aber nur noch von einem der beiden genutzt wird. Die Frage zielt also konkret darauf ab, wie lange der, der das Konto nicht mehr nutzt, in die Bewegungen des anderen reinschnüffeln kann.

Gel06
 
Der andere müßte ja "Antrag auf Einsicht" stellen...(da er ja die Auszüge sicher nicht hat?)
hm..ich würde mal in den Antrag gucken(dazu hat ja JEDER der beiden ein Recht)...falls Du das Papier nicht mehr hast,hat DAS aber auf jeden Fall die Bank (schon wegen Unterschriftsprobenüberprüfung).
Gibt verschiedene Kontotypen.
Im Antrag siehst Du,ob jeder jeweils das Recht hätte,dem anderen die Vollmacht zu entziehen.
Ich kenne es so,daß man bei gemeinsamem Konto dem anderen die Karte sperren lassen kann(z.B. einfach mit der Behauptung,die Karte wurde dem gestohlen und man will Schaden verhindern...das bringt "Spaß" bei mehreren Firmeninhabern z.B.....)

Ich geh jetzt davon aus,DU willst es weiter nutzen,bist die ganze Zeit "Alleinbenutzer" und willst unerwünschte Einsicht des anderen verhindern?

Mit einer kurzen schriftl.Erklärung (z.B.:siehe Scheidung o. Alleinnutzung ab dann und dann beantrage ich Umstellung des Kontos auf mich allein.Vielleicht geht das?
Oder Du eröffnest ein neues Konto.

Oder Du beantragst einfach..Du möchtest informiert werden,falls da jemand was sehen will(mit dem Hinweis "Datenschutz")...zwar ist das bei gegenseitig gleichen Rechten der Kontoinhaber eher ein "NONSENS-ANTRAG"..aber..die Bank will oft juristische Verwicklungen vermeiden und geht dann auf "Nummer Sicher".
Wenn Du Alleininhaber bist und der andere lediglich "Mitverfügungsberechtigter" war/ist..dann isses ja leicht...
Ich würde um neue Kontonummer bitten...oder Antrag auf Streichung des anderen.Normalerweise könntest Du bei weigerung desjenigen ja mal die Gebühren der letzten Jahre hälftig in Rechnung stellen...


(-: Wenn Du natürlich selbst gern schnüffeln willst..sähe mein Rat anders aus (-;
 
ne nicht selber schnüffeln.. für jemanden, der nicht beschnüffelt werden will...

trotzdem beantwortet das die Ausgangsfrage nicht ganz :O(

Kann der andere (also der potentielle Schnüffler) rückwirkend Kontobewegungen bei der Bank erfragen und wenn ja wie lange zurück?

Ich sags mal ganz konkret:
Es geht um ein Scheidungsverfahren und Geld von den Eltern des Kononutzers. Alles was vor Scheidungsantrag an Geldern fließt gehört rechtlich noch zu 50% dem anderen (hier also dem Konto-Nicht-Benutzer). Das findet aber nicht jeder so toll das Geld zu teilen, insbesondere, wenn man schon lange nicht mal mehr gemeinsam wohnt.

Jetzt geht halt die Angst um, dass der getrennt lebende Partner im Rahmen des Scheidungsverfahrens (geht heiß her) sich einfach bei der Bank erkundigen kann, was auf dem Konto gelaufen ist, weil er ja mitinhaber ist... und damit mal schnell Geld gemacht hätte.

Gel06
 
Bei der Scheidung wird "Zugewinnsausgleich" gemacht und dazu gehöert auch die Vermögensteilung.
Ausgenommen vom GEMEINSAMEN Vermögen sind:Sachen vor der Ehe,Erbschaften---UND EINSEITIGE SCHENKUNGEN!!!
ausnahme: die Eltern hätte AUSDRÜCKLICH BEIDE beschenkt.
Im Zweifel nützt dem Spion so eine Kenntnis nichts...da es sich ja wohl um "elterliche Schenkung,Darlehen(da gilt auch ein MÜNDLICHER VERTRAG!)oder sonstige Zuwendung" handelt.AN DAS LEIBLICHE KIND--NICHT AN BEIDE??!!! Oder?
Arbeitseinkommen z.B.sind gegenzurechnen.
Wenn Gütertrennung in der Ehe herschte,wärs noch einfacher.

Die Tatsache,daß das Konto GEMEINSAM ist/war..heißt nicht automatisch,daß alle Gelder dort beiden gehören!(so etwa wie "Privateinlage" bei Eigentümergemeinschaft ja auch dem "Geldreinleger" dann wieder zusteht!)

Und--im Zweifel könnte man nicht den Tag der Scheidungsklage sondern den Tag der Trennung als Zäsur nehmen..wenn schlüssig zu erkennen ist:ab dem Tag hat nur noch einer das Konto genutzt..??
Der Spion müßte ja seinen vermutlichen Anspruch darlegen..und mit den Eltern als Zeugen für ein Darlehen ans "Kind" hat er ja kaum Anrecht auf diese strittige Summe???
Wie gesagt..die Banken speichern wohl alles bis zum Urschleim..auf Chips.
Nur macht das Raussuchen Mühe und das bekomt er sicher nicht so leicht "Komplettüberblick".Mit Hinweis auf Scheidung würde ich die Bank aufs Bankgeheimnis hinweisen..naja..."schlafende Hunde"???
Sind das Vorgänge VOR der Trennung?
Im Scheidungsantrag ist doch der Trennungstag festgeschrieben..vielleicht hilft eine Kopie davon--bei der Bank hinterlegt?
 

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